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ag-bauen-verkehr - Re: [AG Bauen und Verkehr] Bauliche Vorschriften für Kiga - Instandhaltung

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

Listenarchiv

Re: [AG Bauen und Verkehr] Bauliche Vorschriften für Kiga - Instandhaltung


Chronologisch Thread 
  • From: Markus Bloch <markus.bloch AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG Bauen und Verkehr] Bauliche Vorschriften für Kiga - Instandhaltung
  • Date: Thu, 23 Jan 2014 16:25:59 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratebnpartei NRW

Howdy Christian,

ja, das müsste man dringend ändern. Aber bei Spielplätzen gibt es
Gesetze zum Erhalt: die regelmäßige Überprüfung der Spielgeräte auf ihre
Sicherheit, meist durch den TÜV oder vergleichbar qualifizierte
Sachverständige. Das wird bei Kindergärten auch so sein, die Spielgeräte
müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft werden.

Für das Gebäude und die Einrichtung darin fehlen nach Fertigstellung
jegliche Vorschriften, zumindest sind mir keine bekannt…

Keep it Country,
Markus aka Cowboy

----- Original Nachricht -----
Absender: Woelk
Datum: 23.01.2014 16:12

> Hallo Markus,
>
> wie im Bereich Kinderspielplätze gibt es also auch hier bei den
> Kindergärten lediglich Vorschriften zur Errichtung,
> aber nicht zum Erhalt. Müßte mal geändert werden.
>
> Aber vielen Dank für deine Infos.
>
> Gruß
> Christian
>
>
>
> Am 23.01.2014 15:24, schrieb Markus Bloch:
>> Hallo Christian,
>>
>> wollte Dir auf der NRW-Liste schon antworten, ist mir dann aber
>> irgendwie durchgegangen… mea culpa…
>>
>> Ich bin jetzt im Baurecht nicht ganz so fit, zumal es ja auch von Land
>> zu Land Unterschiede gibt. Was aber „kindgerechtes“ Bauen angeht, da
>> gibt es AFAIK nur Vorschriften, dass die sanitären Einrichtungen von den
>> Kindern auch ohne Hilfe zu benutzen sein müssen, und Türen und Fenster
>> so auszulegen sind, das die Unfallgefahr minimiert wird. Also
>> Absturzsicherungen und so.
>>
>> Was die Renovierung/Sanierung von Kindergärten und -tagesstätten angeht,
>> so gehören die Gebäude ja meist dem Träger der Einrichtung. Also kann
>> kein Anspruch an einen Vermieter geltend gemacht werden. Wenn Du ein
>> Eigenheim hast und selbst drin wohnst, macht Dir da auch keiner
>> Vorschriften.
>>
>> Wenn sich die Eltern jedoch gemeinsam an den Träger der Einrichtung
>> wenden, können sie ihn möglicherweise zu einer Renovierung veranlassen.
>> Und wenn auch nur dahin gehend, dass wegen Geldmangel in den
>> öffentlichen (und kirchlichen) Kassen Material zur Verfügung gestellt
>> wird und die Eltern die Renovierung in Eigeninitiative während der
>> Ferien durchführen.
>>
>> Rechtliche Ansprüche gibt es aber meines Wissens nach nicht…
>>
>> Keep ir Country,
>> Markus aka Cowboy
>>
>> ----- Original Nachricht -----
>> Absender: Woelk
>> Datum: 23.01.2014 14:34
>>
>>> Hallo Zusammen!
>>>
>>> Ich bin auf der Suche nach baulichen Vorschriften für Kindergärten und
>>> -tagesstätten.
>>> Hintergrund: Unser örtlicher Kindergarten wurde vor 37 Jahren errichtet.
>>> Seitdem wurden weder die Fenster, Vertäfelungen, noch die
>>> Sanitäreinrichtungen erneuert.
>>> Für Vermieter in der Wohnungswirtschaft gibt es die Vorschrift alle 10
>>> Jahre die Toilette zu erneuern, jetzt suche ich nach Gesetzesvorlagen
>>> die unterstreichen, dass eine Renovierung zwingend erforderlich ist.
>>> Ich habe bislang nur Informationen für neu zu errichtende Gebäude
>>> gefunden, nicht aber für die Instandhaltung. Kennt jemand eine
>>> Vorschrift/Richtlinie für Kindergärten?
>>>
>>> Gruß Christian
>>>
>>
>>
>>
>
>
>
>


--
Keep it Country,
Markus aka Cowboy

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