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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung


Chronologisch Thread 
  • From: Emanuel Schach <emanuel.schach@piratenpartei-hessen.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung
  • Date: Mon, 10 Nov 2014 13:02:24 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Ahoi,

Am 10.11.2014 um 12:53 schrieb Florian 'branleb' Zumkeller-Quast:
tl;dr: Nur, wenn die Verhandlung was bringt. Wenn zu erwarten ist, dass
nur der schriftliche Vortrag wiederholt wird, sollte das Schiedsgericht
keine Zeit verschwenden, da sonst andere Verfahrensgrundsätze
strapaziert werden.

Das sehe ich etwas anderes. Es gibt den Grundsatz des rechtlichen Gehörs. Der umfasst nach meinem Rechtsempfinden auch den Anspruch, buchstäblich "gehört" zu werden. Das kann in sehr beschränkten Ausnahmefällen eingeschränkt werden (eA wegen besonderer Eilbedürftigkeit). Allerdings sollte imho die Verhandlung der Regelfall sein, von dem nur sehr beschränkt Ausnahmen gemacht werden.

Auf die ordentliche Gerichtsbarkeit übertragen: Ich fände es ziemlich befremdlich, wenn es völlig im Ermessen der Gerichte läge, ob sie verhandeln oder nicht. Dass das in Rechtsmittelverfahren, die auf einer reinen rechtlichen Überprüfung der angegriffenen Entscheidung (Revision, Rechtsbeschwerde u. vgl.) anders geregelt sein kann, steht dem nicht entgegen, weil da zumindest in erster Instanz verhandelt und damit das Gehör gewährt wurde.

Zudem zeigt die Justizpraxis, dass gerade Amtsrichter nicht selten in Verhandlungen Vergleichslösungen finden und damit streitschlichtend wirken, was imho ohnehin die anzustrebende Ideallösung sein sollte.

My 2ct.

Beste Grüße
Emanuel

P.S.: Ja, ich bin mir bewusst, das man rechtliches Gehör auch schriftlich gewähren kann. Theoretisch. Meine praktische Erfahrung sagt mir aber, dass das nicht ansatzweise vergleichbar ist.




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