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Re: [AG-GOuFP] Zinskritik: Begriffsdefinition und notwendige Begriffspräzisierung
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- From: Thomas Schindler <thomas.schindler2 AT gmx.de>
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- Subject: Re: [AG-GOuFP] Zinskritik: Begriffsdefinition und notwendige Begriffspräzisierung
- Date: Sun, 14 Oct 2012 17:21:20 +0000
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ukw schrieb:
Thomas Schindler schrieb:
Somit ist das, was am Zins zu kritisieren ist, lediglich der Zinsanteil, der ein leistungsloses Einkommen für jemanden darstellt. Er setzt sich zusammen aus einem Teil der Verzinsung des Eigenkapitals der Bank, der von dessen Eigentümern eingestrichen wird, und dem Realzins, den die Eigentümer der Bankeinlagen erhalten.Ja, ich möchte noch andere Zinsanteile abschaffen.
Haben wir hierüber unter den Zinskritikern Konsens oder möchte jemand noch andere Zinsanteile abschaffen?
Der Zinsanteil, der zur Deckung des Risikoanteils angeht muss ebenfalls abgeschafft werden.
Da die Banken in der Vergangenheit die Risiken ihres Kreditgeschäftes nicht übernommen haben und selbst die geringe Beteiligung der Banken am Rettungsschirm nur auf freiwilliger Basis erfolgte
ist es durchaus nachvollziehbar, wenn dieser Anteil des Zinses einbehalten, abgeschafft oder beschlagnahmt wird.
Meine Argumente gegen den Zins und Argumente anderer gegen den Zins sind damit nicht entkräftet.
Mein Argument war:
Der Zins erhöht grundsätzlich und unnötigerweise den Druck auf den Kreditnehmer.
Vielen Dank, dass du als Erster konkret auf die Frage eingehst, die Zweck dieses Threads ist!
In der Tat ist es in letzter Zeit öfters so gewesen, dass Banken die von Ihnen eingegangenen Risiken auf die Allgemeinheit abgewälzt haben. Die Lösung für dieses Problem liegt aber meiner Meinung nach in einer wirksamen Regulierung des Bankensektors und der Finanzmärkte. Unter anderem eben darin, dass man die maximale Größe von Banken beschränkt, so dass sie nicht mehr als systemrelevant gelten, dass man ein Trennbankensystem einführt, wie es in den USA durch den Glass Steagall Act vorlag, und dass man Banken dazu zwingt, so viel Eigenkapital vorzuhalten, dass Verluste daraus beglichen werden können.
Wenn eine Bank die Verluste, die sie im Kreditgeschäft macht, nicht in den Kreditzins einpreisen darf, dann wird sie vermutlich früher oder später insolvent werden.
Darüber hinaus gibt es natürlich Kreditgeschäfte, die mit einem größeren Risiko als andere behaftet sind, aber dennoch gesamtwirtschaftlich sinnvoll sein können. Die Finanzierung von einem Startup-Unternehmen mit einer interessanten Geschäftsidee gehört zum Beispiel dazu. Wenn eine Bank sich für einen solchen relativ riskanten Kredit keine höhere Risikomarge zahlen lassen kann, dann wird sie ihn nicht vergeben, und das kann ja auch nicht Sinn der Sache sein. Ich kann mir also ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man die Risikomarge irgendwie loswerden kann.
Hättest du eine konkrete Vorstellung davon, wie das gehen könnte?
- Re: [AG-GOuFP] Zinskritik: Begriffsdefinition und notwendige Begriffspräzisierung, (fortgesetzt)
- Re: [AG-GOuFP] Zinskritik: Begriffsdefinition und notwendige Begriffspräzisierung, Marion Traegner, 14.10.2012
- Re: [AG-GOuFP] Zinskritik: Begriffsdefinition und notwendige Begriffspräzisierung, alex, 14.10.2012
- Re: [AG-GOuFP] Zinskritik: Begriffsdefinition und notwendige Begriffspräzisierung, Thomas Schindler, 14.10.2012
- Re: [AG-GOuFP] Zinskritik: Begriffsdefinition und notwendige Begriffspräzisierung, Axel Grimm, 14.10.2012
- Re: [AG-GOuFP] Zinskritik: Begriffsdefinition und notwendige Begriffspräzisierung, tugrisu, 14.10.2012
- Re: [AG-GOuFP] Zinskritik: Begriffsdefinition und notwendige Begriffspräzisierung, Axel Grimm, 14.10.2012
- Re: [AG-GOuFP] Zinskritik: Begriffsdefinition und notwendige Begriffspräzisierung, tugrisu, 14.10.2012
- Re: [AG-GOuFP] Zinskritik: Begriffsdefinition und notwendige Begriffspräzisierung, tugrisu, 14.10.2012
- Re: [AG-GOuFP] Zinskritik: Begriffsdefinition und notwendige Begriffspräzisierung, Thomas Schindler, 14.10.2012
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