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wahlprogramm - Re: [Wahlprogramm] Fwd: Textvorschlag "Sozialpolitik" zum neuen Grundsatzprogramm

wahlprogramm AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wahlprogramm mailing list

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Re: [Wahlprogramm] Fwd: Textvorschlag "Sozialpolitik" zum neuen Grundsatzprogramm


Chronologisch Thread 
  • From: Guido Körber <koerber AT codemercs.com>
  • To: wahlprogramm AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Wahlprogramm] Fwd: Textvorschlag "Sozialpolitik" zum neuen Grundsatzprogramm
  • Date: Tue, 24 Nov 2015 12:35:02 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/wahlprogramm>
  • List-id: <wahlprogramm.lists.piratenpartei.de>

Der Text fordert dann aber nicht was tatsächlich das Ziel ist.

Nach diesem Text könnte man irgend etwas machen und den Staat dann dazu verpflichten jemanden zu finden der dafür bezahlen muss. Das kann ja wohl nicht sein was wir wollen.

Ich denke das muss entkoppelt werden, BGE plus verbindlicher Mindestlohn ist das Ziel. Sofort wäre erst mal anzugehen die unmenschlichen Maßnahmen im Rahmen von ALG II zu beenden. Und das sollte dann auch so da stehen.


Am 24.11.2015 um 12:26 schrieb Gernot Reipen:

Zum Abschnitt Arbeit: "Wir sind der Überzeugung, dass der Staat dafür
Sorge tragen muss, dass jegliche Arbeit anerkannt und entsprechend
entlohnt wird. Jeder Mensch soll nach seinen Neigungen und Fähigkeiten
tätig sein können und dürfen."
Diese Grundsätze zielen bewusst auf die derzeitige Praxis, dass Menschen
zu Tätigkeiten "gezwungen" werden. Dazu ein aktuelles Beispiel aus RLP.
Da heißt es im Info-Blatt "Prävention und Überwindung von Armut in
Rheinland-Pfalz" rausgegeben vom Ministerium für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Demografie unter "Bekämpfung der
Langzeitarbeitslosigkeit": "Weiterhin richten sich Maßnahmen an Personen
im Langzeitleistungsbezug des SGB II, die bislang nicht über die
erforderlichen Voraussetzungen für die Ausbildung im Rahmen der
Altenpflegehilfe verfügen!" Das bedeutet im Klartext,
Langzeitarbeitslose sollen zur Ausübung des Altenpflegeberufes gezwungen
werden! Das verstößt klar gegen das Grundgesetz Artikel 12 Verbot der
Zwangsarbeit (1) und (2).
Ferner wollten wir zum Ausdruck bringen, dass ehrenamtliche Tätigkeiten,
Kindererziehung und Pflege von Angehörigen auch als Arbeit angesehen
werden muss und von der Gesellschaft (Staat) entsprechend honoriert,
zumindest jedoch anerkannt werden sollte.

Gruß Gernot





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