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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Vorschlag Mario. Erhalt der Handlungsfähigkeit bei Unterbesetzung

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Vorschlag Mario. Erhalt der Handlungsfähigkeit bei Unterbesetzung


Chronologisch Thread 
  • From: Georg von Boroviczeny <georg@von-boroviczeny.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Vorschlag Mario. Erhalt der Handlungsfähigkeit bei Unterbesetzung
  • Date: Wed, 11 May 2016 20:44:07 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Oh, Hilfe, das ist ja grausam vom Tablet aus raus....

Ich habe ja dazu was gesagt, mit meinem Vorschlag/SÄA -> so sollte es aussehen


Am 11.05.2016 um 19:19 schrieb Georg v. Boroviczeny:
Ich habe jadazu was gesagt, mitmeinemVors hlag/SÄA gemeinsames Schiedsgericht der Länder;  das macht es einfacher. 
Dein Vorschlag ist etwas kompliziert
Grüße,  Georg



-------- Ursprüngliche Nachricht --------
Von: Mario Longobardi <mario.longobardi@bsg.piratenpartei.de>
Datum: 11.05.2016 18:43 (GMT+01:00)
An: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
Betreff: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Vorschlag Mario. Erhalt der Handlungsfähigkeit bei Unterbesetzung


So gar keine Rückmeldung auf den Vorschlag ist auch irgendwie komisch.

Am 04.05.2016 um 12:00 schrieb Mario Longobardi:
> Mal Futter für nächsten Dienstag:
>
>
> Vorschlag Mario. Erhalt der Handlungsfähigkeit bei Unterbesetzung
> § 6 - Zuständigkeit
>
> (5) Bei Handlungsunfähigkeit des zuständigen Gerichts verweist das
> nächsthöhere Gericht den Fall an ein anderes, der Eingangsinstanz
> gleichrangiges, Schiedsgericht.
>
> Neu
> (5)  Bei Handlungsunfähigkeit des zuständigen Gerichts verweist das
> nächsthöhere Gericht den Fall an ein anderes, der Eingangsinstanz
> gleichrangiges, Schiedsgericht.
>
> (6) Auf Anrufung durch ein wegen Unterschreitung der Mindestanzahl der
> Richter handlungsunfähiges Landesschiedsgericht kann das
> Bundesschiedsgericht von der Regelung in Abs 5 abweichen.
> Das Bundesschiedsgericht kann dem anrufenden Landesschiedsgericht einem
> Verfahren einen Richter eines anderen Schiedsgerichts zuweisen.
> Somit ist das anrufende Gericht für dieses Verfahren wieder handlungsfähig.
> Der zuzuweisende Richter wird aus dem Gericht bestimmt, das im Falle der
> Verweisung nach Abs 5 den Fall übernehmen würde.
> Die Notwendigkeit für diese Massnahme des Bundesschiedgericht ist durch
> kurzfristige Neuwahl des entsprechenden Landesschiedsgericht abzustellen.
>

--
Mit freundlichen Grüßen

Mario Longobardi
Bundesschiedsgericht

--
Piratenpartei Deutschland

Pflugstraße 9a
10115 Berlin

--
Schiedsgericht-Koordination mailing list
Schiedsgericht-Koordination@lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/schiedsgericht-koordination



-- 

mit freundlichen Grüßen
Georg v. Boroviczeny



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