Vieles
ist hier spannend, interessant und weiterführend.
Nicht
einverstanden bin ich mit der historischen Analyse:
Die
Opiumkriege (um damit zu beginnen) waren rein
w i r t s c h a f t l i c h
motiviert, China konnte/wollte sich den Abfluss von Währung(sreserven) nicht mehr leisten (Zahlungsmittel Silber, das
so 'ungebremst' nach England floss), genauso Prohibition USA: zunächst (siehe
Opiumkriege!) Einfuhrverbot für süd-ost-asiatisches Opium, um die (An)Bauer(n) in
Kalifornien zu schützen (um 1900); Cannabisverbot (~1935) zum Schutze/Nutzen
der Holzindustrie.
Wenn
überhaupt, war immer (seit der industrielleren Herstellung ab Mitte 19. Jahrhundert)
Alkohol gesellschaftlich als Problem relevant; die Prohibitionsbegründung mit
moralisch-religiösen oder sozialen Gründen immer vorgeschoben.
Das
ist wichtig, im Auge zu behalten, um entsprechendem 'Pseudogeschwätz' (anders
mag ich das nicht bezeichnen) von Prohibitionsbefürwortern nicht zu
'verfallen', sondern zu begegnen: Prohibition hat n i e (soziale)
Probleme gelöst, Abhängigkeit n i e verhindert, nur zusätzliche Probleme
geschaffen. Aber es bedeutet Bevormundung und Herrschaft....
Georg
Von:
ag-drogen-bounces+georg=von-boroviczeny.de AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-drogen-bounces+georg=von-boroviczeny.de AT lists.piratenpartei.de] Im
Auftrag von Bettina & Michael Demus
Gesendet: Montag, 6. Februar 2012 16:47
An: Mailingliste der AG Drogen
Betreff: [AG-Drogen] Ein drogenpolitischer Gesellschaftsentwurf war:
Konkrete Ansätze zu einer neuen Drogenpolitik
Es ist hoffentlich nicht
zuviel:
History:
Die heutige Drogengesetzgebung erhielt zu Beginn des 20. Jahrhunderts ihre
Prägung. Sie wurde nötig, weil durch die fortschreitende Industrisalisierung
und schleichend beginnende Globalisierung der Märkte größere Teile der
Bevölkerung mit einem völlig neuen Aggregatzustande beglückt wurde: Freizeit,
Wohlstand und Verfügbarkeit von Drogen aller Art.
Daraus ergaben sich Probleme die zumindest geeignet schienen die
gesellschaftliche Entwicklung der gerade erst sich etablierenden Demokratien
Europas ernsthaft zu beschädigen.
Die Verfasser des ersten Opiumgesetzes werden als worst case die Zustände in
China zu Zeiten der beiden Opiumkriege vor Augen gehabt haben, als ihnen immer
nur Verbot Verbot Verbot einfiel.
Ja, es stimmt, dass China im zweiten Opiumkrieg nicht mal mehr ein einziges
kampfbereites Regiment aufstellen konnte, die Chinesen waren komplett dem Opium
verfallen und der Staat brach zusammen. Die Briten können stolz sein. Sie haben
ein Volk ungebremst mit Opium versorgt und damit wehrlos gemacht. Nach meinen
Recherchen hatte China damals ca. 200 Mio Einwohner!
Was hier wie ein Grund für ein Hohelied auf die Prohibition klingt (ja, ich
habe mich mit der Vokabel abgefunden...), ist tatsächlich nur die Beschreibung
einer ungeregelten unkontrollierten und profitorientierten Versorgung mit einem
gefährlichen Rauschmittel. Das hat nichts gemein mit unserem angestrebten Ziel.
Vielleicht sollte an dieser Stelle auch noch das Schweizer Experiment Mitte der
90er Jahre (Zürich?) erwähnt werden? Dazu muss es doch wissenschaftliche
Untersuchungen gegeben haben! Es wäre wichtig zu erfahren warum dieser Versuch
schief gegangen ist.
Heute:
Die gegenwärtig repressiv angelegte Drogengesetzgebung setzt in mehrfacher
Hinsicht auf Verdrängung. Der Junkie wird aus dem Bahnhofsviertel verdrängt,
der Drogenstrich in die Seitenstraßen und der Konsument in die Illegalität.
Illegalität verursacht
· gesellschaftliche Ausgrenzung
· Stigmatisierung der Wehrlosesten
· Kriminalität wie Gewaltverbrechen im Milieu, z.B. Raubtaten
(massenweise)
· Beschaffungskriminalität
· Ausbeutung
· erzwungene Prostitution
· Kinderprostitution
· Krankheits- und Seuchenverbreitung
· Obdachlosigkeit
· Kosten im Gesundheitssektor
· Kosten Strafverfolgung Polizei Zoll
· Kosten Justiz incl. Strafanstalten, Bewährungshelfer etc.
· Steuerausfälle in Millionenhöhe
· Finanzierung von Terrorismus
· Finanzierung des organisierten Verbrechens
· an dieser Stelle dürfen gern weitere Folgen aufgezählt
werden
Wir haben heute in einem bestimmten Gesellschaftssegment genau die Zustände die
in China 1860 den Kollaps verursachten. In der Illegalität ist die Versorgung
der Konsumenten ungeregelt, unkontrolliert und ungebremst profitorientiert. Dem
Staat sind in der gegenwärtigen Situation die Hande gebunden. Er kann nicht
wirklich ordnungspolitisch tätig werden, da dies eine Duldung bestimmter
Verhaltensweisen nach sich ziehen würde. Das eigentlich positive
Opportunitätsprinzip bei der Strafverfolgung verwandelt sich hier zum Hemmnis
einer Entwicklung im Sinne der Bürger. Es ist an der Zeit daran etwas zu
ändern.
Ein drogenpolitischer Gesellschaftsentwurf
(Fiktion)
Pressemitteilung
Berlin, 31. Dezember 2033 (sorry, aber die Idee war zu verführerisch!)
Als die Piraten vor nunmehr 21 Jahren von einer Legalisierung aller Drogen
sprachen wurden sie vielerorts belächelt. Ausgerechnet zur Zeit der großen
Finanzkrisen, als ganze Staaten zahlungsunfähig wurden und die gesamte
Finanzwelt sich vor vier amerikanischen Finanzbewertungsfirmen fürchtete,
griffen die Piraten ein Thema auf, das die etablierten Parteien schon lange als
erledigt betrachtet hatten, die Sucht- und Drogenpolitik.
Sie haben nicht locker gelassen, blieben hartnäckig, diskutierten, erklärten,
leisteten Überzeugungsarbeit und erreichten in einem beispiellosen langwierigen
gesamtgesellschaftlichen Diskurs ein Umdenken.
Der Begriff Volksdroge wurde neu definiert und findet mit Inkrafttreten
des neuen Betäubungsmittelgesetzes zum 01.Januar 2024 eine erweiterte
Anwendung. Es wurden insgesamt ?? Substanzgruppen legalisiert, zugleich wird
der Umgang mit weiterhin nicht frei verfügbaren Substanzen weitestgehend
entkriminalisiert.
Bei den als "Volksdrogen" bezeichneten Substanzgruppen handelt es
sich um
· Cannabis (Cannabis Sativa, Indica und Ruderalis,
Delta-9-tetrahydrocannabinol
6a,7,8,10a-Tetrahydro-6,6,9-trimethyl-3-pentyl-6H-benzo(c)chromen-1-ol) mit
einem Wirkstoffgehalt bis zu 25 Gewichtsprozent THC und einer Abgabemenge von
höchstens 25% zur Nicht Geringen Menge.
· Psilocybin- und Psilocin -haltige Pilze mit einem
Wirkstoffgehalt von bis zu ?? Gewichtsprozent und einer Abgabemenge von
höchstens ?? % zur Nicht Geringen Menge
· Amfetaminbase (Tenamfetamin [MDA, MDE]) usw.) mit einem
Wirkstoffgehalt von bis zu ?? Gewichtsprozent und einer Abgabemenge von
höchstens ?? % zur Nicht Geringen Menge
· Diamorphin (Heroin)
4,5alpha-Epoxy-17-methyl-7-morphinen-3,6alpha-diyldiacetat Pilze mit einem
Wirkstoffgehalt von bis zu ?? Gewichtsprozent und einer Abgabemenge von
höchstens ?? % zur Nicht Geringen Menge
· Kokain d-Cocain
(+)-Methyl-(3beta-benzoyloxy-2alpha-(1alphaH,5alphaH)-tropancarboxylat) mit
einem Wirkstoffgehalt von bis zu ?? Gewichtsprozent und einer Abgabemenge von
höchstens ?? % zur Nicht Geringen Menge
· Hier ist noch Platz für weitere Substanzen
Die Strafvorschriften wurden den neuen Gegebenheiten angepasst. Bemerkenswert
ist dabei, dass ein umfangreicher Ordnungswidrigkeitenkatalog eingeführt wird.
Zeitgleich treten umfassende Änderungen bei der Anwendung der
Fahrerlaubnisverordnung, der BtM-Verschreibungsverordnung, der
Strafprozessordnung und anderer Rechtsvorschriften in Kraft.
Die neue Herangehensweise wird sich bewähren müssen. Skeptiker befürchten, dass
ganz Europa nun von der Drehscheibe Deutschland aus mit Drogen aller Art
beliefert wird. Die Briten haben die Konsequenz daraus gezogen und werden ab 1.
Januar keine freien Warenströme aus Deutschland mehr zulassen. Ein
gesamteuropäischer Rückschritt?
Nachdem die Bundesrepublik Deutschland zum heutigen Tag die Verträge der Wiener
Antidrogenkonvention aufkündigte, war es zu internationalen Protesten gekommen.
Nun schaut die Welt gebannt in die Mitte Europas ob die Deutschen sich das
eigene Grab schaufeln oder als Vorreiter die Drogen- und Suchtpolitik
revolutionieren.
Beobachter bescheinigen den Deutschen zumindest Gründlichkeit. So sehen
Gesundheits-, Renten- und Finanzexperten den begonnenden Umbau des deutschen
Gesundheitswesens und die damit einher gehende Entlastung der Rentenkassen bei
der Substitution als möglichen Garant für ein Gelingen des großen Vorhabens.
Der beinahe genial zu nennende Coup die Industrieverbände der Schadenversicherer
und des Einzelhandels für die Finanzierung von Echtstoffabgaben an
Schwerstabhängige zu gewinnen brachte auch den monetären Beweis, dass sich eine
auf Akzeptanz und Hilfe ausgerichtete Drogenpolitik lohnen kann. Ein Vertreter
der Versicherer sagte gestern auf einer Pressekonferenz: "Die
Beschaffungskriminalität sank in den Gebieten mit der von uns finanzierten
Echtstoffversorgung für Schwerabhängige um mehr als 25 Prozent. Die von der
Versicherungsindustrie investierten XX Mio Euro waren eine der lohnensten
Investitionen der vergangenen 50 Jahre". Anmerkung der Piraten: Hätten die
Versicherungsindustrie und der Handel sich nicht an der Finanzierung beteiligt
wären sie zwangsverpflichtet worden. Sie sind die Hauptnutznießer einer
Eindämmung der Beschaffungskriminalität."
Das BtMG wurde umgebaut und bezieht von nun an Alkohol und Nikotin mit ein,
inklusive der damit verbundenen Aufwertung des Jugendschutzes durch die
entsprechende Strafandrohung bei Abgabe an Minderjährige. (strittig, müssen
wir mal drüber reden)
Das BtMG bekommt den Charakter den es eigentlich immer hätte bekommen müssen,
es regelt den Umgang mit den bekannten Betäubungsmitteln (siehe heutige Anlagen
BtMG I bis III) unter dem Aspekt der Nutzbarkeit als Rauschmittel und unter Berücksichtigung
ihrer Gefährlichkeit. Sämtliche Substanzen die dem BtMG unterliegen wurden auf
eine Nutzbarkeit als Rauschmittel geprüft. Dabei fanden nachfolgende Kritierien
Verwendung:
· allgemeine Verbreitung des Rauschmittels zum Zeitpunkt der
Prüfung
· tatsächliche Gefährlichkeit
· Verträglichkeit
· Suchtpotential
· vorhandene Therapiemöglichkeiten,
Interventionsmöglichkeiten von Behörden (heikel)
· Vergleichbarkeit mit anderen Substanzen
· Nachweisbarkeit zum Zwecke der Strafverfolgung (auweia, ich
weiß, ist aber nötig)
· Verfügbarkeit
· Qualität und Zertifikation
· darf gern ergänzt werden
Das neue BtMG regelt auch die Möglichkeiten der Zulassung neuer
Betäubungsmittel als handelbares Rauschmittel. Nach dem Willen des Gesetzgebers
soll die Forschung ermuntert werden nach Ersatzstoffen zu suchen die geeignet
sind gegenwärtig als Rauschmittel verwendete Stoffe mit hohem Sucht- und
Gefährdungspotential zu ersetzen ohne das Rauscherlebnis zu beeinträchtigen
(muss noch umformuliert werden).
Die Strafvorschriften für den Besitz illegaler Betäubungsmittel wurden den
neuen Bedingungen angepasst. Somit ist eine Strafverfolgung wegen Besitz zum
eigenen Verbrauch praktisch nicht mehr möglich. Zwar wurde diese
Strafvorschrift nicht gänzlich entfernt, aber die Tatbestandsmerkmale der
Vorschrift wurden dergestalt verändert, dass sie nicht mehr auf reine
Konsumentendelikte anwendbar ist. Diese Vorgabe wurde daher in der Präambel zum
neuen BtMG hervor gehoben:
"Niemand soll wegen einer Drogenabhängigkeit strafrechtlich verfolgt
werden. Der Besitz zum eigenen Verbrauch ist straffrei".
(Wenn er klaut um sich sein Dope zu kaufen, ist er ein Dieb)
Interessant ist der im neuen BtMG festgeschriebene Schutz und die damit
einhergehende Akzeptanz der Bedürfnisse von Migranten. So findet die
ostafrikanische Volksdroge "Khat" ebenso ihren Niederschlag in der
Anlage III zum BtMG (verkehrs- und verschreibungsfähige BtM) wie Rohopium für
Migranten aus dem Ostasiatischen Raum und vom Subkontinent. So soll eine
Verbreitung dieser speziellen Drogen behindert, jedoch nicht verboten werden.
"Wir sind vor 20 Jahren angetreten um aufzuräumen. Wir wollten nie die
Verbreitung von Drogen befördern. Anfangs ging es um Entkriminalisierung, heute
geht es um Kanalisierung. Nicht Verbote führen zum Erfolg, sondern Einsicht.
Nicht jedes Medikament muss auch gleich als Rauschmittel dienen. Deshalb wurde
nur eine Auswahl von Narkotika zum freien Handel freigegeben. Dieser Handel
unterliegt strengen Auflagen und Kontrollen. Die legalisierten Substanzen
wurden in der neuen Anlage IV (handelsfähige BtM) zusammen gefasst.
Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und Narkotika ist die für den Umgang
mit BtM primär zuständige Behörde. Sie regelt auch die Zulassung neuer Betäubungsmittel.
Die Regelungen für den zertifizierten Handel, Importbestimmungen,
Qualitätsüberwachung und so weiter muss sich jemand überlegen der vom Handel
was versteht. Ich könnte mir vorstellen, dass die Sicherheitsbestimmungen für
die Handelsorte ein Problem werden können, da kann ich dann wieder mitwirken.
Aber welche Vorschriften nötig sind um einen kontrollierten Handel mit
zertifizierter Ware zu gewährleisten und dabei den Jugendschutz zu
gewährleisten, das ist eine Doktorarbeit wert. Ich wette, diese Arbeit hat
bisher weder einer geschrieben, noch abgeschrieben. Leider ist das Thema
Sicherheitsbestimmungen für BtM-Lagerung auch im Jahr 2033 immer noch wichtig.
Bitte nicht vergessen, wir haben es mit Konsumenten aller Couleur zu tun.
Süchtige die wissen wo es 200 Gramm medizinisches Heroin zu klauen gibt werden
sich nicht überzeugen lassen es zu kaufen! Ich erwähne das deshalb, weil es
gegenwärtig Sicherheitsbestimmungen gibt die für Arztpraxen gelten in denen die
Echtstoffabgabe von Diamorphin (Heroin) erfolgen soll, die kaum erfüllbar sind.
Pro Praxis laufen da locker 15.000 Euro Umbaukosten auf um die Forderungen der
Landeskriminalämter zu erfüllen.
Jetzt aber weiter mit der den noch zu erörternden Sachgebieten
Jugendschutz
Schulunterricht
Drogenführerschein
Was macht Deutschland wenn ausländische Täter nach Deutschland fliehen weil
ihnen im Heimatland eine Strafverfolgung droht, für ein Vergehen das nach neuem
deutschen BtMG nicht mehr mit Strafe bedroht ist. Ich mein jetzt nicht die Türkei
oder gar den Iran. Ich meine den Belgier, den Österreicher der mit 5 Gramm Koks
erwischt wurde. Was passiert mit dem Auslieferungsersuchen? Ergeben sich da
Asylgründe? DAS kann ein echtes Problem werden, dafür finde ich gegenwärtig
keine Lösung. Da müsste mal ein Verfassungsrechtler ran, zumindest aber ein
Volljurist und nicht so ein Stümper wie ich. Die Internationalen Verträge
bereiten mir am meisten Kopfzerbrechen.
Noch ein Problem:
Die Wahlberechtigten werden immer jünger. Was machen wir, wenn sich die Masse
der jugendlichen Wähler dafür entscheidet das Drogenzugangsalter auf 16 zu
drücken? Wäre das im Falle von Cannabis vermittelbar? Wie wollen die Piraten zu
solchen Forderungen stehen? Da hab ich keinen Plan.
Ich habe hier die dringend erforderliche Änderung der Fahrerlaubnisverordnung
(FEV) bewusst ausgespart. Sie muss parallel zum Kampf gegen die
Konsumentenverfolgung angegangen werden.
Hintergrund ist die gegenwärtige Verfolgung von Konsumenten mit dem
Fahrerlaubnisrecht als Ersatzstrafrecht. Die Materie ist kompliziert weil die
Befürworter der Prohibition sich hier auf den Gefahrenbegriff berufen können.
Es ist weitaus schwerer Argumente gegen behauptete Gefahren zu finden als den
Strafanspruch des Staates zu unterminieren. Ich werde mal versuchen in den
nächsten Tagen und Wochen eine Übersicht zu erstellen die der Anlage 4 zur
Fahrerlaubnisverordnung gegenüber steht.
Warum ist die Änderung der FEV so wichtig? Weil es dem Konsumenten nichts nutzt
wenn er zwar konsumieren und besitzen darf, er aber seine Fahrerlaubnis
einbüßt, weil in seinem Blut nicht psychoaktive Abbauprodukte von BtM gefunden
wurden. Die FEV trat 1998 in Kraft und ist ein echtes Hemmnis geworden, weil
hier kaum eine Differenzierung stattfindet. Da die FEV dem Verwaltungsrecht
zugeordnet ist, bleiben dem Betroffenen nur wenige Rechtsmittel um sich zu
wehren. Um einen Überblick über die Kritikpunkte an der FEV zu erarbeiten werde
ich Wochen brauchen. Es muss gemacht werden, aber von einem allein ist das kaum
zu bewältigen.
LG Micha
Uff, ich hoffe es hat sich gelohnt die Nacht durchzumachen.