ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
- To: moneymind <moneymind AT gmx.de>
- Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Juristische Diskussion zum Geldsystem.
- Date: Sun, 6 Apr 2014 14:15:35 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Am 06.04.2014 um 00:53 schrieb moneymind <moneymind AT gmx.de>:
Hallo Arne,Ich sehe bisher nur noch nicht recht, zu welchen neuen Erkenntnissen das führt - aber das kann ja noch kommen.Die Erkenntnis besteht darin, dass man versteht, dass alle Finanzprodukte - einschließlich Beteiligungen an Unternehmen - Formen von (Kredit-)Geld sind.
Verstehe ich Dich richtig: du würdest auch Aktien als "Geld" bezeichnen? Falls ja - da könnte ich nicht zustimmen, da hier eine entscheidende Eigenschaft von "Geld" oder generell Nominalforderungen fehlt: die nominelle Fixierung, die entscheidend ist für Booms/Busts.
ich muss zugeben, dass ich mich auch sehr lange nicht mit dem Gedanken anfreunden konnte.
Zu dieser Schlussfolgerung gezwungen haben mich Diskussionen und Überlegungen im Zusammenhang mit IFRS und ISA (http://www.ifrs-portal.com/) und ganz besonders mit dem Begriff Finanzinstrument:
Unter einem Finanzinstrument sind alle vertraglichen Ansprüche und Verpflichtungen zu verstehen, die unmittelbar oder mittelbar den Austausch von Zahlungsmitteln zum Gegenstand haben. Die aus Verträgen oder Vereinbarungen resultierenden Rechte bzw. Pflichten müssen dabei auf finanziellen Sachverhalten beruhen. http://de.wikipedia.org/wiki/Finanzinstrument
Der Begriff Finanzinstrument ist m.E. der moderne Geldbegriff. Der Begriff Finanzinstrument wird auch durch meine rekursive Definition (Geld ist ein Anspruch auf Geld. …) erfasst.
Der Dividendenanspruch einer Aktie ist ein Anspruch auf Geld und macht damit die Aktie selbst zu Geld im Sinne meiner Definition. Dieser Anspruch ist zwar bedingt, d.h. ohne Gewinn/Beschluss keine Dividenden, aber auch Derivate z.B. stellen einen bedingten Anspruch auf Geld dar.
Die Beteiligungsrechte, die mit einer Aktie verbunden sind, können als eine Form von Sicherheiten angesehen werden, die der „Kreditnehmer" (= Unternehmen) dem „Kreditgeber“ (= Aktionär) gewährt.
Mein Vorschlag mit meiner rekursiven Definition ist, sich Geld als eine 9-stellige rechtliche Relation vorzustellen: {Gläubiger, Schuldner, {{Art, Menge, Fälligkeitsdatum, Leistungsort, Sicherheiten, sonstige Rechte und Pflichten}, Bedingungen}}
Näheres siehe: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/Geld_ist_ein_Anspruch_auf_Geld
Eine Tabelle für die Eigenschaften von Finanzinstrumenten findest du hier: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/GFO_2.0/EPMS#Arten_von_Geld
Abschließend zurück zum Erkenntnisgewinn: Wenn man begreift, dass die an der Oberfläche so unterschiedliche Dinge wie Bargeld, Giralgeld, Fonds-Anteile, Darlehen, CDSs, Aktien, etc. lediglich Ausprägungsvarianten einer gemeinsame Struktur sind, dann ist das m.E. ein erheblicher Erkenntnisgewinn.
Beispielsweise kann man anhand dieser Relation sofort sehen, dass eine stimmrechtslose Vorzugsaktie mehr Gemeinsamkeiten mit einem unbefristeten Darlehen hat, als mit einer regulären Aktie.
Viele Grüße
Arne
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- Re: [AG-GOuFP] Juristische Diskussion zum Geldsystem., Rudi, 05.04.2014
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