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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Schriftliche Form

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Schriftliche Form


Chronologisch Thread 
  • From: Simon Gauseweg <simon.gauseweg@junge-piraten.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Schriftliche Form
  • Date: Tue, 27 Jan 2015 14:04:48 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hey Melano!

Am 22.01.2015 um 13:47 schrieb Melano:
wir vom LSG-NRW haben es in Fällen zu einer OM so gehandhabt, dass eine
Ordnungsmaßnahme erst seine Rechtskraft entfaltet, wenn diese dem
Betroffenen schriftlich und unterzeichnet (in dem Fall jemand aus dem
Vorstand) übergeben hat oder postalisch zugesandt wurde.

Von daher bei uns hier in NRW und aus der Bundessatzung ersichtlich, der
Beschluss zu einer OM muss schriftlich zugegangen sein.

Kannst Du mir ein paar Aktenzeichen nennen (eins würde im Zweifel reichen) wo Ihr das ausgeführt habt? Zitieren und Hinweis auf Eure Entscheidung ist im Zweifel einfacher, als das selber nochmal begründen.

Grüße,
Simon




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