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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Schriftliche Form

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Schriftliche Form


Chronologisch Thread 
  • From: Melano <melano.gaertner@piratenpartei-nrw.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Schriftliche Form
  • Date: Tue, 27 Jan 2015 16:16:54 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Am 27.01.2015 um 14:04 schrieb Simon Gauseweg:
> Hey Melano!
>
> Am 22.01.2015 um 13:47 schrieb Melano:
>> wir vom LSG-NRW haben es in Fällen zu einer OM so gehandhabt, dass eine
>> Ordnungsmaßnahme erst seine Rechtskraft entfaltet, wenn diese dem
>> Betroffenen schriftlich und unterzeichnet (in dem Fall jemand aus dem
>> Vorstand) übergeben hat oder postalisch zugesandt wurde.
>>
>> Von daher bei uns hier in NRW und aus der Bundessatzung ersichtlich, der
>> Beschluss zu einer OM muss schriftlich zugegangen sein.
>
> Kannst Du mir ein paar Aktenzeichen nennen (eins würde im Zweifel
> reichen) wo Ihr das ausgeführt habt? Zitieren und Hinweis auf Eure
> Entscheidung ist im Zweifel einfacher, als das selber nochmal begründen.
>
> Grüße,
> Simon

HiHo,

ich muss mich da tatsächlich korrigieren.
Im Gegensatz zu Florian haben wir nicht aus der Begrifflichkeit
"Schriftform" ein juristisches Konstrukt gemacht.
(Kann man zwar machen, muss man aber nicht.)
Zumindest wir hier in NRW gehen vom Begrifflichkeit an sich aus.
Da auch keiner bei einer OM die Schriftform je in seiner Klageschrift in
irgend einer Form mit einbezogen hat, mussten wir in unseren Urteilen
auch noch nie explizit unsere Meinung/Auffassung, wieso wir es so
handhaben wie wir es hier handhabt, begründen.

Gruß
Melano




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