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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!


Chronologisch Thread 
  • From: Privacy <pirat AT praes.eu>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!
  • Date: Thu, 09 Jun 2011 14:09:37 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

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Am 09.06.2011 08:44:04 schrieb Guido Heymann (evtl. zitierend!):

schrieb Guido Heymann:
>> Privacy schrieb
>> Ich will im vollen Umfang der Vertragspartner des Arztes sein, deshalb
>> ehne ich das Prinzip der Sachleistung ab - die KK ist für mich als
>> Kostenerstatter da - UND SONST NICHTS.
> Kaum bekannt (und das ist gewollt) ist, dass seit 1.1.2004 an Stelle des
> Sachleistungsprinzip auch das Kostenerstattungsprinzip von
> GKV-Versicherten wählbar ist.
> Es wird eine Vereinbarung auf Honorarbasis mit dem Arzt getroffen, die
> auch selbst mit dem Arzt abgerechnet wird und anschließend bei der
> Krankenversicherung eingereicht wird.

Das Problem ist - du musst immer noch _jede_ Rechnung bei deiner Kasse
vorlegen, ich wollte genau das machen und mit eine private
Zusatzversicherung zulegen - nur diese zahlt ausschließlich, wenn ich
vorher die Rechnung bei der GKV eingereicht habe - auch wenn ich willens
wäre, auf den GKV-Betrag zu verzichten ... d.h. es halten noch mehr
Verwaltungsfuzzis ihre Nase in das Arzt-Patienten-Verhältnis.

Ich habe stattdessen einen Selbstbehalt und Rückzahlung bei
Leistungsfreiheit gewählt, habe alle Rechnungen der letzten 5 Jahre
komplett privat bezahlt und dafür die Rückerstattung erhalten (bei
zahnärztlichen Leistungen war das nicht billig) - die Versicherung hätte
ich nur in Anspruch genommen, wenn nicht tragbare Beträge auf mich
zugekommen wären.


> Die Abrechnung erfolgt wie bei PKV-Versicherten, die GKV trägt hier
> jedoch nur die Kosten, die ihr auch bei Anwendung des
> Sachleistungsprinzips entstanden wären.

Wobei mir völlig schleierhaft ist, wie die GKV das berechnet - sie kann
überhaupt bei ambulanter Behandlung die Kosten der einzelnen Leistung
nicht bestimmen - denn die Kasse zahlt an die KV einen fixen Betrag mit
befreiender Wirkung - dieser wird nach hochkomplexen Modellen mit
variablen Punktwerten an die Ärzte "verteilt"

Die Differenz trägt der Patient.
> Die Wahl des GKV-Patienten gilt jedoch für ein Jahr und ist nicht bei
> jeder Behandlung neu zu bestimmen.

Sie gilt nur für ambulante Behandlungen und kann für ärztliche und
zahnärztliche Leistungen _getrennt_ vereinbart werden. Die Formulare der
meisten Kassen sehen das nicht vor, aber die Kassen sind gesetzlich
verpflichtet, diese Möglichkeit anzubieten.

Gruß

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