schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
Betreff: Schiedsgericht-Koordination
Listenarchiv
- From: Katrin <Katrin.Kirchert@gmx.de>
- To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für die Bennenung von Zeug*innen
- Date: Sat, 17 Jan 2015 12:48:58 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
- List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
Liebe Kollegen,
ich brauche mal bitte eine Einschätzung von euch:
Wenn ich eine Zeugin oder einen Zeugen benenne, dann geschieht das im Rahmen
eines Beweisantritts in meinem Schriftsatz, so dass dem Gericht und der
Gegenseite klar ist, zu welchem Umstand die Person sich in der Verhandlung
äußern soll.
Ist es auch möglich, in einem Verfahren einfach so Zeugen für die Verhandlung
zu benennen, ohne dabei anzugeben, welche konkreten Tatsachen diese bezeugen
sollen?
Danke für eure Hilfe!
Katrin
- [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für die Bennenung von Zeug*innen, Katrin, 17.01.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für die Bennenung von Zeug*innen, nutellaberliner, 17.01.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für die Bennenung von Zeug*innen, Katrin, 17.01.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für die Bennenung von Zeug*innen, nutellaberliner, 17.01.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für die Bennenung von Zeug*innen, Florian 'branleb' Zumkeller-Quast, 17.01.2015
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