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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] privaterscherte

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

Listenarchiv

Re: [AG-Gesundheit] privaterscherte


Chronologisch Thread 
  • From: Arnold Schiller <schiller AT babsi.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] privaterscherte
  • Date: Wed, 25 Aug 2010 18:31:09 +0000 (UTC)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver

Am Wed, 25 Aug 2010 18:54:50 +0200 schrieb Enrico Weigelt:

> * Arnold Schiller <schiller AT babsi.de> schrieb:
>
>> Nein, Versicherungsfreiheit besteht zu einem für höher verdienende
>> Arbeitnehmer, die nach der höhe Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Jahr
>> 2003 45900 Euro) sich freiwillig versichern können, aber es besteht
>> eben keine Versicherungspflicht und die 3 Millionen Beschäftigten im
>> öffentlichen Sektor, die zwar abhängig beschäftigt sein mögen, aber
>> unter ein staatliches Versorgungssystem oder staatlich ähnlichem
>> Versorgungssystem (z.B. Kirchen) fallen sind ebenso nach §6 SGB V
>> versicherungsfrei.
>
> Bitte unterscheiden zwischen gesetzlicher und privater Versicherung.

Ändert am §5 und §6 des SGB V gar nichts. Es gibt noch den Fall, dass man
nicht gesetzlich versichert ist, aber versicherungspflichtig ist und
damit eine private Versicherung (Basistarif) abzuschliessen ist. Hierbei
gibt es aber keine Bussgelder, sondern derjenige der eines Tages dann
doch eine Versicherung abschliesst hat 5 Jahresbeiträge als "Strafe" an
die Versicherung zu entrichten (egal ob jetzt privat oder gesetzlich).

"(1) Versicherungsfrei sind"
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0500600
ist dabei ziemlich klar. Hinzukommt dass es ja auch noch die
Beitragsbemessungsgrenze gibt. Was für den Geringverdiener prozentual ist
gilt für den versicherungspflichtigen Reichen nicht, da maximal der
Prozentsatz der max. 81600 Euro zu zahlen sind, das heisst je höher der
Lohn wird, desto geringer wird der prozentuale Anteil an der Beteiligung
an dem Gesundheitssystem, selbst wenn er freiwillig im gesetzlichen KV-
System bleibt.

Grüße,
Arnold





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