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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Mitarbeitsangebot

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Mitarbeitsangebot


Chronologisch Thread 
  • From: "Dr. med. Bernhard Weber" <NHK-AG AT gmx.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Mitarbeitsangebot
  • Date: Mon, 09 Jan 2012 11:33:21 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Vielen Dank für den Brief von Herrn Eggeling.Ich werde ihn anschreiben. Mein
Text Kartelle in der medizin enthällt ja konkrete politische Forderungen.

Moin Moin
Bernhard




Dr. med. Bernhard Weber, Marburg

Kartelle in der Medizin
Abstimmung mit den Füßen zeigt negative Folgen
1. Kartell der Medizin : Freie Berufswahl mit freiem Zugang zu einem
Studienfach wird in der Medizin seit Jahrzehnten Zehntausenden qualifizierten
Bewerbern verweigert. Der Staat baut hiermit das erste gesetzeswidrige
Kartell bereits seit Jahrzehnten auf. Da der Bedarf an medizinischen
Leistungen durch höhere Lebenserwartung der Bevölkerung und schlechtere
Lebensgewohnheiten ständig steigt kommt es zu Ärztemangel in ländlichen
Gebieten und Anmeldezeiten bei Fachärzten von 6- 12 Wochen. Wir können
natürlich dann den Nachbarländern Ärzte abwerben. Soziale Marktwirtschaft
verlangt Erhöhung der Studienplätze um mindestens 50 %.
2. Kartell der Medizin: Freie Forschung, und damit auch unbeeinflusste Lehre,
wird durch zu hohe Fremdmittelförderung aus Firmen, die ihre Preise ständig
„optimieren“, negativ beeinflusst, obwohl diese zum Beispiel bei den extrem
überteuerten, massenhaft eingesetzten, Chemotherapien keine wesentlichen
Erfolge für die Patienten ermöglichten. Preiswerte, einfache, traditionelle
Heilmethoden lohnen sich nicht für die Forscher und deren verwöhnte
Nebeneinnahmen die oft über 500 % des Gehalts betragen . Die
Milchmädchenrechnung von Landesregierungen Fremdmittel in der Forschung seien
gut für den vom Bürger bezahlten Landeshaushalt führt hier zum zweiten
gesetzeswidrigen Kartell. Der Bürger zahlt trotzdem mehr, über im Vergleich
zur restlichen Welt weit überteuerte Medikamentenpreisen. Professoren mit
Schwerpunkt Fremdmittelforschung sollten zu mindestens zu 50 % in die
Industrie ausgelagert werden, die sie ja sowieso bezahlt. In der Lehre sollte
dieser einseiti
ge Einfluss damit zurückgedrängt werden. Die Medizin „Traditionelle
Heilverfahren“, die von 80 % der Weltbevölkerung (WHO) eingesetzt wird und
die auch von 80 % der Bundesbürger gerne mehr eingesetzt würde, muss wieder
Kassenleistung werden.
3. Kartell der Medizin: Die Niederlassungsbeschränkungen für Krankenkassen
zugelassenen Ärzte ist das dritte dieser leider sehr „erfolgreichen“ Kartelle
in der Medizin. Zu Beginn wurde es auch deshalb eingeführt um eine
Überversorgung der Ballungsräume gegenüber den Landregionen zu vermeiden. Der
sinnvollere Schritt das Kartell 1 der Medizin, die zu geringen Studienplätze
aufzustocken unterblieb. Nicht zu viele Konkurrenten und die möglichst weit
verteilt waren für die Niedergelassenen natürlich zuerst angenehm. Die
ursprünglich festgelegten „maximalen“ Kassenarztzulassungszahlen sind durch
die heute wesentlich höheren Lebenserwartungen und vermehrten chronischen
Zivilisationskrankheiten aber viel zu tief. Anfang 2009 waren von fast 10000
Kassenarztsitzen nur 2 unbesetzt. Ein eindeutiges Kartell, dass natürlich
nicht wünschenswert ist in einer sozialen Marktwirtschaft, sonder schlicht
gesetzeswidrig. Wenn dann Facharztbesuche Anmeldefristen von 6-12 Wo
chen haben sieht man die deutlichen Folgen dieser drei Kartelle in der
Medizin.
4. Kartell in der Medizin: Ausschluss fast aller seit Jahrhunderten erprobten
und bewährten pflanzlichen Medikamente, die wegen Nebenwirkungsarmut in der
Bevölkerung so beliebt sind, dass sie, von denen die das Geld dazu haben,
weiter privat gekauft werden. Der Schaden trat 2004 durch eine
Gesetzesänderung ein: Medikamente ohne Rezeptpflicht, also die ohne
Nebenwirkungen, werden nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt (bis auf drei
Ausnahmen). Dieser unsäglich dumme Schritt einer Regierung führt zu einem
erneuten gesetzeswidrigen Kartell, das besonders die finanzschwächeren
Bevölkerungsgruppen benachteiligt. Naturheilverfahren werden so etwas für
finanzkräftigere, obwohl sie weltweit eher von den Ärmeren genutzt werden.
Einfache und kostenneutrale Lösung wäre hier die Erlaubnis des Staates z.B.
mindestens drei gesetzlichen Krankenkassen zu erlauben Naturheilverfahren
anzubieten. Mehrkosten entstehen dadurch nicht wie Krankenkassen- Versuche in
Niedersachsen und de
r Schweiz zeigen. Zusatzversicherungen sind hier eher ein Irrweg: Durch von
der Zusatzversicherung bezahlte Naturheilverfahren können über 30 % der
Krankenkassenleistung ersetzt werden. Die Zusatzversicherung bekommt aber nur
etwa 10 % der Kassenbeiträge, Einsparungen von etwa 20 % kommen so nur der
gesetzlichen Krankenkasse zu Gute. Diese ungerechte Verteilung schränkt die
Zusatzversicherungen enorm ein, ein weiteres Kartell der Ungerechtigkeiten.
5. Das Kartell der Wachstumsbeschränkung: Unbeschränktes Wachstum ist nicht
möglich, wie einige raffgierige Finanzspezialisten zur Zeit lernen müssen. Da
aber ohne Gesundheit alles andere Nichts ist können wir diesen wichtigen
Anteil unseres Bruttosozialprodukts nicht ungestraft vom Wachstum
ausschließen. Zum Beispiel indem wir zugeben, daß wir eine Zweiklassenmedizin
haben oder doch alle gewünschten Leistungen allen zugänglich machen, über
unser soziales Netz. Lösungen sind hier sicher immer schmerzhaft, aber dieses
Kartell der Deckelung von Kosten wird die Auslandsflucht von Ärzten auf Dauer
bedrohlich verstärken, wie die Länder Afrikas zeigen, selbst dort wäre ja
genug Geld vorhanden.
6. Kartell Preiskartell: In einer medizinischen Welt der Kartelle wäre es
natürlich überraschend wenn bei den Preisen für Medikamente nun ausgerechnet
kein Kartell bestünde. Es gibt hunderte von Einzelfällen an denen dieses
leicht nachweisbar ist. Vor einigen Jahren mussten 6 sechs große Firmen wegen
extrem überhöhter Preis bei Vit. C bis zu 200 Millionen Euro Strafe
bezahlen. Eine Packung Selen 300 yg für 3 Monate enthält Natriumselenit im
Wert von 8 Cent, kostet aber dem Käufer 54 Euro. Besser informierte Patienten
bemerken solche dreisten Betrügereien und weichen ins Ausland aus wo etwas
mehr Preis- Konkurrenz besteht. Selbst Krankenkassen schreiben schon ihre
Patienten an, die Monatsmenge Insulin, von der selben Firma, in Belgien zu
bestellen, da diese dort 40 Euro preiswerter ist.
Diese langsam gewachsenen, einzeln noch gar nicht so bedrohlichen, aber doch
gesetzeswidrigen, Kartelle bilden eine bedrohliche Kartellgruppe die sowohl
Patienten als auch Ärzte zur Abstimmung mit den Füßen treibt, wie zur zeit
der DDR.
Patienten nutzen massiv die vom Kartell ausgeschlossenen Naturheilverfahren
trotzdem, bei Naturheilkunde-, Homöopathie- und Akupunktur- Ärzten, gehen
sogar zu den Heilpraktikern die mit 3 statt 12 Jahren wesentlich kürzer
ausgebildet sind. Sollte man diese nicht doch von den Krankenkassen
zumindestens teilweise mitbezahlen, bis wir endlich mehr Studienplätze haben?
Die Abstimmung der Ärzte mit den Füßen, Auswanderung wird bei Fortführung der
zahlreichen Kartelle sicher noch zunehmen.
Dr. med. Bernhard Weber, Marburg


Anlage:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das deutsche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Zentralnorm
des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts.
Basisdaten
Titel: Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
Kurztitel: Kartellgesetz
Abkürzung: GWB
Art: Bundesgesetz

Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland

Rechtsmaterie: Gewerblicher Rechtsschutz

FNA:
703-5
Ursprüngliche Fassung vom: 27. Juli 1957
(BGBl. I S. 1081)

Inkrafttreten am: 1. Januar 1958
Neubekanntmachung vom: 15. Juli 2005
(BGBl. I S. 2114)
Letzte Neufassung vom: 26. August 1998
(BGBl. I S. 2521)
Letzte Änderung durch: Art. 8 G vom 17. März 2009
(BGBl. I S. 550, 551)
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 25. März 2009
(Art. 20 G vom 17. März 2009)
GESTA:
E046
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Gesetz ist der Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und
möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs verschrieben und reglementiert und
bekämpft daher vor allem die Akkumulation und den Missbrauch von Marktmacht
sowie die Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens unabhängiger
Marktteilnehmer. Im Einzelnen enthält das Gesetz vor allem Bestimmungen
betreffend
• das Verbot und die Kontrolle bestimmter Wettbewerbsbeschränkungen
(Kartellverbot),
• den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen,
• die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
(Zusammenschlusskontrolle),
• die Organisation und das Verwaltungsverfahren der
Wettbewerbsbehörden, insbesondere des Bundeskartellamtes sowie
• das Vergaberecht.
Zu den Regelungsbereichen im einzelnen siehe die jeweils in Bezug genommenen
Spezialartikel.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird vielfach durch europäisches
Wettbewerbsrecht beeinflusst und überlagert. Das gilt beispielsweise und vor
allem insoweit, als für Wettbewerbsbeschränkungen, die den Handel zwischen
den Mitgliedstaaten beeinträchtigen können, das europäische - und nicht das
deutsche - Kartellverbot aus Art. 81 des EG-Vertrages gilt, und
Unternehmenszusammenschlüsse, sofern sie die entsprechenden Umsatzschwellen
erreichen, der europäischen und nicht der deutschen Zusammenschlusskontrolle
unterliegen.
Aus Anlass der Modernisierung des sekundären europäischen Wettbewerbsrechts
im Zusammenhang mit der Osterweiterung der Europäischen Gemeinschaft mit
Wirkung zum 1. Mai 2004 wird auch das GWB einer umfassenden Revision
unterzogen, die insbesondere die Bestimmungen über
Wettbewerbsbeschränkungen, namentlich das Kartellverbot, grundlegend
umgestalten und den europarechtlichen Bestimmungen angleichen wird.
Ausgeführt und überwacht wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (mit
Ausnahme des Vergaberechts) vor allem durch das Bundeskartellamt bzw. -
soweit das GWB dies zulässt - durch die Landeskartellbehörden in solchen
Fällen, deren Bedeutung nicht über das Gebiet eines Bundeslandes hinausreicht.






-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Sat, 07 Jan 2012 16:15:43 +0100
> Von: "Thomas Würfel" <thomas.wuerfel AT p9a.berlin.piratenpartei.de>
> An: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
> Betreff: [AG-Gesundheit] Mitarbeitsangebot

> Ahoi,
>
> mit der Bitte um Beantwortung sende ich Euch den angehängten Brief,
> der in der BGS ankam.
>
>
> Arrr!
> wuerfel
>
> --
> Thomas Würfel
> Twitter: @jxetkubo · XMPP: wuerfel AT jabber.piratenpartei.de
> Piratenpartei Deutschland Berlin
> Pflugstraße 9a · 10115 Berlin
> Telefon: +49 30 609 822 880




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