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Betreff: Schiedsgericht-Koordination
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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Vorschlag Mario. Erhalt der Handlungsfähigkeit bei Unterbesetzung
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- From: Georg von Boroviczeny <georg@von-boroviczeny.de>
- To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Vorschlag Mario. Erhalt der Handlungsfähigkeit bei Unterbesetzung
- Date: Wed, 11 May 2016 20:44:07 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
- List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
Oh, Hilfe, das ist ja grausam vom Tablet aus raus.... Ich habe ja dazu was gesagt, mit meinem Vorschlag/SÄA -> so
sollte es aussehen Am 11.05.2016 um 19:19 schrieb Georg v.
Boroviczeny:
Ich habe jadazu was gesagt, mitmeinemVors hlag/SÄA gemeinsames
Schiedsgericht der Länder; das macht es einfacher.
Dein Vorschlag ist etwas kompliziert
Grüße, Georg
-------- Ursprüngliche Nachricht -------- Von: Mario Longobardi <mario.longobardi@bsg.piratenpartei.de> Datum: 11.05.2016 18:43 (GMT+01:00) An: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de> Betreff: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Vorschlag Mario. Erhalt der Handlungsfähigkeit bei Unterbesetzung So gar keine Rückmeldung auf den Vorschlag ist auch irgendwie komisch. Am 04.05.2016 um 12:00 schrieb Mario Longobardi: > Mal Futter für nächsten Dienstag: > > > Vorschlag Mario. Erhalt der Handlungsfähigkeit bei Unterbesetzung > § 6 - Zuständigkeit > > (5) Bei Handlungsunfähigkeit des zuständigen Gerichts verweist das > nächsthöhere Gericht den Fall an ein anderes, der Eingangsinstanz > gleichrangiges, Schiedsgericht. > > Neu > (5) Bei Handlungsunfähigkeit des zuständigen Gerichts verweist das > nächsthöhere Gericht den Fall an ein anderes, der Eingangsinstanz > gleichrangiges, Schiedsgericht. > > (6) Auf Anrufung durch ein wegen Unterschreitung der Mindestanzahl der > Richter handlungsunfähiges Landesschiedsgericht kann das > Bundesschiedsgericht von der Regelung in Abs 5 abweichen. > Das Bundesschiedsgericht kann dem anrufenden Landesschiedsgericht einem > Verfahren einen Richter eines anderen Schiedsgerichts zuweisen. > Somit ist das anrufende Gericht für dieses Verfahren wieder handlungsfähig. > Der zuzuweisende Richter wird aus dem Gericht bestimmt, das im Falle der > Verweisung nach Abs 5 den Fall übernehmen würde. > Die Notwendigkeit für diese Massnahme des Bundesschiedgericht ist durch > kurzfristige Neuwahl des entsprechenden Landesschiedsgericht abzustellen. > -- Mit freundlichen Grüßen Mario Longobardi Bundesschiedsgericht -- Piratenpartei Deutschland Pflugstraße 9a 10115 Berlin -- Schiedsgericht-Koordination mailing list Schiedsgericht-Koordination@lists.piratenpartei.de https://service.piratenpartei.de/listinfo/schiedsgericht-koordination -- mit freundlichen Grüßen Georg v. Boroviczeny |
- [Schiedsgericht-Koordination] Vorschlag Mario. Erhalt der Handlungsfähigkeit bei Unterbesetzung, Mario Longobardi, 04.05.2016
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Vorschlag Mario. Erhalt der Handlungsfähigkeit bei Unterbesetzung, Mario Longobardi, 11.05.2016
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Vorschlag Mario. Erhalt der Handlungsfähigkeit bei Unterbesetzung, Mario Longobardi, 16.05.2016
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Vorschlag Mario. Erhalt der Handlungsfähigkeit bei Unterbesetzung, Simon Gauseweg, 16.05.2016
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- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Vorschlag Mario. Erhalt der Handlungsfähigkeit bei Unterbesetzung, Georg v. Boroviczeny, 11.05.2016
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Vorschlag Mario. Erhalt der Handlungsfähigkeit bei Unterbesetzung, Georg von Boroviczeny, 11.05.2016
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Vorschlag Mario. Erhalt der Handlungsfähigkeit bei Unterbesetzung, Mario Longobardi, 16.05.2016
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