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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Antwort vom IVD zu "Grad von Barrierefreiheit geht auch in die neue Sachwertrichtlinie SW-RL (NHK 2010) nur ungenügend ein"

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Antwort vom IVD zu "Grad von Barrierefreiheit geht auch in die neue Sachwertrichtlinie SW-RL (NHK 2010) nur ungenügend ein"


Chronologisch Thread 
  • From: "a.benoit" <a.benoit AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Antwort vom IVD zu "Grad von Barrierefreiheit geht auch in die neue Sachwertrichtlinie SW-RL (NHK 2010) nur ungenügend ein"
  • Date: Tue, 18 Dec 2012 10:47:57 +0100 (CET)
  • Importance: Medium
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Ahoi,
habe mir Deine "Ermutigung" zu Herzen genommen und den Oberen
Gutachterausschuss
für Grundstückswerte in NRW angeschrieben. Folgend die Anwort, die sich wohl
wie
folgt zusammenfassen lässt: Wenn es Wertrelevant ist und für den Gutachter
erkennbar wird die Barrierefreiheit berücksichtigt.
Hier die Korrenspondenz:
Sehr geehrter Herr Benoit,
Aufgabe der Gutachterausschüsse nach § 193 BauGB sind neben der Erstattung von
Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, die sonstigen zur
Wertermittlung erforderlichen Daten abzuleiten. Dazu führen sie eine
Kaufpreissammlung. Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag, durch
den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch
im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der
beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Diesen
Verträgen ist im Allgemeinen der Zustand der Immobilien und die Ausstattung
nicht zu entnehmen. Für die weitere Auswertung sind diese Angaben jedoch
erforderlich. Deshalb werden die Erwerber der Immobilien angeschrieben, um die
für die Auswertung benötigten Informationen zu erhalten. Sofern die Fragebögen
zurückgesandt werden und die Angaben plausibel sind, bzw. bei denen die
besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale hinreichend genau ermittelt
werden können, werden die Objekte im Sachwertverfahren nachbewertet. Diese
"Sachwerte" werden ins Verhältnis zum Kaufpreis gesetzt und die
Sachwertfaktoren
nach § 193 Abs. 5 Ziffer 2 BauGB abgeleitet.
Bei der Verkehrswertermittlung sind die auf Grundlage der NHK 2000, zukünftig
NHK 2010, berechneten Sachwerte unter sachverständiger Anwendung dieser
Sachwertfaktoren anzupassen, so dass, wenn keine besonderen objektspezifischen
Grundstücksmerkmale zu berücksichtigen sind, damit der Verkehrswert ermittelt
werden kann. Im Allgemeinen ist durch ein weiteres Wertermittlungsverfahren
(Vergleichswert- bzw. Ertragswertverfahren) der im Sachwertverfahren
ermitteltet
Wert zu überprüfen.
Weist das zu bewertende Objekt eine über das übliche Maß hinausgehende
behindertengerechte - barrierefreie - Ausstattung aus, wäre dieser Einfluss
nach
§ 8 Abs. 3 ImmoWertV durch einen Zuschlag wertmäßig zu berücksichtigen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andreas Pelke
Geschäftsstelle des
Oberen Gutachterausschusses für
Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen
c/o Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 31
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Telefon: 0211/475-2640
Telefax: 0211/475-2900
E-Mail: mailto:andreas.pelke AT brd.nrw.de
WWW: http://www.boris.nrw.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Andreas Benoit [mailto:a.benoit AT piratenpartei-nrw.de]
Gesendet: Freitag, 14. Dezember 2012 20:43
An: VL_oga
Betreff: Frage zur Barrierefreiheit bei der Wertermittlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie mit einer allgemeinen Frage zur wertermittlung und hoffe
auf eine landesweite Einschätzung folgender Problematik
Bei einer Diskussionen in der Piratenpartei NRW kam die Frage auf, ob bei der
Wertermittlung der Grad der Barrierefreiheit ausreichend berücksichtigt wird.
Diese Frage beschäftigt uns momentan und ich hoffe, dass Sie mir eine
Einschätzung zu diesem Thema geben können.
Klar ist, dass z.B. die NHK 2010 nicht explizit auf Barrierefreiheit als
Wertermittlungsmerkmal eingehen. Gibt es aber eine Erfahrung der
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in NRW, wie weit der Grad der
Barrierefreiheit einer Immobilie bei der Wertermittlung einfliesst?
Bzw. in welcher Form die Barrierefreiheit bei der Bewertung von Immobilien
berücksichtigt wird,
Ich hoffe auch Ihre Antwort ggf. in die Diskussion mit einbringen zu dürfen,
da
wir ja in allen Bereichen versuchen eine auf Fakten basierende Antwort zu
finden
und darum auch auf die Aussagen von Fachleuten angewiesen sind.
--
Vermessungsassessor Andreas Benoit
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Sundancer
Pirat aus Hilden und
Büropirat im Kreis Mettmann




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