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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung


Chronologisch Thread 
  • From: "ervin.peters" <ervin.peters AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung
  • Date: Sun, 12 Aug 2012 15:40:58 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Cowboy schrieb:
ervin.peters schrieb:
Cowboy schrieb:
https://ag_bauen_und_verkehr.piratenpad.de/Fahrradbeleuchtung
Das für und wieder bestehender Beleuchtungseinrichtungen ist nicht
hilfreich, um die gesetzliche Anforderungen zu definieren, da sich die
Diskussion dann im Rahmen des jetzt Erlaubten bewegt.
Wenn ich die Vor- und Nachteile einer Technologie erfasse,

Geht ja nicht bei Zukunftstechnologie, sehen wir an der LED Technologie...

Cowboy schrieb:
bin ich von gesetzlichen Vorgaben unabhängig. Wenn ich sage, die eine Lampe ist
heller als die andere, ist das so, muss aber rechtlich nicht zwangsweise
zulässig sein.

Deshalb ist es sinnvoll in den Besimmungen nur zu sagen, wieviel Licht da rauskommen soll, wo es hin soll, wieviel in welchen Bereichen hin dürfen (Blendung) und wie groß die leuchtende Fläche sein soll (Blendung, Entfernungsschätzbarkeit)

Cowboy schrieb:
Die Anforderungen sollten aber das technisch machbare nicht
überschreiten,

Tun sie ja auch nicht, wenn sie sich was die skizzierten Wirkungskenngrößen angeht in dem Rahmen bewegen, was derzeit Stand der Technik ist und nach oben hin diurch die Regelments von Kfz begrenzt wird.

Cowboy schrieb:
daher ist es sinnvoll, die Möglichkeiten, aber auch die
Unzulänglichkeiten einer Technologie zu erfassen. In unserem Falle haben
wir sogar 2 Technologien, die scheinbar konkurrieren.

Dann will ich eine Dritte einfügen: Ich fahre sein 14 Jahren mit Nabendynamo und seit 10 Jahren mit einem Pufferakku dazwischen herum. Also Nabendynamo speisst über einen Gleichrichter einen Akku, der bei Bedarf, über einen Schalter am Lenker, das Abblendlicht/Rücklicht speist. Seit 4 oder 5 Jahren habe ich ein Zusatzfernlicht, einen Mueller, der durch die geschickte Ausnützung der Eigenschaft 'Stromquelle' des Nabendynamos gefüttert wird. seit 3 Jahren dann auch einen LED Abblendlichtscheinwerfer 'eDelux'. Diese Anlage ist ausgesprochen zuverlässig und liefert genügend Licht bei Langsamfahrt wie auch bei 60km/h nachts auf stockdunkler Bundesstraße.
Technologie-Resumé:
Nabendynamo: zuverlässige Dauerstromquelle.
Akkupufferung: Immer Strom für Licht.
LED Scheinwerfer und Rücklicht: Mit geschickter Gestaltung genügend Licht und leuchtende Flächen.

Cowboy schrieb:
Und die Anforderungen gehen über sehen und gesehen werden hinaus, denn
das erreiche ich auch mit einer Campingleuchte, die am Lenker baumelt.

Dann hast Du eigenartige Vorstellungen von dem was 'Sehen können' im Kontext der Verkehrssicherheit bedeutet. Hier ein paar Hinweise:

http://www.adfc-weimar.de/sicherheit/stvo/§3-1-sichtfahrgebot.shtml http://www.adfc-weimar.de/sicherheit/stvo/%C2%A73-1-sichtfahrgebot.shtml

Selbst bei normalen 25km/h mu0 man schon über 20m weit gucken können, bei 30 oder 40km/h sind wir im Bereich der Reichweite des Abblendlichtes für Kfz: 40m und wenn man schneller unterwegs ist braucht man eine weitere ausgeleuchtete Fläche. sehen kann man mit einer Campingleuchte 2m weit, das Reicht zum zu Fuß gehen.

Und das möglichst einfach und ohne auf irgendwelche
Konstruktionsmerkmale des Fahrzeugs (z.B. Speichen), die möglicherweise
gar nicht vorhanden oder sichtbar sind, Rüchsicht zu nehmen. Da
Kontrollen auf KBA Zulassung nicht durchgeführt werden, halte ich es für
ausreichend diese auf die Blendrelewanten Fahrlichtausrüstung zu
reduzieren, also 'Abblendlicht' Scheinwerfer.
Keine KBA-Zulassung, ist klar, denn das ist das _Kraftfahrt_-Bundes-Amt.
Trotzdem haben alle eingesetzten Elemente, mit Ausnahme der Kabel, eine
Prüfnummer zu tragen. Ohne diese Prüfnummer keine Zulassung. Meine
bereits angesprochene P7 in Lenkerhalterung wäre demnach nicht zulässig.

???
Die Prüfnummern werden vom KBA vergeben. Und ja, Deine Lampen sind nicht zulässig und nein, ob die vergebenden Stelle Kraftfahrtbundesamt heist, ist mir egal. Es geht um die Vermeidung sinnlosen Verwaltungs- und Regulierungsoverheads, der ja jetzt schon nicht beachtet wird, und die damit verbundene unnötige formale Behinderung kreativer Menschen ihre Produkte aka Bastelleien einzusetzen und damit die Entwicklung voran zu treiben, wie es bei der Fahrradbeleuchtung in den letzten 15 Jahren der Fall war.

ervin




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