Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Ein drogenpolitischer Gesellschaftsentwurf war: Konkrete Ansätze zu einer neuen Drogenpolitik

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-Drogen] Ein drogenpolitischer Gesellschaftsentwurf war: Konkrete Ansätze zu einer neuen Drogenpolitik


Chronologisch Thread 
  • From: Guido Weyers <guidoweyers AT googlemail.com>
  • To: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Ein drogenpolitischer Gesellschaftsentwurf war: Konkrete Ansätze zu einer neuen Drogenpolitik
  • Date: Mon, 6 Feb 2012 19:10:05 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Mensch Michael, ich bin echt beeindruckt, das ist  genial gedacht und umgesetzt. Über Details müssen wir sicher noch reden, aber dein Entwurf ist eine super Grundlage für unsere Zielsetzung!

Chapeau,
Guido

Am 6. Februar 2012 16:47 schrieb Bettina & Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>:
Es ist hoffentlich nicht zuviel:

History:
Die heutige Drogengesetzgebung erhielt zu Beginn des 20. Jahrhunderts ihre Prägung. Sie wurde nötig, weil durch die fortschreitende Industrisalisierung und schleichend beginnende Globalisierung der Märkte größere Teile der Bevölkerung mit einem völlig neuen Aggregatzustande beglückt wurde: Freizeit, Wohlstand und Verfügbarkeit von Drogen aller Art.

Daraus ergaben sich Probleme die zumindest geeignet schienen die gesellschaftliche Entwicklung der gerade erst sich etablierenden Demokratien Europas ernsthaft zu beschädigen.

Die Verfasser des ersten Opiumgesetzes werden als worst case die Zustände in China zu Zeiten der beiden Opiumkriege vor Augen gehabt haben, als ihnen immer nur Verbot Verbot Verbot einfiel.
Ja, es stimmt, dass China im zweiten Opiumkrieg nicht mal mehr ein einziges kampfbereites Regiment aufstellen konnte, die Chinesen waren komplett dem Opium verfallen und der Staat brach zusammen. Die Briten können stolz sein. Sie haben ein Volk ungebremst mit Opium versorgt und damit wehrlos gemacht. Nach meinen Recherchen hatte China damals ca. 200 Mio Einwohner!
Was hier wie ein Grund für ein Hohelied auf die Prohibition klingt (ja, ich habe mich mit der Vokabel abgefunden...), ist tatsächlich nur die Beschreibung einer ungeregelten unkontrollierten und profitorientierten Versorgung mit einem gefährlichen Rauschmittel. Das hat nichts gemein mit unserem angestrebten Ziel.

Vielleicht sollte an dieser Stelle auch noch das Schweizer Experiment Mitte der 90er Jahre (Zürich?) erwähnt werden? Dazu muss es doch wissenschaftliche Untersuchungen gegeben haben! Es wäre wichtig zu erfahren warum dieser Versuch schief gegangen ist.



Heute:

Die gegenwärtig repressiv angelegte Drogengesetzgebung setzt in mehrfacher Hinsicht auf Verdrängung. Der Junkie wird aus dem Bahnhofsviertel verdrängt, der Drogenstrich in die Seitenstraßen und der Konsument in die Illegalität.

Illegalität verursacht   

·    gesellschaftliche Ausgrenzung
·    Stigmatisierung der Wehrlosesten
·    Kriminalität wie Gewaltverbrechen im Milieu, z.B. Raubtaten (massenweise)
·    Beschaffungskriminalität
·    Ausbeutung
·    erzwungene Prostitution
·    Kinderprostitution
·    Krankheits- und Seuchenverbreitung
·    Obdachlosigkeit
·    Kosten im Gesundheitssektor
·    Kosten Strafverfolgung Polizei Zoll
·    Kosten Justiz incl. Strafanstalten, Bewährungshelfer etc.
·    Steuerausfälle in Millionenhöhe
·    Finanzierung von Terrorismus
·    Finanzierung des organisierten Verbrechens
·    an dieser Stelle dürfen gern weitere Folgen aufgezählt werden


Wir haben heute in einem bestimmten Gesellschaftssegment genau die Zustände die in China 1860 den Kollaps verursachten. In der Illegalität ist die Versorgung der Konsumenten ungeregelt, unkontrolliert und ungebremst profitorientiert. Dem Staat sind in der gegenwärtigen Situation die Hande gebunden. Er kann nicht wirklich ordnungspolitisch tätig werden, da dies eine Duldung bestimmter Verhaltensweisen nach sich ziehen würde. Das eigentlich positive Opportunitätsprinzip bei der Strafverfolgung verwandelt sich hier zum Hemmnis einer Entwicklung im Sinne der Bürger. Es ist an der Zeit daran etwas zu ändern.



Ein drogenpolitischer Gesellschaftsentwurf (Fiktion)

Pressemitteilung
Berlin, 31. Dezember 2033 (sorry, aber die Idee war zu verführerisch!)

Als die Piraten vor nunmehr 21 Jahren von einer Legalisierung aller Drogen sprachen wurden sie vielerorts belächelt. Ausgerechnet zur Zeit der großen Finanzkrisen, als ganze Staaten zahlungsunfähig wurden und die gesamte Finanzwelt sich vor vier amerikanischen Finanzbewertungsfirmen fürchtete, griffen die Piraten ein Thema auf, das die etablierten Parteien schon lange als erledigt betrachtet hatten, die Sucht- und Drogenpolitik.

Sie haben nicht locker gelassen, blieben hartnäckig, diskutierten, erklärten, leisteten Überzeugungsarbeit und erreichten in einem beispiellosen langwierigen gesamtgesellschaftlichen Diskurs ein Umdenken.

Der Begriff Volksdroge wurde neu definiert und findet mit Inkrafttreten des neuen Betäubungsmittelgesetzes zum 01.Januar 2024 eine erweiterte Anwendung. Es wurden insgesamt ?? Substanzgruppen legalisiert, zugleich wird der Umgang mit weiterhin nicht frei verfügbaren Substanzen weitestgehend entkriminalisiert.

Bei den als "Volksdrogen" bezeichneten Substanzgruppen handelt es sich um

·    Cannabis (Cannabis Sativa, Indica und Ruderalis, Delta-9-tetrahydrocannabinol 6a,7,8,10a-Tetrahydro-6,6,9-trimethyl-3-pentyl-6H-benzo(c)chromen-1-ol) mit einem Wirkstoffgehalt bis zu 25 Gewichtsprozent THC und einer Abgabemenge von höchstens 25% zur Nicht Geringen Menge.

·    Psilocybin- und Psilocin -haltige Pilze mit einem Wirkstoffgehalt von bis zu ?? Gewichtsprozent und einer Abgabemenge von höchstens ?? % zur Nicht Geringen Menge

·    Amfetaminbase (Tenamfetamin [MDA, MDE]) usw.) mit einem Wirkstoffgehalt von bis zu ?? Gewichtsprozent und einer Abgabemenge von höchstens ?? % zur Nicht Geringen Menge

·    Diamorphin (Heroin)
4,5alpha-Epoxy-17-methyl-7-morphinen-3,6alpha-diyldiacetat Pilze mit einem Wirkstoffgehalt von bis zu ?? Gewichtsprozent und einer Abgabemenge von höchstens ?? % zur Nicht Geringen Menge

·    Kokain d-Cocain (+)-Methyl-(3beta-benzoyloxy-2alpha-(1alphaH,5alphaH)-tropancarboxylat) mit einem Wirkstoffgehalt von bis zu ?? Gewichtsprozent und einer Abgabemenge von höchstens ?? % zur Nicht Geringen Menge

·    Hier ist noch Platz für weitere Substanzen


Die Strafvorschriften wurden den neuen Gegebenheiten angepasst. Bemerkenswert ist dabei, dass ein umfangreicher Ordnungswidrigkeitenkatalog eingeführt wird. Zeitgleich treten umfassende Änderungen bei der Anwendung der Fahrerlaubnisverordnung, der BtM-Verschreibungsverordnung, der Strafprozessordnung und anderer Rechtsvorschriften in Kraft.

Die neue Herangehensweise wird sich bewähren müssen. Skeptiker befürchten, dass ganz Europa nun von der Drehscheibe Deutschland aus mit Drogen aller Art beliefert wird. Die Briten haben die Konsequenz daraus gezogen und werden ab 1. Januar keine freien Warenströme aus Deutschland mehr zulassen. Ein gesamteuropäischer Rückschritt?

Nachdem die Bundesrepublik Deutschland zum heutigen Tag die Verträge der Wiener Antidrogenkonvention aufkündigte, war es zu internationalen Protesten gekommen. Nun schaut die Welt gebannt in die Mitte Europas ob die Deutschen sich das eigene Grab schaufeln oder als Vorreiter die Drogen- und Suchtpolitik revolutionieren.

Beobachter bescheinigen den Deutschen zumindest Gründlichkeit. So sehen Gesundheits-, Renten- und Finanzexperten den begonnenden Umbau des deutschen Gesundheitswesens und die damit einher gehende Entlastung der Rentenkassen bei der Substitution als möglichen Garant für ein Gelingen des großen Vorhabens. Der beinahe genial zu nennende Coup die Industrieverbände der Schadenversicherer und des Einzelhandels für die Finanzierung von Echtstoffabgaben an Schwerstabhängige zu gewinnen brachte auch den monetären Beweis, dass sich eine auf Akzeptanz und Hilfe ausgerichtete Drogenpolitik lohnen kann. Ein Vertreter der Versicherer sagte gestern auf einer Pressekonferenz: "Die Beschaffungskriminalität sank in den Gebieten mit der von uns finanzierten Echtstoffversorgung für Schwerabhängige um mehr als 25 Prozent. Die von der Versicherungsindustrie investierten XX Mio Euro waren eine der lohnensten Investitionen der vergangenen 50 Jahre". Anmerkung der Piraten: Hätten die Versicherungsindustrie und der Handel sich nicht an der Finanzierung beteiligt wären sie zwangsverpflichtet worden. Sie sind die Hauptnutznießer einer Eindämmung der Beschaffungskriminalität."
 
Das BtMG wurde umgebaut und bezieht von nun an Alkohol und Nikotin mit ein, inklusive der damit verbundenen Aufwertung des Jugendschutzes durch die entsprechende Strafandrohung bei Abgabe an Minderjährige. (strittig, müssen wir mal drüber reden)

Das BtMG bekommt den Charakter den es eigentlich immer hätte bekommen müssen, es regelt den Umgang mit den bekannten Betäubungsmitteln (siehe heutige Anlagen BtMG I bis III) unter dem Aspekt der Nutzbarkeit als Rauschmittel und unter Berücksichtigung ihrer Gefährlichkeit. Sämtliche Substanzen die dem BtMG unterliegen wurden auf eine Nutzbarkeit als Rauschmittel geprüft. Dabei fanden nachfolgende Kritierien Verwendung:

·    allgemeine Verbreitung des Rauschmittels zum Zeitpunkt der Prüfung
·    tatsächliche Gefährlichkeit
·    Verträglichkeit
·    Suchtpotential
·    vorhandene Therapiemöglichkeiten, Interventionsmöglichkeiten von Behörden (heikel)
·    Vergleichbarkeit mit anderen Substanzen
·    Nachweisbarkeit zum Zwecke der Strafverfolgung (auweia, ich weiß, ist aber nötig)
·    Verfügbarkeit
·    Qualität und Zertifikation
·    darf gern ergänzt werden


Das neue BtMG regelt auch die Möglichkeiten der Zulassung neuer Betäubungsmittel als handelbares Rauschmittel. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Forschung ermuntert werden nach Ersatzstoffen zu suchen die geeignet sind gegenwärtig als Rauschmittel verwendete Stoffe mit hohem Sucht- und Gefährdungspotential zu ersetzen ohne das Rauscherlebnis zu beeinträchtigen (muss noch umformuliert werden).

Die Strafvorschriften für den Besitz illegaler Betäubungsmittel wurden den neuen Bedingungen angepasst. Somit ist eine Strafverfolgung wegen Besitz zum eigenen Verbrauch praktisch nicht mehr möglich. Zwar wurde diese Strafvorschrift nicht gänzlich entfernt, aber die Tatbestandsmerkmale der Vorschrift wurden dergestalt verändert, dass sie nicht mehr auf reine Konsumentendelikte anwendbar ist. Diese Vorgabe wurde daher in der Präambel zum neuen BtMG hervor gehoben:

"Niemand soll wegen einer Drogenabhängigkeit strafrechtlich verfolgt werden. Der Besitz zum eigenen Verbrauch ist straffrei".
(Wenn er klaut um sich sein Dope zu kaufen, ist er ein Dieb)

Interessant ist der im neuen BtMG festgeschriebene Schutz und die damit einhergehende Akzeptanz der Bedürfnisse von Migranten. So findet die ostafrikanische Volksdroge "Khat" ebenso ihren Niederschlag in der Anlage III zum BtMG (verkehrs- und verschreibungsfähige BtM) wie Rohopium für Migranten aus dem Ostasiatischen Raum und vom Subkontinent. So soll eine Verbreitung dieser speziellen Drogen behindert, jedoch nicht verboten werden.

"Wir sind vor 20 Jahren angetreten um aufzuräumen. Wir wollten nie die Verbreitung von Drogen befördern. Anfangs ging es um Entkriminalisierung, heute geht es um Kanalisierung. Nicht Verbote führen zum Erfolg, sondern Einsicht. Nicht jedes Medikament muss auch gleich als Rauschmittel dienen. Deshalb wurde nur eine Auswahl von Narkotika zum freien Handel freigegeben. Dieser Handel unterliegt strengen Auflagen und Kontrollen. Die legalisierten Substanzen wurden in der neuen Anlage IV (handelsfähige BtM) zusammen gefasst.

Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und Narkotika ist die für den Umgang mit BtM primär zuständige Behörde. Sie regelt auch die Zulassung neuer Betäubungsmittel.



Die Regelungen für den zertifizierten Handel, Importbestimmungen, Qualitätsüberwachung und so weiter muss sich jemand überlegen der vom Handel was versteht. Ich könnte mir vorstellen, dass die Sicherheitsbestimmungen für die Handelsorte ein Problem werden können, da kann ich dann wieder mitwirken. Aber welche Vorschriften nötig sind um einen kontrollierten Handel mit zertifizierter Ware zu gewährleisten und dabei den Jugendschutz zu gewährleisten, das ist eine Doktorarbeit wert. Ich wette, diese Arbeit hat bisher weder einer geschrieben, noch abgeschrieben. Leider ist das Thema Sicherheitsbestimmungen für BtM-Lagerung auch im Jahr 2033 immer noch wichtig. Bitte nicht vergessen, wir haben es mit Konsumenten aller Couleur zu tun. Süchtige die wissen wo es 200 Gramm medizinisches Heroin zu klauen gibt werden sich nicht überzeugen lassen es zu kaufen! Ich erwähne das deshalb, weil es gegenwärtig Sicherheitsbestimmungen gibt die für Arztpraxen gelten in denen die Echtstoffabgabe von Diamorphin (Heroin) erfolgen soll, die kaum erfüllbar sind. Pro Praxis laufen da locker 15.000 Euro Umbaukosten auf um die Forderungen der Landeskriminalämter zu erfüllen.

Jetzt aber weiter mit der den noch zu erörternden Sachgebieten


Jugendschutz
Schulunterricht
Drogenführerschein   

Was macht Deutschland wenn ausländische Täter nach Deutschland fliehen weil ihnen im Heimatland eine Strafverfolgung droht, für ein Vergehen das nach neuem deutschen BtMG nicht mehr mit Strafe bedroht ist. Ich mein jetzt nicht die Türkei oder gar den Iran. Ich meine den Belgier, den Österreicher der mit 5 Gramm Koks erwischt wurde. Was passiert mit dem Auslieferungsersuchen? Ergeben sich da Asylgründe? DAS kann ein echtes Problem werden, dafür finde ich gegenwärtig keine Lösung. Da müsste mal ein Verfassungsrechtler ran, zumindest aber ein Volljurist und nicht so ein Stümper wie ich. Die Internationalen Verträge bereiten mir am meisten Kopfzerbrechen.

Noch ein Problem:
Die Wahlberechtigten werden immer jünger. Was machen wir, wenn sich die Masse der jugendlichen Wähler dafür entscheidet das Drogenzugangsalter auf 16 zu drücken? Wäre das im Falle von Cannabis vermittelbar? Wie wollen die Piraten zu solchen Forderungen stehen? Da hab ich keinen Plan.


Ich habe hier die dringend erforderliche Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) bewusst ausgespart. Sie muss parallel zum Kampf gegen die Konsumentenverfolgung angegangen werden.
Hintergrund ist die gegenwärtige Verfolgung von Konsumenten mit dem Fahrerlaubnisrecht als Ersatzstrafrecht. Die Materie ist kompliziert weil die Befürworter der Prohibition sich hier auf den Gefahrenbegriff berufen können. Es ist weitaus schwerer Argumente gegen behauptete Gefahren zu finden als den Strafanspruch des Staates zu unterminieren. Ich werde mal versuchen in den nächsten Tagen und Wochen eine Übersicht zu erstellen die der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung gegenüber steht.
Warum ist die Änderung der FEV so wichtig? Weil es dem Konsumenten nichts nutzt wenn er zwar konsumieren und besitzen darf, er aber seine Fahrerlaubnis einbüßt, weil in seinem Blut nicht psychoaktive Abbauprodukte von BtM gefunden wurden. Die FEV trat 1998 in Kraft und ist ein echtes Hemmnis geworden, weil hier kaum eine Differenzierung stattfindet. Da die FEV dem Verwaltungsrecht zugeordnet ist, bleiben dem Betroffenen nur wenige Rechtsmittel um sich zu wehren. Um einen Überblick über die Kritikpunkte an der FEV zu erarbeiten werde ich Wochen brauchen. Es muss gemacht werden, aber von einem allein ist das kaum zu bewältigen.

LG Micha

Uff, ich hoffe es hat sich gelohnt die Nacht durchzumachen.



--
AG-Drogen mailing list
AG-Drogen AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-drogen




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang