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Betreff: Schiedsgericht-Koordination
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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für die Bennenung von Zeug*innen
Chronologisch Thread
- From: <nutellaberliner@yahoo.de>
- To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für die Bennenung von Zeug*innen
- Date: Sat, 17 Jan 2015 12:25:25 +0000 (UTC)
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
- List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
Bonusantwort: Warum sollte sich das SG einen Überblick über etwas verschaffen, was unstrittig ist? Wozu braucht es da Zeugen?
Bonusantwort2: Nein. Aber niemand verbietet irgendjemandem, mit Zeugen zu reden. Solange man sie nicht beeinflusst.
Katrin <Katrin.Kirchert@gmx.de> schrieb am 13:12 Samstag, 17.Januar 2015:
PS:
Das das Gericht im Rahmen seines Amtsermittlungsgrundsatzes jede Person einladen kann, die seiner Meinung nach zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen kann, ist mir klar. Und es ist dabei laut der SGO nicht an die Beweisanträge der Beteiligten gebunden.
Was aber, wenn es eben diese Beweisanträge gar nicht gibt und das Gericht einfach automatisch alle Zeug*innen einlädt, die eine Partei benennt? Das Gericht kann diesen Personen dann ja nicht einmal das Beweisthema mitteilen, worüber sie in der Verhandlung aussagen sollen.
Bonusfrage: Haben die Zeugen Anspruch auf irgendwelche Akten, um sich einen Einblick zu verschaffen?
VG Katrin
> Am 17.01.2015 um 12:48 schrieb Katrin <Katrin.Kirchert@gmx.de>:
>
> Liebe Kollegen,
>
> ich brauche mal bitte eine Einschätzung von euch:
>
> Wenn ich eine Zeugin oder einen Zeugen benenne, dann geschieht das im Rahmen eines Beweisantritts in meinem Schriftsatz, so dass dem Gericht und der Gegenseite klar ist, zu welchem Umstand die Person sich in der Verhandlung äußern soll.
>
> Ist es auch möglich, in einem Verfahren einfach so Zeugen für die Verhandlung zu benennen, ohne dabei anzugeben, welche konkreten Tatsachen diese bezeugen sollen?
>
> Danke für eure Hilfe!
> Katrin
> --
> Schiedsgericht-Koordination mailing list
> Schiedsgericht-Koordination@lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/schiedsgericht-koordination
--
Schiedsgericht-Koordination mailing list
Schiedsgericht-Koordination@lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/schiedsgericht-koordination
Das das Gericht im Rahmen seines Amtsermittlungsgrundsatzes jede Person einladen kann, die seiner Meinung nach zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen kann, ist mir klar. Und es ist dabei laut der SGO nicht an die Beweisanträge der Beteiligten gebunden.
Was aber, wenn es eben diese Beweisanträge gar nicht gibt und das Gericht einfach automatisch alle Zeug*innen einlädt, die eine Partei benennt? Das Gericht kann diesen Personen dann ja nicht einmal das Beweisthema mitteilen, worüber sie in der Verhandlung aussagen sollen.
Bonusfrage: Haben die Zeugen Anspruch auf irgendwelche Akten, um sich einen Einblick zu verschaffen?
VG Katrin
> Am 17.01.2015 um 12:48 schrieb Katrin <Katrin.Kirchert@gmx.de>:
>
> Liebe Kollegen,
>
> ich brauche mal bitte eine Einschätzung von euch:
>
> Wenn ich eine Zeugin oder einen Zeugen benenne, dann geschieht das im Rahmen eines Beweisantritts in meinem Schriftsatz, so dass dem Gericht und der Gegenseite klar ist, zu welchem Umstand die Person sich in der Verhandlung äußern soll.
>
> Ist es auch möglich, in einem Verfahren einfach so Zeugen für die Verhandlung zu benennen, ohne dabei anzugeben, welche konkreten Tatsachen diese bezeugen sollen?
>
> Danke für eure Hilfe!
> Katrin
> --
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- [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für die Bennenung von Zeug*innen, Katrin, 17.01.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für die Bennenung von Zeug*innen, nutellaberliner, 17.01.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für die Bennenung von Zeug*innen, Katrin, 17.01.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für die Bennenung von Zeug*innen, nutellaberliner, 17.01.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für die Bennenung von Zeug*innen, Florian 'branleb' Zumkeller-Quast, 17.01.2015
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