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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] SÄA: Anhörung vor Parteiausschlussverfahren

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-Koordination] SÄA: Anhörung vor Parteiausschlussverfahren


Chronologisch Thread 
  • From: Piratonym <piratonym@piratenpartei-nrw.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] SÄA: Anhörung vor Parteiausschlussverfahren
  • Date: Mon, 8 Jun 2020 17:08:50 +0200
  • Jabber-id: piratonym@jabber.piratenpartei.de
  • Mail-reply-to: Piratonym <piratonym@piratenpartei-nrw.de>

Hallo Georg,

On 08.06.20 14:54, Georg von Boroviczeny wrote:
> 1.) ja, wir solten/müssten die Frage von OMs grundsätzlich überarbeiten,
> ist unbefriedigend (mMn), da außer Verwarnung/Verweis nur Maßnahmen bez.
> eines Amtes möglich sind, keine sonstigen. Damit fehlt es an
> Differenzierungsmöglichkeiten.

da wurde ja schon öfters drüber diskutiert, ich wüsste gerade aber
nicht, ob irgendwann schon mal sinnvolle andere Vorschläge da waren.

> 2.) Anhörung bei PAV: ist schon def. im PartG geregelt. §14 (4) "den
> Beteiligten rechtliches Gehör ...  gewährleistet." und § 10 (5) "Über
> den Ausschluß entscheidet das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige
> Schiedsgericht. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu
> gewährleisten." Daher braucht es an sich keine Regelung in der Satzung.

Es geht um die Anhörung durch den Vorstand, vor Einleitung des
eigentlichen Verfahrens. Dazu meint das Bundesschiedsgericht wie in
meiner ersten E-Mail ausgeführt aktuell, dass keine vorherige Anhörung
erforderlich ist. Dazu gibt es aber wie gesagt abweichende Meinungen,
vor einigen Jahren hat das BSG das noch anders gesehen, noch ein paar
Jahre davor aber so wie aktuell, auch damals schon mit abweichender
Meinung eines Richters. Das ist ein sehr unbefriedigender Zustand, der
auf jeden Fall durch eine Klarstellung in der Satzung behoben werden
sollte. Wenn schon die Schiedsgerichte und Schiedsrichter sich nicht
einig sind, kann man von einem Vorstand oder einem betroffenen Mitglied
bestimmt nicht erwarten, dass die Satzung diesbezüglich immer richtig
angewendet wird.

Viele Grüße
Karsten



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