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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] wie läuft bilanztechnisch eine Aktienrückkauf im Bankensektor ab?

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] wie läuft bilanztechnisch eine Aktienrückkauf im Bankensektor ab?


Chronologisch Thread 
  • From: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] wie läuft bilanztechnisch eine Aktienrückkauf im Bankensektor ab?
  • Date: Thu, 31 Jul 2014 16:47:09 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Wischer schrieb:
Axel Grimm schrieb:
Eine Aktiengesellschaft kann selbst keine eigenen Aktien halten. Alle Aktien gehören somit Anderen. Das können Personen, Banken oder Anlagegesellschaften sein.
Das stimmt wohl nicht. Für den Bestand an eigenen Aktien gibt es sogar eine gesonderte Bilanzposition in allen Gesetzen. Der Begriff "Aktienrückkauf" wird nur ein bisschen missverständlich auch dafür verwendet.

Wikipedia hilft mal wieder:
https://de.wikipedia.org/wiki/Eigene_Aktie

Gruß
Wischer

„Kauf eigener Aktien“ oder AGs können sich selbst Eigenkapital erhöhen.

A
Ein AG wird gegründet, es werden 900 Aktien a 1.000 „im Markt platziert“.
Die AG hat ein Zufluss von 900.000 im Eigenkapital abzüglich Provisionen.

B
Eine andere AG wird gegründet, emittiert 900 Aktien a 1.000 und schreibt sich selbst 100 Aktien a 1.000 ins Vermögen. Zufluss im Eigenkapital = 1 Mio.

Wie? Das ist nicht erlaubt? Eine AG kann sich ihr Eigenkapital doch nicht einfach durch Aktieneinbuchung eigener Aktien im Vermögen erhöhen?
Na gut, dann halt mit ein bisschen Ping-Pong und Augenwischerei gepaart mit Magie:

C
Eine AG wird gegründet, es werden 1.000 Aktien a 1.000 „im Markt“ paltziert und dann 100 Aktien durch „Kauf eigener Aktien“ erworben.

B und C haben das identische Endresultat, doch warum soll B dann nicht auch erlaubt sein?

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Entweder habe ich einen Gedankendrehwurm mit Zirkelschluss drin oder der „Kauf eigener Aktien“ ist ein fantastisches Finanzinstrument ohne Wert bzw. Wert = 0.
Ist es ein Zirkelschluss mit Gedankenverdrehung, dann bitte ich um Aufklärung.




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