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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Mitarbeitsangebot

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Mitarbeitsangebot


Chronologisch Thread 
  • From: haarbrandt <haarbrandt AT googlemail.com>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Mitarbeitsangebot
  • Date: Mon, 9 Jan 2012 11:36:17 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Herr Weber, das ist NICHT notwendig, ich habe mich bereits darum gekümmert.

Birger



Am 9. Januar 2012 11:33 schrieb Dr. med. Bernhard Weber <NHK-AG AT gmx.de>:
> Vielen Dank für den Brief von Herrn Eggeling.Ich werde ihn anschreiben.
> Mein Text Kartelle in der medizin enthällt ja konkrete politische
> Forderungen.
>
> Moin Moin
> Bernhard
>
>
>
>
> Dr. med. Bernhard Weber, Marburg
>
> Kartelle in der Medizin
> Abstimmung mit den Füßen zeigt negative Folgen
> 1. Kartell der Medizin : Freie Berufswahl mit freiem Zugang zu einem
> Studienfach wird in der Medizin seit Jahrzehnten Zehntausenden
> qualifizierten Bewerbern verweigert. Der Staat baut hiermit das erste
> gesetzeswidrige Kartell bereits seit Jahrzehnten auf. Da der Bedarf an
> medizinischen Leistungen durch höhere Lebenserwartung der Bevölkerung und
> schlechtere Lebensgewohnheiten ständig steigt kommt es zu Ärztemangel in
> ländlichen Gebieten und Anmeldezeiten bei Fachärzten von 6- 12 Wochen. Wir
> können natürlich dann den Nachbarländern Ärzte abwerben. Soziale
> Marktwirtschaft verlangt Erhöhung der Studienplätze um mindestens 50 %.
> 2. Kartell der Medizin: Freie Forschung, und damit auch unbeeinflusste
> Lehre, wird durch zu hohe Fremdmittelförderung aus Firmen, die ihre Preise
> ständig „optimieren“, negativ beeinflusst, obwohl diese zum Beispiel bei
> den extrem überteuerten, massenhaft eingesetzten, Chemotherapien keine
> wesentlichen Erfolge für die Patienten ermöglichten. Preiswerte, einfache,
> traditionelle Heilmethoden lohnen sich nicht für die Forscher und deren
> verwöhnte Nebeneinnahmen die oft über 500 %  des Gehalts betragen . Die
> Milchmädchenrechnung von Landesregierungen Fremdmittel in der Forschung
> seien gut für den vom Bürger bezahlten Landeshaushalt führt hier zum
> zweiten gesetzeswidrigen Kartell. Der Bürger zahlt trotzdem mehr, über im
> Vergleich zur restlichen Welt weit überteuerte Medikamentenpreisen.
> Professoren mit Schwerpunkt Fremdmittelforschung sollten zu mindestens zu
> 50 % in die Industrie ausgelagert werden, die sie ja sowieso bezahlt. In
> der Lehre sollte dieser einseiti
>  ge Einfluss damit zurückgedrängt werden. Die Medizin „Traditionelle
> Heilverfahren“, die von 80 % der Weltbevölkerung (WHO) eingesetzt wird und
> die auch von 80 % der Bundesbürger gerne mehr eingesetzt würde,  muss
> wieder Kassenleistung werden.
> 3. Kartell der Medizin: Die Niederlassungsbeschränkungen für Krankenkassen
> zugelassenen Ärzte ist das dritte dieser leider sehr „erfolgreichen“
> Kartelle in der Medizin. Zu Beginn wurde es auch deshalb eingeführt um eine
> Überversorgung der Ballungsräume gegenüber den Landregionen zu vermeiden.
> Der sinnvollere Schritt das Kartell 1 der Medizin, die zu geringen
> Studienplätze aufzustocken unterblieb. Nicht zu viele Konkurrenten und die
> möglichst weit verteilt waren für die Niedergelassenen natürlich zuerst
> angenehm. Die ursprünglich festgelegten  „maximalen“
> Kassenarztzulassungszahlen sind durch die heute wesentlich höheren
> Lebenserwartungen und vermehrten chronischen Zivilisationskrankheiten aber
> viel zu tief. Anfang 2009 waren von fast 10000 Kassenarztsitzen nur 2
> unbesetzt. Ein eindeutiges Kartell, dass natürlich nicht wünschenswert ist
> in einer sozialen Marktwirtschaft, sonder schlicht gesetzeswidrig. Wenn
> dann Facharztbesuche Anmeldefristen von 6-12 Wo
>  chen haben sieht man die deutlichen Folgen dieser drei Kartelle in der
> Medizin.
> 4. Kartell in der Medizin: Ausschluss fast aller seit Jahrhunderten
> erprobten und bewährten pflanzlichen Medikamente, die wegen
> Nebenwirkungsarmut in der Bevölkerung so beliebt sind, dass sie, von denen
> die das Geld dazu haben, weiter privat gekauft werden. Der Schaden trat
> 2004 durch eine Gesetzesänderung ein: Medikamente ohne Rezeptpflicht, also
> die ohne Nebenwirkungen, werden nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt
> (bis auf drei Ausnahmen). Dieser unsäglich dumme Schritt einer Regierung
> führt zu einem erneuten gesetzeswidrigen Kartell, das besonders die
> finanzschwächeren Bevölkerungsgruppen benachteiligt. Naturheilverfahren
> werden so etwas für finanzkräftigere, obwohl sie weltweit eher von den
> Ärmeren genutzt werden. Einfache und kostenneutrale Lösung wäre hier die
> Erlaubnis des Staates z.B. mindestens drei gesetzlichen Krankenkassen zu
> erlauben Naturheilverfahren anzubieten. Mehrkosten entstehen dadurch nicht
> wie Krankenkassen- Versuche in Niedersachsen und de
>  r Schweiz zeigen. Zusatzversicherungen sind hier eher ein Irrweg: Durch
> von der Zusatzversicherung bezahlte Naturheilverfahren können über 30 % der
> Krankenkassenleistung ersetzt werden. Die Zusatzversicherung bekommt aber
> nur etwa 10 % der Kassenbeiträge, Einsparungen von etwa 20 % kommen so nur
> der gesetzlichen Krankenkasse zu Gute. Diese ungerechte Verteilung schränkt
> die Zusatzversicherungen enorm ein, ein weiteres Kartell der
> Ungerechtigkeiten.
> 5. Das Kartell der Wachstumsbeschränkung: Unbeschränktes Wachstum ist nicht
> möglich, wie einige raffgierige Finanzspezialisten zur Zeit lernen müssen.
> Da aber ohne Gesundheit alles andere Nichts ist können wir diesen wichtigen
> Anteil unseres Bruttosozialprodukts nicht ungestraft vom Wachstum
> ausschließen. Zum Beispiel indem wir zugeben, daß wir eine
> Zweiklassenmedizin haben oder doch alle gewünschten Leistungen allen
> zugänglich machen, über unser soziales Netz. Lösungen sind hier sicher
> immer schmerzhaft, aber dieses Kartell der Deckelung von Kosten wird die
> Auslandsflucht von Ärzten auf Dauer bedrohlich verstärken, wie die Länder
> Afrikas zeigen, selbst dort wäre ja genug Geld vorhanden.
> 6. Kartell Preiskartell: In einer medizinischen Welt der Kartelle wäre es
> natürlich überraschend wenn bei den Preisen für Medikamente nun
> ausgerechnet kein Kartell bestünde. Es gibt hunderte von Einzelfällen an
> denen dieses leicht nachweisbar ist. Vor einigen Jahren mussten 6 sechs
> große Firmen wegen extrem überhöhter Preis bei Vit. C bis zu 200 Millionen
> Euro Strafe  bezahlen. Eine Packung Selen 300 yg für 3 Monate enthält
> Natriumselenit im Wert von 8 Cent, kostet aber dem Käufer 54 Euro. Besser
> informierte Patienten bemerken solche dreisten Betrügereien und weichen ins
> Ausland aus wo etwas mehr Preis- Konkurrenz besteht. Selbst Krankenkassen
> schreiben schon ihre Patienten an, die Monatsmenge Insulin, von der selben
> Firma, in Belgien zu bestellen, da diese dort 40 Euro preiswerter ist.
> Diese langsam gewachsenen, einzeln noch gar nicht so bedrohlichen, aber
> doch gesetzeswidrigen, Kartelle bilden eine bedrohliche Kartellgruppe die
> sowohl Patienten als auch Ärzte zur Abstimmung mit den Füßen treibt, wie
> zur zeit der DDR.
> Patienten nutzen massiv die vom Kartell ausgeschlossenen Naturheilverfahren
> trotzdem, bei Naturheilkunde-, Homöopathie- und Akupunktur- Ärzten, gehen
> sogar zu den Heilpraktikern  die mit 3 statt 12 Jahren wesentlich kürzer
> ausgebildet sind. Sollte man diese nicht doch von den Krankenkassen
> zumindestens teilweise mitbezahlen, bis wir endlich mehr Studienplätze
> haben?
> Die Abstimmung der Ärzte mit den Füßen, Auswanderung wird bei Fortführung
> der zahlreichen Kartelle sicher noch zunehmen.
> Dr. med. Bernhard Weber, Marburg
>
>
> Anlage:
> Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
> Das deutsche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die
> Zentralnorm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts.
> Basisdaten
> Titel:  Gesetz gegen
> Wettbewerbsbeschränkungen
> Kurztitel:      Kartellgesetz
> Abkürzung:      GWB
> Art:    Bundesgesetz
>
> Geltungsbereich:        Bundesrepublik Deutschland
>
> Rechtsmaterie:  Gewerblicher Rechtsschutz
>
> FNA:
> 703-5
> Ursprüngliche Fassung vom:      27. Juli 1957
> (BGBl. I S. 1081)
>
> Inkrafttreten am:       1. Januar 1958
> Neubekanntmachung vom:  15. Juli 2005
> (BGBl. I S. 2114)
> Letzte Neufassung vom:  26. August 1998
> (BGBl. I S. 2521)
> Letzte Änderung durch:  Art. 8 G vom 17. März 2009
> (BGBl. I S. 550, 551)
> Inkrafttreten der
> letzten Änderung:       25. März 2009
> (Art. 20 G vom 17. März 2009)
> GESTA:
> E046
> Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.
>
> Das Gesetz ist der Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und
> möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs verschrieben und reglementiert und
> bekämpft daher vor allem die Akkumulation und den Missbrauch von Marktmacht
> sowie die Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens
> unabhängiger Marktteilnehmer. Im Einzelnen enthält das Gesetz vor allem
> Bestimmungen betreffend
> •       das Verbot und die Kontrolle bestimmter Wettbewerbsbeschränkungen
> (Kartellverbot),
> •       den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen,
> •       die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
> (Zusammenschlusskontrolle),
> •       die Organisation und das Verwaltungsverfahren der
> Wettbewerbsbehörden, insbesondere des Bundeskartellamtes sowie
> •       das Vergaberecht.
> Zu den Regelungsbereichen im einzelnen siehe die jeweils in Bezug
> genommenen Spezialartikel.
> Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird vielfach durch europäisches
> Wettbewerbsrecht beeinflusst und überlagert. Das gilt beispielsweise und
> vor allem insoweit, als für Wettbewerbsbeschränkungen, die den Handel
> zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen können, das europäische - und
> nicht das deutsche - Kartellverbot aus Art. 81 des EG-Vertrages gilt, und
> Unternehmenszusammenschlüsse, sofern sie die entsprechenden Umsatzschwellen
> erreichen, der europäischen und nicht der deutschen
> Zusammenschlusskontrolle unterliegen.
> Aus Anlass der Modernisierung des sekundären europäischen Wettbewerbsrechts
> im Zusammenhang mit der Osterweiterung der Europäischen Gemeinschaft mit
> Wirkung zum 1. Mai 2004 wird auch das GWB einer umfassenden Revision
> unterzogen, die insbesondere die  Bestimmungen über
> Wettbewerbsbeschränkungen, namentlich das Kartellverbot, grundlegend
> umgestalten und den europarechtlichen Bestimmungen angleichen wird.
> Ausgeführt und überwacht wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> (mit Ausnahme des Vergaberechts) vor allem durch das Bundeskartellamt bzw.
> - soweit das GWB dies zulässt - durch die Landeskartellbehörden in solchen
> Fällen, deren Bedeutung nicht über das Gebiet eines Bundeslandes
> hinausreicht.
>
>
>
>
>
>
> -------- Original-Nachricht --------
>> Datum: Sat, 07 Jan 2012 16:15:43 +0100
>> Von: "Thomas Würfel" <thomas.wuerfel AT p9a.berlin.piratenpartei.de>
>> An: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
>> Betreff: [AG-Gesundheit] Mitarbeitsangebot
>
>> Ahoi,
>>
>> mit der Bitte um Beantwortung sende ich Euch den angehängten Brief,
>> der in der BGS ankam.
>>
>>
>> Arrr!
>> wuerfel
>>
>> --
>> Thomas Würfel
>> Twitter: @jxetkubo · XMPP: wuerfel AT jabber.piratenpartei.de
>> Piratenpartei Deutschland Berlin
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