Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für die Bennenung von Zeug*innen

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für die Bennenung von Zeug*innen


Chronologisch Thread 
  • From: <nutellaberliner@yahoo.de>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für die Bennenung von Zeug*innen
  • Date: Sat, 17 Jan 2015 12:08:27 +0000 (UTC)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Möglich dürfte es sein, ist aber die Frage, ob das LSG die dann auch lädt, weil nicht klar ist, zu welchem strittigen Thema die was sagen sollen. Es dürffte ja nicht jeder der Zeugen etwas zu einem strittigen Thema zu sagen haben. Und nicht alles, was irgendwie strittig aussieht wird vielleicht vom LSG auch als strittig gesehen.

tl;dr: ja kann man, würde ich aber nicht tun.


Katrin <Katrin.Kirchert@gmx.de> schrieb am 12:49 Samstag, 17.Januar 2015:


Liebe Kollegen,

ich brauche mal bitte eine Einschätzung von euch:

Wenn ich eine Zeugin oder einen Zeugen benenne, dann geschieht das im Rahmen eines Beweisantritts in meinem Schriftsatz, so dass dem Gericht und der Gegenseite klar ist, zu welchem Umstand die Person sich in der Verhandlung äußern soll.

Ist es auch möglich, in einem Verfahren einfach so Zeugen für die Verhandlung zu benennen, ohne dabei anzugeben, welche konkreten Tatsachen diese bezeugen sollen?

Danke für eure Hilfe!
Katrin
--
Schiedsgericht-Koordination mailing list
Schiedsgericht-Koordination@lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/schiedsgericht-koordination




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang