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Betreff: Schiedsgericht-Koordination
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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung
Chronologisch Thread
- From: Florian 'branleb' Zumkeller-Quast <branleb@googlemail.com>
- To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung
- Date: Mon, 10 Nov 2014 13:22:55 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
- List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
- Openpgp: id=241FEB26
Hallo,
Am 10.11.2014 um 13:02 schrieb Katrin.Kirchert@gmx.de:
> Ich habe noch eine Rückfrage zum unten zitierten Absatz:
> Ergibt sich daraus, dass einem Antrag auf mündliche Verhandlung in
> einem OM-Verfahren vor einem LSG immer stattgegeben werden sollte?
> Selbst wenn klar ist, dass dort nur noch Argumente wiederholt werden
> und seitens des Gerichts nichts mehr aufgeklärt werden muss?
>
> Am 10.11.2014 um 12:53 schrieb Florian 'branleb' Zumkeller-Quast:
>> Soweit ich gerade die Falllage überblicke hat das
>> Bundesschiedsgericht in der Vergangenheit Anträgen auf
>> fernmündliche Verhandlung fast immer stattgegeben, erst Recht, wenn
>> es um Klagen gegen Ordnungsmaßnahmen oder Parteiauschlussverfahren
>> ging.
>>
>
Nicht so ganz. Das war mehr Zustandsbeschreibung. Gerade bei diesen
Verfahren gibt es meist auch Sachverhaltsaufklärungsbedarf, da Piraten
sehr gerne Rechtsmeinungen vortragen, aber der Tatsachenvortrag oft eher
knapp gehalten ist oder eben widersprüchlich.
Auch um den Gedanken aus § 10 Abs. 5a S. 3 SGO zu verfolgen, und weil
auch sonst bei diesen Verfahren der Disziplinargewalt gerne Vergleiche
zur Strafgerichtsbarkeit gezogen werden, ist dort die Tendenz zu
(fern-)mündlichen Verhandlungen einfach höher wie bei Parteitags- oder
Vorstandsbeschlussanfechtungen etc.
Aber ein festes Prinzip, bei solchen Verfahren immer (fern-)mündlich zu
verhandeln, sehe ich dabei nicht, und gerade, wenn die Sachlage klar
ist, sollte mMn auch ein schriftliches Verfahren durchgeführt werden.
-Florian
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- [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung, Katrin.Kirchert@gmx.de, 10.11.2014
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung, Florian 'branleb' Zumkeller-Quast, 10.11.2014
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung, Emanuel Schach, 10.11.2014
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung, Florian 'branleb' Zumkeller-Quast, 10.11.2014
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung, Katrin.Kirchert@gmx.de, 10.11.2014
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung, Florian 'branleb' Zumkeller-Quast, 10.11.2014
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung, Georg von Boroviczeny, 10.11.2014
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung, Georg[berlin], 10.11.2014
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung, Emanuel Schach, 10.11.2014
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung, Florian 'branleb' Zumkeller-Quast, 10.11.2014
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