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Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Populäre Irrtümer: Ware gegen Ware oder Ware gegen Geld
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- Subject: Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Populäre Irrtümer: Ware gegen Ware oder Ware gegen Geld
- Date: Tue, 18 Aug 2015 13:54:09 +0200
- Importance: normal
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- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
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kommt mir irgendwie konstruiert vor. Bekanntlich gab es schon vor 6000 Jahren Fernhandel über mehrere tausend Kilometer. Der ursprünglichste Abbau von Rohstoffen zur Bronzeerzeugung soll wohl in Usbegistan gewesen sein, von wo es bis Europa gehandelt wurde. Und die Materialien der berühmten Himmelsscheibe kamen aus ganz verschiedenen Gegenden. Es muss also schon damals sowas wie Händler gegeben haben, also Menschen, die heimische Produkte über große Entfernungen transportierten, weil sie sich davon einen Vorteil versprachen - oder wie soll das sonst funktioniert haben?
Wie man mit einfachen Gesellschaften Handel treibt, ist aus der Besiedlungsgeschichte Amerikas bekannt: Da wurden bei den Indianern Whisky gegen Pelze getauscht oder in Afrika Glasperlen gegen Menschen-Sklaven. Das war doch einfach ein Besitzwechsel. Der Eigentumsbegriff macht dagegen doch erst in solchem Umfeld Sinn, wo es möglich und üblich ist, Eigentum und Besitz zu trennen. Das dürfte bei den oben angeführten Beispielen wohl eher keine Rolle gespielt haben. Da gab es keine offenen Ansprüche. Paar Stunden später war der Händler schon wieder auf Achse und wurde evtl. nie wieder gesehen.
Gruß, Egge
Gesendet: Dienstag, 18. August 2015 um 11:02 Uhr
Von: "Arne Pfeilsticker" <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
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Betreff: Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Populäre Irrtümer: Ware gegen Ware oder Ware gegen Geld
Von: "Arne Pfeilsticker" <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
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Betreff: Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Populäre Irrtümer: Ware gegen Ware oder Ware gegen Geld
Am 18.08.2015 um 01:38 schrieb Wolf Roth <wolf.roth AT planwert.de>:>>Das Konzept des Eigentums ist m.E. älter als die Menschheit selbst. Es wurde von unseren tierischen Vorfahren entwickelt, als sie begannen IHR Revier zu verteidigen und das der Anderen zu respektieren.
Jeder, der schon einmal einem Tier das Futter wegzunehmen versucht hat, wird das bestätigen können :-)
Die Differenzierung zwischen dem Eigentum und dem Besitz an einer Sache ist aber aus meiner Sicht dem Menschen vorbehalten und durchläuft in der gesellschaftlichen Entwicklung verschiedene Stadien, da Konzepte von Schaffung und Mehrung persönlichen Eigentums sich anthropologisch gesehen erst im Übergang von matriarchalischen Stammesstrukturen zu partiarchalischen Gesellschaftsformen ausbildet. Dies betrifft nicht persönliche Besitztümer wie Kleidungsstücke, Amulette oder andere Individualisierungsmerkmale. Eine interessante anthropologische Studie hierzu stammt von Wilhelm Reich, der vor der Zeit seiner eher skurrilen Orgon-Theorie ja wissenschaftliche Feldstudien, z.B. in Papua-Neuguinea betrieben hat und in seinem frühen Buch "Der Einbruch der sexuellen Zwangsmoral" eindrucksvoll beschreibt. Unabhängig von seinen Schlussfolgerungen war er damals sehr nah an ursprünglichen Kulturen, wo das Konzept von Eigentum und Besitz teils gar nicht oder nur wenig ausgeprägt war und was aufgrund der Unterschiedlichkeit auf engem Raum ein gutes Bild davon gibt, wie unterschiedlich gesellschaftliche Ansätze hierzu ausfallen können.
ch tendiere also ebenfalls zu der Auffassung, dass sich der Eigentumsbegriff erst im Laufe der Zeit und menschlichen Entwicklung in verschiedener Ausprägung entwickelt hat. Spätestens mit der Einführung abstrakter Tauschmittel (und zwar egal, ob es sich hierbei um Goldstücke, Muscheln oder Tulpenzwiebeln handelte) manifestiert sich dann auch der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz.
Wobei es sich eigentlich nicht um einen Tausch Recht gegen Recht handelt, sondern um den Handel von Versprechen gegen Versprechen,
und der juristische Begriff für diese Art von Versprechen nennt sich Anspruch. Und ein Anspruch ist nach allgemeiner juristischer Auffassung ein sog. subjektives Recht. D.h. in diesen Fällen, dass der eine Vertragspartner, der Gläubiger genannt wird, vom anderen Vertragspartner, genannt Schuldner, die vereinbarte Leistung verlangen kann und der Schuldner die Pflicht hat, die Leistung zu erbringen. - Und gegebenenfalls erfolgt die Durchsetzung der vereinbarten Versprechen mit der ganzen Macht des Staates.
Also auch hier: Recht gegen Recht
weshalb für den börsennotierten Handel, Schuldverschreibungen, Anleihen und andere Formen weiterhin nicht die Sachebene einer mehr oder minder standardisierten Rechtsprechung ausschlaggebend ist, sondern so oft vom "Vertrauen" der Anleger in die Märkte als wichtigstem Momentum zu lesen ist.
Ich tue mich schwer mit der Redewendung „Vertrauen der Anleger in die Märkte“
Geld ist daher auch kein Recht an sich bzw. würde Recht konstituieren, denn wenn einen der Wirt nicht in die Kneipe läßt und einm diese auch nicht veräußert, wird man auch mit noch so viel Geld ausgestattet seinen Durst nicht löschen können :-)
Was du hier ansprichst betrifft m.E. die Vertragsfreiheit, die hier dem Wirt die Möglichkeit gibt, ein Vertragsangebot abzulehnen.
Dein Eigentumsrecht an deinem Haus, was unstreitig ein Recht ist, musst du auch nicht für noch so ein hohes Angebot für Geld verkaufen. - Du kannst es aber, wenn du willst.
Wenn ich davon spreche, dass Geld ein Recht ist, dann ist nicht damit gemein, dass man kaufen kann was ich will. Dazu müssen die Vertragsparteien sich einig sein.
Sondern: Beim sog. Warengeld wird nicht die Ware (z.B. das Gold), sondern das Eigentumsrecht an dieser Ware getauscht. Und bei unserem heutigen Kreditgeld werden Forderungen gegen eine Geschäftsbank oder gegen die Zentralbank getauscht.
Viele Grüße
Arne
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- [AG-GOuFP] Populäre Irrtümer: Ware gegen Ware oder Ware gegen Geld, Arne Pfeilsticker, 17.08.2015
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