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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Meinungsbild

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Meinungsbild


Chronologisch Thread 
  • From: Simon Gauseweg <simon.gauseweg@junge-piraten.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Meinungsbild
  • Date: Fri, 06 Feb 2015 19:00:08 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Moin,

"nemo rex in sua causa" (Niemand sei Richter in eigener Sache) ist ein ca. 2.000 Jahre alter Rechtsgrundsatz.

Es ist absolut evident, dass ein Richter nicht über einen eigenen Antrag entscheiden kann, ebensowenig über Anträge, die sich gegen ihn direkt wenden (bspw. Anträge auf Parteiausschluss).

Dazu eine dienstliche Stellungnahme abzugeben und irgendwelche Meinungen einzuholen, ist in diesem Falle unnötig und kann aus prozessökonomischen Gründen (die SGO gebietet ein zügiges Verfahren, vgl. auch § 12 Abs. 1 S. 2, 1 SGO) und wg. absoluter Evidenz natürlich unterbleiben.

Soweit meine 2ct.

Grüße,
Simon

Am 06.02.2015 um 18:44 schrieb Melano:
Grüße an alle Kollegen und Kolleginnen,

mich würde mal ein Meinungsbild zu folgender, ich nenne es hier mal,
Problematik, interessieren.
Vorab möchte ich dem Florian dafür danken, dass er diese Liste nutzte,
um uns was die Befangenheit und die damit verbundenen Formalien angeht,
nochmal darauf hin zu weisen. Danke

Ich bin da vollkommen auf Florians Seite, die wir im übrigen alle sein
sollten, wenn er klar sagt, dass die SGO genau hergibt, was bei
Befangenheitsanträgen vom Ablauf und Reihenfolge her beachtet werden muss.
Sicherlich ist das ein bürokratischer Aufwand, der dem Verfahren mit
Fristen für Stellungnahme der Beteiligten, dienstliche Stellungnahmen
usw. nochmal Zeit kostet, aber dass ist nun mal eines von drei Dingen
die das PartG von einem SG als Minimum abverlangt.

Kommen wir nun zu meinem gewünschten Meinungsbild.

Wie gestaltet sich der Ablauf, wenn einer der drei Richter (auf
Landesebene) der Antragsteller ist?
Natürlich würde der Richter einen Befangenheitsantrag stellen schon aus
dem Grunde, dass er der Antragsteller ist.
Aber bleibt er solange Richter bis alle Formalien durchlaufen sind bis
zu dem Punkt wo die Richter über den Befangenheitsantrag entscheiden?

Gruß
Melano





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