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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] LQFB: Zwei neue Anträge der AG

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] LQFB: Zwei neue Anträge der AG


Chronologisch Thread 
  • From: Andreas Schneider <schn.andreas AT gmail.com>
  • To: ukw <ukw AT berlin.com>
  • Cc: ML AG-Geld <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] LQFB: Zwei neue Anträge der AG
  • Date: Sat, 11 Aug 2012 12:40:04 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Ok, ich hab den Beitrag gefunden.
Das Urteil ist von 1984 und besagt, dass Sonderabgaben unzulässig sind, da der Staat seine Steuern nicht verschleiern darf, indem er sie als etwas anderes Bezeichnet.

"Aus Art. 115 Abs. 1 Satz 1 GG ergibt sich keine Ermächtigung für den Bund, die Bürger mit Zwangsanleihen zu belasten."

http://lexetius.com/1984,191

Das Urteil beginnt ab Abschnitt 55.

Der Kommentator, der auf Hartgeld auf das Urteil verwies, macht trotzdem die Aussage:
"Wichtig: Der Solidaritätszuschlag ist keine Abgabe sondern eine Ergänzung zur Einkommenssteuer. Der Staat könnte also eine Vermögenssteuer erheben (nur dort gibt es andere Probleme z. B. darf diese nicht die Einkünfte aus dem Vermögen übersteigen)."

Der entsprechende Kommentar ist der von 17:45 Uhr auf der Seite http://www.hartgeld.com/infos-de.html

Keine Ahnung inwieweit da jetzt ein Missverständnis oder Missinformation vorliegt. Dürfte schwierig werden, den Kommentator zu kontaktieren.



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