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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT pfeilsticker.de>
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- Subject: Re: [AG-GOuFP] Bundesbank bestätigt Geldschöpfungsgewinn!
- Date: Fri, 22 Jun 2012 15:59:08 +0000
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Bene111 schrieb:
Du lässt aber den weiteren entscheidenden Abschnitt weg. Nämlich dass die Geschäftsbank sich refinanzieren muss, und nun wieder Zinsen zahlen muss.Servus Bene,
welchen konkreten Abschnitt meinst du? Bitte Seite und Auflage angeben.
Eine Geschäftsbank muss sich nur dann refinanzieren, wenn der Eigentümer des Girokontos Geld bar abhebt oder eine Überweisung an eine andere Bank tätigt.
Im Falle einer Überweisung sieht die Sache so aus:
Wenn sich eine Geschäftsbank A bei einer anderen Bank B refinanzieren muss, dann fließt dieser Teil des Geldschöpfungsgewinns an die Bank B. Die Bank B hat dann zinsbringende Forderungen an die Bank A und zinslose Verbindlichkeiten an die Nichtbank, an die die Überweisung ging. Dieses Spiel setzt sich dann beliebig fort. Entscheidend für die Geldschöpfungsgewinnbetrachtung ist nur, wie unterm Strich der Bestand an Forderungen und Verbindlichkeiten aussieht.
Bene111 schrieb:
Jeder von uns kann sich einen Kredit bei der Bank holen, hab ich dann auch einen Geldschöpfungsgewinn?*Fall 1: Ja, aber eher unwahrscheinlich.*
Wenn die Bank sagen würde: „Herr W. der Marktzins beträgt für ihren Kredit eigentlich 6%. Sie werden nirgends ein besseres Angebot am Markt finden, aber weil sie so schöne blaue Augen haben, geben wir an sie den Geldschöpfungsgewinn weiter und bieten ihnen das Darlehen für 5% an.“
In diesem Fall wärst du der Empfänger des Geldschöpfungsgewinn. Sag mir Bescheid, wenn du eine solche Bank gefunden hast.
Du kannst das Ganze aber auch noch deutlich toppen: Du hebst das Geld aus dem Kredit bar ab und tauchst unter. In diesem Fall wärst du nicht nur der Empfänger des Geldschöpfungsgewinn von einem Prozent über die Laufzeit des Kredits, sondern in voller Höhe des Kredits. (Das ist nur ein Beispiel und keine Aufforderung zum Betrug.)
Da das Blau in deinen Augen sich schlecht als Sicherheit verwerten lässt, hätte die Bank in voller Höhe des Kredits einen Verlust.
*Fall 2: Nein, der Normalfall*
* Für den Teil, den die Bank nicht refinanzieren muss, ist sie selbst der Empfänger des anteiligen Geldschöpfungsgewinns.
* Für den Teil, den die Bank über eine andere Bank refinanzieren muss, ist die andere Bank Empfänger des anteiligen Geldschöpfungsgewinns.
* Für den Teil, den du bar abhebst, ist die Zentralbank Empfänger des anteiligen Geldschöpfungsgewinns.
Bene111 schrieb:
Nach deiner Definition schon, denn ich kann ja mit dem aus dem Nichts geschaffenen Geld Vermögenswerte ankaufen. Ich muss halt nur einen höheren Ertrag erwirtschaften als ich Zinsen zahlen muss. Thats it.Wo habe ich eine solche Definition gegen? Ich hätte mir eher die Zunge abgebissen oder die Hand abgehackt, als eine solche Definition zu geben.
Wenn du mit dem Geld aus dem Kredit einen Vermögenswert kaufst, dann ist dieser Geschäftsvorfall ein Aktivtausch: Konto für Vermögenswert X an Kasse/Girokonto.
Auch der höhere Ertrag (= Rohertrag – Aufwand) ist dein Gewinn aus der Bewirtschaftung des Vermögenswertes X und hat nicht mit einem Geldschöpfungsgewinn zu tun.
Bene111 schrieb:
Das entscheidende ist immer wieder, haben wir einen ausreichenden Wettbewerb unter den Banken, sind die Zinsdifferenzen außerordentlich hoch sodass ein übermäßiger Gewinn entsteht bei der Kreditvergabe bzw. Aktivierung von Vermögenswerten?Ja, das ist eine entscheidende Frage. – Sie hat jedoch nichts mit der Geldschöpfung und des Geldschöpfungsgewinn zu tun.
Diese Frage musst du beantworten.
Selbst wenn durch vollständige Konkurrenz der Gewinn der Banken minimal werden sollte und der Marktdruck die Banken zwingen würde, dass der Geldschöpfungsgewinn an die Kreditnehmer weitergereicht werden müsste, bleibt aus meiner Sicht die entscheidende Frage: Wären selbst die Kreditnehmer die berechtigten Empfänger des Geldschöpfungsgewinns?
Diese Frage würde ich ganz klar mit nein beantworten.
Da Geld ein Produkt der Rechtsordnung ist, steht der Geldschöpfungsgewinn – genauso wie beim Bargeld – der Allgemeinheit und damit dem Staat zu. Er kann und sollte damit entweder mehr Leistungen für die Bürger bereitstellen oder die Steuern senken oder Schulden abbauen. Je nach dem wie was in welchem Umfang sinnvoll ist und vom Parlament entschieden wird.
Warum sollte die Erfindung der Computer und die Einführung des Girokontos für Jedermann dazu führen, dass seit dieser Zeit – von der Öffentlichkeit unbemerkt – der Geldschöpfungsgewinn vom Staat auf den Geschäftsbankensektor und zum Teil auch auf die Kreditnehmer überging? Wir reden hier über einen Betrag von ca. 20 Mrd. Euro pro Jahr.
Natürlich könnte man auch verbilligte Kredite anbieten indem man den Geldschöpfungsgewinn an die Kreditnehmer weiter gibt. Aber – und das ist für mich der entscheidende Punkt – diese Subventionen sollten transparent sein und der Grund berechtigt. Auf diese Weise kann das Parlament mitentscheiden.
Warum sollten wir indirekt und vom Parlament unbeeinflussbar Atomkraftwerke im Ausland oder Waffenlieferungen in Spannungsgebiete durch um den Geldschöpfungsgewinn verbilligte Kredite subventionieren und andererseits kein Geld haben, um Kindertagesstätten zu finanzieren?
Ich hoffe, ich habe deine Frage angemessen beantwortet.
Über die Frage: „Sollte man Subventionen transparent, offen und vom Parlament verabschiedet vergeben - oder sollten Subventionen verdeckt und nach dem Gießkannenprinzip vergeben werden?“ ist eine politische Frage, zu der man unterschiedlicher Meinung sein kann und darf.
Ich werbe für die erste Variante, aber ich bin selbstverständlich tolerant genug andere Meinung zu respektieren.
Das ist aber nicht der Streitpunkt. Es geht in dem Disput um die Frage: Gibt es einen Geldschöpfungsgewinn? Ja oder nein!
Zwischen den Zeilen entnehme ich aus deiner Frage, dass für dich es bei der Antwort darauf ankommt, wer den Geldschöpfungsgewinn bekommt. Ist dieser Eindruck richtig?
Bene111 schrieb:
Und du musst die Frage beantworten ob bei einer stinknormalen Kreditvergabe wie sie bei den Genossenschaftsbanken stattfindet auch ungerechtfertigte Gewinne entstehen.Diese Frage kann ich dir nicht beantworten, weil
* ich nicht weiß, was du genau unter „ungerechtfertigt“ verstehst
* aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit auf ähnlichem Gebiet ich davon ausgehe, dass die Antwort nicht nur von Bank zu Bank, sondern auch von Kreditengagement zu Kreditengagement unterschiedlich ausfallen würde
* ich die hierfür benötigten Daten nicht habe.
Selbst aus dem holen Bauch heraus, würde ich mir hierzu kein Urteil erlauben.
Mein Vorurteil, subjektiver Eindruck und persönliche Erfahrung als Kunde ist aber, dass Genossenschaftsbanken und Sparkassen einen ordentlichen Job machen. Aber selbst da kommt es entscheidend auf den konkreten Sachbearbeiter an, mit dem man es zu tun hat.
Viele Grüße
Arne
- [AG-GOuFP] Bundesbank bestätigt Geldschöpfungsgewinn!, Arne Pfeilsticker, 21.06.2012
- Re: [AG-GOuFP] Bundesbank bestätigt Geldschöpfungsgewinn!, Rudi, 21.06.2012
- Re: [AG-GOuFP] Bundesbank bestätigt Geldschöpfungsgewinn!, Axel Grimm, 21.06.2012
- Re: [AG-GOuFP] Bundesbank bestätigt Geldschöpfungsgewinn!, Keox, 21.06.2012
- Re: [AG-GOuFP] Bundesbank bestätigt Geldschöpfungsgewinn!, Axel Grimm, 22.06.2012
- Re: [AG-GOuFP] Bundesbank bestätigt Geldschöpfungsgewinn!, Arne Pfeilsticker, 22.06.2012
- Re: [AG-GOuFP] Bundesbank bestätigt Geldschöpfungsgewinn!, Keox, 21.06.2012
- Re: [AG-GOuFP] Bundesbank bestätigt Geldschöpfungsgewinn!, Benedikt Weihmayr, 21.06.2012
- Re: [AG-GOuFP] Bundesbank bestätigt Geldschöpfungsgewinn!, Arne Pfeilsticker, 22.06.2012
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