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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Populäre Irrtümer: Ware gegen Ware oder Ware gegen Geld

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Populäre Irrtümer: Ware gegen Ware oder Ware gegen Geld


Chronologisch Thread 
  • From: k-nut <k-nut AT piratenpartei-hessen.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Populäre Irrtümer: Ware gegen Ware oder Ware gegen Geld
  • Date: Mon, 17 Aug 2015 16:51:03 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Sorry Arne,

auch wenn Du in der heutigen Zeit recht hättest, wenn einer sein Cabrio gegen eine Familienkutsche eintauschen wollte, so geht Dein Verständnis von Recht in einer Zeit wo üblicherweise Ware gegen Ware getauscht wurde doch ziemlich an der Realität vorbei.

Zu diesem Zeitpunkt galt meist das Recht des Stärkeren bzw. das Recht der stärkeren Gruppe.
Handel gab es nur wenn dieser weit einfacher war als sich Kampfverletzungen zuzuziehen.


k-nut


Am 17.08.2015 um 15:31 schrieb Arne Pfeilsticker:
These: 

Zu keinem Zeitpunkt in der Geschichte wurden Ware gegen Ware oder Ware gegen Geld getauscht, sondern immer Recht gegen Recht.

Begründung:

Waren sind beim Handel nur indirekt über die übertragenen Rechte betroffen.

Was im Tauschhandel oder Naturaltausch als Ware gegen Ware erscheint, ist bei genauer Betrachtung ein Tausch, d.h. eine Übertragung von Eigentumsrechten.
Jede andere Argumentation führt zu einem unüberbrückbaren Widerspruch:

Würden beim Handel Ware gegen Ware oder Ware gegen Geld getauscht werden, dann blieben in einer Gesellschaft mit Rechtsordnung auch nach dem Tausch der Verkäufer Eigentümer der Ware und der Käufer Eigentümer des Geldes. Und nur die jeweiligen Eigentümer könnten rechtmäßig über ihr Eigentum verfügen.

Einzig und allein durch den Tausch der entsprechenden Rechte (= Übertragung der Rechte) kann der gewünschte Effekt erzielt werden, damit nach dem Tausch der Käufer über die Ware und der Verkäufer über das Geld verfügen kann.

In einer Gesellschaft ohne Rechtsordnung gibt es kein Handel, weil jeder sich nimmt, was er aufgrund seiner Macht kann und will.

Ende der Begründung.

Wer hält gegen diese These? - Einsprüche wie immer willkommen. :-)

Wenn diese These stimmt, dann hätte diese weitgehende Konsequenzen. Z.B. Es gibt kein „Waren“-Geld, sonder Geld war und ist ein Recht.

Viele Grüße
Arne





    
    



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