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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für die Bennenung von Zeug*innen

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für die Bennenung von Zeug*innen


Chronologisch Thread 
  • From: Florian 'branleb' Zumkeller-Quast <branleb@googlemail.com>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für die Bennenung von Zeug*innen
  • Date: Sat, 17 Jan 2015 15:29:08 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
  • Openpgp: id=241FEB26

Hallo,

Am 17.01.2015 um 13:12 schrieb Katrin:
> PS:
>
> Das das Gericht im Rahmen seines Amtsermittlungsgrundsatzes jede
> Person einladen kann, die seiner Meinung nach zur Aufklärung des
> Sachverhalts beitragen kann, ist mir klar. Und es ist dabei laut
> der SGO nicht an die Beweisanträge der Beteiligten gebunden.
>

Das Gericht wird, wenn nicht klar ist, wozu ein*e Zeug*in etwas sagen
soll, diese*n vermutlich gar nicht laden sondern eher bei der
antragenden Partei nachfragen, warum diese*r Zeug*in etwas zur
Aufklärung beitragen können soll.

Ansonsten im groben was Nutella schon schrieb.

> Bonusfrage: Haben die Zeugen Anspruch auf irgendwelche Akten, um sich einen
> Einblick zu verschaffen?
>

Nein, einen solchen Anspruch gibt es nicht. Die Zeugenbefragung liegt in
den Händen des Gerichts bzw. eingeschränkt der Parteien (Nachfragen zur
Verdeutlichung des eigenen Standpunktes)

-Florian

Attachment: 0x241FEB26.asc
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