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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Vorschlag: AK Schulden und Zinsen

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Vorschlag: AK Schulden und Zinsen


Chronologisch Thread 
  • From: alex AT twister11.de
  • To: tugrisu <Thomas.Unger AT dessau-service.de>
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Vorschlag: AK Schulden und Zinsen
  • Date: Mon, 15 Oct 2012 21:59:48 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

2012/10/15 tugrisu <Thomas.Unger AT dessau-service.de>
Am 15.10.2012 20:12, schrieb alex AT twister11.de:
[...]
zu 1. ja. aber nur 1 mal! Das wäre dann aber auch nur eine "Inselbetrachtung". Genau das, was den Zinskritikern vorgeworfen wird.

<alex>
zu 1.: Es ist eine abgeschlossene Betrachtung, wenn man von einem Ausgangszustand über verschiedene beispielhafte Transaktionen die etwas verändern wieder in den Ausgangszustand zurückommen kann. Des weiteren ist es eine abgeschlossene Betrachtung, wenn man einen wie auch immer konstruierten Zustand in einen entsprechenden Wunschzustand durch beispielhafte Transaktionen überführen kann. So sehe ich das.
Welche Fragen hast du denn noch oder wo siehst du ein Problem? In dem nun A, B und C jeweils für 1000 aneinander leisten, bestehen auch die Schuldverhältnisse wieder so wie zu Beginn. Dein gedanklicher Ausgangspunkt war doch die Befürchtung, dass man von einem bestimmten Zustand nicht mehr in einen gewünschten Zustand kommen kann... aufgrund systemischer Regeln.
Das scheint zumindest für dein Beispiel wiederlegt.
</alex>

 
zu 2. wie sieht das im Realen aus? Wo kommt die Mindestreserve her? Bräuchte die Bank dann keine Einlagen?

<alex>
Puh, ja natürlich braucht die Geschäftsbank eine Reservehaltung in der Praxis.
Die war in der Betrachtung erstmal "herausvereinfacht". Prinzipiell kannst du dir alle Beispiele aber auch mit Reservehaltung denken.
Voraussetzung ist, dass die Geschäftsbank einfach die entsprechende durch Reservehaltungsvorschriften notwendigen Bilanzpositionen hat, die notwendig sind damit die Beispiele wie oben gezeigt möglich bleiben.
Wenn es keine Bank gibt, die diese erfüllt, so kann natürlich keiner Kredit aufnehmen... aber dann gibt es ein Problem und man sollte sich fragen wie es dazu kommen konnte. In einem Beispiel, dass aber mit einer korrekten Gründung einer Bank startet und dann nicht absichtlich Transaktionen durchgeführt werden die die Insolvenz bedeuten, ist es immer möglich in einem gesunden Zustand zu bleiben.
Voraussetzung ist natürlich, dass die Wirtschaftsteilnehmer nicht massenweise wirtschaftsschädigendes Verhalten an den Tag legen.
</alex>


 
zu 3. Leider bleibt das Leben nicht plötzlich stehen. Ebenso die Bedürfnisse. Demzufolge werden wohl neue Verpflichtungen entstehen und auch neue Schulden. Gut, es war zwar keine neue Schuld da, aber es war weniger Geld da. Neue Schulden entstehen, wenn jemand Waren oder Leistungen erhält, ohne diese zu bezahlen.

<alex>
Wie gesagt, wenn neue Schulden da sind, dann läuft einfach alles so wie im Beispiel... die neuen Schulden werden wieder auf die gleiche Weise beseitigt.
WICHTIG: Durch Zinseinnahmen der Geschäftsbanken füllt sich deren Eigenkapital ja langsam wieder auf.
Alternativ kann die Geschäftsbank durch Kauf von Assets (zb. Hotelgarage) auch neues Sichtguthaben in Umlauf bringen.
</alex>

 

Dein Beispiel mit dem Kreisen der 90 ist gut. Dann braucht man allerdings keine Bank. Völlig überflüssig in diesem Fall.

<alex>
Prinzipiell ja, aber praktisch müssen die 90 ja auch irgendwo mal hergekommen sein.
Außerdem muss ja irgendwer die Konten verwalten auf denen die "kreisen".
</alex>

 
Also ist Arnes Beispiel nicht viel besser, als das Beispiel der Zinskritiker. Dadurch wird der Abstimmungsantrag aber nicht unbedingt zustimmungswürdiger, weil er sich eben auf Arnes Beispiel beruft. Da ist maximal eine Enthaltung drin.

<alex>
Was macht einen Antrag zustimmungswürdig? Wenn nichts verkehrtes daran ist, scheint er mir zustimmungswürdig.
In weiteren Anträgen fügt man dann später noch all das hinzu was ebenso nicht verkehrt ist... irgendwann hat man alles nicht verkehrte zusammen.
Wichtig ist, dass das verkehrte draussen geblieben ist :-)

Ich meine ich finde deine Diskussion wichtig, denn das ist ja das Ziel.
Die Unsicherheiten oder Probleme mit Anträgen auszuräumen und Konsenspositionen zu finden. Dazu muss natürlich die Diskussion weitergehen.
Nur so können sich Missverständnisse ausräumen und Fehler beseitigen und alle möglichen Perspektiven miteinbeziehen lassen.

Gruß
Alex
</alex>
 



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