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schiedsgericht-koordination - [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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[Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung


Chronologisch Thread 
  • From: "Katrin.Kirchert@gmx.de" <Katrin.Kirchert@gmx.de>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Schiedsgericht-Koordination] Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung
  • Date: Mon, 10 Nov 2014 11:06:26 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Liebe Kollegen,

in unserer SGO heißt es in § 10 Abs. 4:

Das Gericht entscheidet grundsätzlich im schriftlichen Verfahren. Das
Gericht kann eine mündliche oder fernmündliche Verhandlung durchführen.
Es hat eingehende Anträge der Beteiligten angemessen zu berücksichtigen.
Entscheidungen des Gerichts hierzu sind nicht anfechtbar.

Unter welchen Umständen ist es denn grundsätzlich angezeigt, eine
mündliche Verhandlung durchzuführen?

Und welche Wirkung hat ein entsprechender Antrag von einer der Parteien?
(Ich gehe hier mal davon aus, dass das Gericht eine mündliche
Verhandlung durchführen würde, wenn es *beide* Parteien beantragen.)

Danke!
Katrin




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