Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Vorstellung

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

Listenarchiv

Re: [Ag-bauen-verkehr] Vorstellung


Chronologisch Thread 

Thomas Gaul schrieb:
> Max Moritz Sievers schrieb:

> > 4. Mit der sog. Radfahrernovelle wurden 1997 die §§ 45 IX und 39 I
> > StVO geschaffen, um die Verkehrszeichenflut einzudämmen. Die darin
> > vorgeschriebenen Hürden zur Anordnung von Verkehrszeichen und
> > Verkehrseinrichtungen werden insbesondere bezüglich des Radverkehrs
> > ignoriert.
>
> Und bin am überlegen, wie Du zu der Aussage kommst. Da stehen eindeutig
> formulierte Regeln und es ist keine Einschränkung hinsichtlich des
> Fahrradverkehres erkennbar. Kannst Du mir/uns das näher erläutern?

Die Radwegebenutzungspflicht ist eine verkehrsrechtliche Anordnung und ein
Verbot für den fließenden Verkehr -- und dagegen wendet sich § 45 Abs. 9 StVO
»insbesondere«. Es wird Radfahrern verboten, die begleitende Fahrbahn zu
benutzen. Das Fahren auf der Fahrbahn ist der in § 2 StVO festgelegte
Normalfall, wo Fahrzeuge zu fahren haben.

--
Mit feindlichen Grüßen
Max Moritz Sievers




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang