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ag-bauen-verkehr - Re: [AG Bauen und Verkehr] Bauliche Vorschriften für Kiga - Instandhaltung

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

Listenarchiv

Re: [AG Bauen und Verkehr] Bauliche Vorschriften für Kiga - Instandhaltung


Chronologisch Thread 
  • From: Hanna Rohst <hanna.rohst AT googlemail.com>
  • To: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG Bauen und Verkehr] Bauliche Vorschriften für Kiga - Instandhaltung
  • Date: Fri, 24 Jan 2014 13:12:22 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Hallo, ich hab zwar auch keine fundierten Kenntnisse parat, aber dafür einen Kontakt zu einer Architektin aus Berlin, bei der ich 2009 im Praktikum war.
Sie hat sich ausgiebig mit Kitasanierung befasst ich denke das sie auch rechtliche Kenntnisse hat.
Das Büro heißt Heike Hinz Architekten. Adresse findet sich im Netz.
ich hoffe der Tip hilft weiter,
Gruß Hanna.


Am 24. Januar 2014 08:55 schrieb Woelk <woelk AT piratenpartei-nrw.de>:
Hallo Markus,

hab mich auf kommunaler Ebene mal mit den Spielplätzen befasst. Ist richtig, die Wartung bzw. TÜV-Abnahme ist geregelt.
Auch, wann ein Spielplatz zu bauen ist, aber theoretisch kann er nach Erschaffung wieder geschlossen werden, es gibt nämlich keine Regelung wie lange ein solcher Spielplatz erhalten werden muss.
In einem Fall bestand der Spielplatz lediglich 5Jahre und wurde dann auf Ratsbeschluss geschlossen. Nur wenn die Kommune per Satzung sich klare Zeiten setzt würde es momentan gehen, da hat aber die Ratsmehrheit in unserem Fall kein Interesse dran.

Gruß
Christian



Am 23.01.2014 16:25, schrieb Markus Bloch:
Howdy Christian,

ja, das müsste man dringend ändern. Aber bei Spielplätzen gibt es
Gesetze zum Erhalt: die regelmäßige Überprüfung der Spielgeräte auf ihre
Sicherheit, meist durch den TÜV oder vergleichbar qualifizierte
Sachverständige. Das wird bei Kindergärten auch so sein, die Spielgeräte
müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft werden.

Für das Gebäude und die Einrichtung darin fehlen nach Fertigstellung
jegliche Vorschriften, zumindest sind mir keine bekannt…

Keep it Country,
Markus aka Cowboy

----- Original Nachricht -----
Absender: Woelk
Datum: 23.01.2014 16:12

Hallo Markus,

wie im Bereich Kinderspielplätze gibt es also auch hier bei den
Kindergärten lediglich Vorschriften zur Errichtung,
aber nicht zum Erhalt. Müßte mal geändert werden.

Aber vielen Dank für deine Infos.

Gruß
Christian



Am 23.01.2014 15:24, schrieb Markus Bloch:
Hallo Christian,

wollte Dir auf der NRW-Liste schon antworten, ist mir dann aber
irgendwie durchgegangen… mea culpa…

Ich bin jetzt im Baurecht nicht ganz so fit, zumal es ja auch von Land
zu Land Unterschiede gibt. Was aber „kindgerechtes“ Bauen angeht, da
gibt es AFAIK nur Vorschriften, dass die sanitären Einrichtungen von den
Kindern auch ohne Hilfe zu benutzen sein müssen, und Türen und Fenster
so auszulegen sind, das die Unfallgefahr minimiert wird. Also
Absturzsicherungen und so.

Was die Renovierung/Sanierung von Kindergärten und -tagesstätten angeht,
so gehören die Gebäude ja meist dem Träger der Einrichtung. Also kann
kein Anspruch an einen Vermieter geltend gemacht werden. Wenn Du ein
Eigenheim hast und selbst drin wohnst, macht Dir da auch keiner
Vorschriften.

Wenn sich die Eltern jedoch gemeinsam an den Träger der Einrichtung
wenden, können sie ihn möglicherweise zu einer Renovierung veranlassen.
Und wenn auch nur dahin gehend, dass wegen Geldmangel in den
öffentlichen (und kirchlichen) Kassen Material zur Verfügung gestellt
wird und die Eltern die Renovierung in Eigeninitiative während der
Ferien durchführen.

Rechtliche Ansprüche gibt es aber meines Wissens nach nicht…

Keep ir Country,
Markus aka Cowboy

----- Original Nachricht -----
Absender: Woelk
Datum: 23.01.2014 14:34

Hallo Zusammen!

Ich bin auf der Suche nach baulichen Vorschriften für Kindergärten und
-tagesstätten.
Hintergrund: Unser örtlicher Kindergarten wurde vor 37 Jahren errichtet.
Seitdem wurden weder die Fenster, Vertäfelungen, noch die
Sanitäreinrichtungen erneuert.
Für Vermieter in der Wohnungswirtschaft gibt es die Vorschrift alle 10
Jahre die Toilette zu erneuern, jetzt suche ich nach Gesetzesvorlagen
die unterstreichen, dass eine Renovierung zwingend erforderlich ist.
Ich habe bislang nur Informationen für neu zu errichtende Gebäude
gefunden, nicht aber für die Instandhaltung. Kennt jemand eine
Vorschrift/Richtlinie für Kindergärten?

Gruß Christian





      



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