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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - [AG-GOuFP] Unterschied Unternehmen vs Bank

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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[AG-GOuFP] Unterschied Unternehmen vs Bank


Chronologisch Thread 
  • From: Stephan Schwarz <stephan.schwarz AT piratenpartei-bayern.de>
  • To: AG-Geldordnung-und-Finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [AG-GOuFP] Unterschied Unternehmen vs Bank
  • Date: Mon, 14 May 2012 17:22:58 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: PiratenPartei LV Bayern

..und ich nehme gleich vorweg, wieso ich gerade das Thema aufgreife.
Hier sollte man auch kritisch die institutionalisierte Funktion des Zinses hinterfragen!



  

Anspruch Leistung Risiko
Unternehmer (i.d.R. Eigentum an Produktionsmitteln etc.)
Rendite
Eigenkapital    Werteverlust
Banken (Intermediare)
Zinsen
Fremdkapital
Schuldnerausfall





Diskutieren möchte ich über den Anspruch auf Zinsen für Fremdkapital, das durch die Leistung des Bankenwesens (Spar- und Kreditverträge sowie Geldschöpfung & Berichtswesen über fraktionale Reservehaltung, interne Kosten-Kalkulation, Rechnungslegung..) von den Banken bereitgestellt wird.
Hier stellt sich für mich die Frage, inwiefern die Bank
wirklich augrund ihrer Leistung und des zu tragenden Risikos, dazu berechtigt sein sollte!, einen Zins-Anspruch auf die Bereitstellung / Vermittlung von Geld zu verlangen bzw. wie ein Unternehmer eine Rendite zu erwirtschaften.


Folgende Kern-Gedanken:
Das zu tragende Risiko des (klassischen) Unternehmers besteht hauptsächlich im ständig eintretenden Prozess des Werte-Verlustes von Gütern. Werteverlust deshalb, da Waren / Produkte altern. Das heisst physisch ungewollte (meißt schlechtere) Eigenschaften annehmen (verfallen), aus der Mode kommen (sich also Konsumer-Wünsche & Vorstellungen ändern), technischer Fortschritt - der zur Veraltung des Produkts führt und auch den Entstehungs-Prozess des Produktes chronologisch relativ verbilligt (d.h. teurere Maschinen zur Herstellung notwendig waren, als in der Zukunft und daher Produkte zukünftig billiger angeboten werden können..).
Dieses Spektrum an Werte-Verlusten wirkt sich negativ auf den Markt-Wert des Produkts aus und mindert ihn i.d.R.
permanent. Bei Dienstleistungen muss man schon wieder differenzierter betrachten..,
aber definitiv attestiere ich dem Unternehmer aufgrund des natürlich (organisch) auftretenden, realen Werte-Verlusts einen Anspruch auf Erwirtschaftung einer Unternehmens-Rendite.

Die Rendite dient zur Reproduktion und natürlich als Ansporn in einer wettbewerbs-orientierten Marktwirtschaft.

Bei Banken stellt sich die Situation meines Erachtens ganz anders dar. Hier ist klar zu trennen zwischen der unternehmerischen Part, der einen Anspruch auf Rendite hat und dem eigentlich das Bankenwesen ausmachenden Bereich der Bereitstellung von Kapital. Der Anspruch der Banken auf die in Rechnung-Stellung von Kreditzinsen beruft sich (maßgeblich), wie in obiger Tabelle ersichtlich sozusagen aus der (durch Akzeptanz der jew. Banken AGB rechtlich abgesicherten) Überlassung des Einsatzes von Fremdkapital. Erkauft wird diese zeitlich eingeschränkte Verfügungs-Macht über das Geld (was ich als Besitz werte) der Banken durch Überlassung, durch eine formelle Abtretungs-Erklärung, in der AGB oder auf ein bestimmtes Geld-Aggregat beschränkt etwa im Sparvertrag.
Der Besitz von Fremdkapital (nicht etwa Eigentum an diesem - deswegen FREMD-Kapital) ersetzt hier das Kapital, das (Privat-)Vermögen, die Produktionsmittel der gewerblich wirtschaftenden, unternehmerisch tätigen Eigentümer.

Kann sich aus zwei opponierenden Handels-Verträgen (Guthaben-Handel & Schuld-Handel analog zur Geld-Anleihe und Geld-Verleihe),
- kann sich aus einem universellen, heute quasi alternativlosen Handlungs- & Geschäfts-Prinzip, wie der vertraglich-gebundenen Anwerbung von Fremdkapital (durch Offerierung von Möglichkeiten der Geld-Anlage, wie das Sparen - als maßgeblicher Input), die Basis für das Geschäfts-Modell der Banken ableiten? Alternativlos deswegen, weil - WO bringst du heute das Geld hin, wenn du es nicht verkonsumieren willst? WO treibst du heute Geld auf, wenn nicht bei der Bank??
Ein für weite Teile der Gesellschaft alternativloses Geschäfts-Modell, 'ein Angebot - dass sie, dass wir nicht ausschlagen können', an dessen Bedingungen für die eigenständige Ausführung sehr hohe (staatlich oktruierte) 'Markt-Eintritts-Barrieren' geknüpft sind.. (versucht mal eine Bank zu gründen!^^)?

Ergibt sich aus diesem 'systemisch relevanten' (den angelsächsischen Kapitalismus erst 'konstitutierend prägenden') Geschäfts-Modell überhaupt ein legitimer Anspruch (seitens der Banken) auf die Rechnungslegung gerade des Kredit-Zinses und die hiermit verbundene, notfalls einklagbare Pflicht zur Zins-Tilgung des Kredits?
Erinnern wir uns: Zins ist das Entgelt für ein über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Sachgut oder Finanzinstrument / Geld.
(WIKI)

Ein (gewinnbringender) Ertrag auf die 'unternehmerische Verwertung' eines Sachguts ist, wie oben dargestellt, legitim. Der vom Eigentümer / Einleger übertragene Auftrag an die Bank zur Verwertung des Geldes - welches kein Sachgut - darstellt dagegen nicht.
Aus primär zwei Gründen (konkret für Geld = EURO):
  • Ein Geld-Eigentümer muss keine (technische) Innovation fürchten, welche das Geld 'effizienter' macht. Ebenso wenig kann digitales Geld altern (keine intrinsischen Eigenschaften). Einzig die relative Knappheit ist eine morphologe Größe, die dem Geld anhaftet. Der Werte-Verlust / die Entwertung fällt also weg. 

        Beiträge zur Inflationierung sind hier erwünscht!

  • Das Risiko des Zahlungs-Ausfalls bis zur Höhe der Kredit-Volumina der vom Schuldner aufgenommenen Kredit(e), ist ein an das kollektive Bankenwesen (im entsprechenden Währungs-Gebiet) outgesourctes Einleger-Risiko (Risiko des Eigentümers), dass nur dem Anschein nach ein Risiko ist. Soll heißen: Das 'Placebo'-Risiko eines Schuldner-Ausfalls darf tatsächlich - auch bzw. gerade aus Sicht der intermediären Banken - gar nicht als Risiko betrachtet / bewertet werden, denn diese schöpfen das Kredit-Geld ja bekanntlich auf genehmigte Kredit-Anfrage neu - 'ex nihilo'. Da jedoch kein unmittelbarer, kausaler Zusammenhang zwischen dem bereits erwirtschafteten / & verdientem Geld-Aggregat - das Eigentum des Banken-Gläubigers / Einlegers und dem Geld-Aggregat des neu geschöpften,  Kredit-Geldes auf Pump / Vorschuss (das zudem unter Gesichtspunkten im Ermessen der Banken, welche die Solvenz & belastbare, einziehbare / beschlagnahmbare Sicherheiten des Schuldners angemessen berücksichtigen und einen Schuldner-Ausfall aufwiegen! sollen / können) besteht, ist der Zins als Ertrag für ein scheinbar / vermeidlich eingegangenes, instrumentalisiertes Zahlungs-AufallRisiko gleich in mehreren Punkten anzufechten.


Der Staat ist in der Pflicht, dem Bankenwesen den unmoralischen Character dieser Art der Geldwirtschaft und der verbundenen Zins-Nahme aufzuzeigen.


Anmerkung: Selbstverständlich darf die Bank eine Gebühr / Obolus für ihre Dienstleistungen erheben.
p.s. vom Gläubiger-Ausfall redet niemand?!

--
Sonnigen Tag, Stephan Schwarz




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