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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Einstweiliger Rechtsschutz

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Einstweiliger Rechtsschutz


Chronologisch Thread 
  • From: Emanuel Schach <emanuel.schach@piratenpartei-hessen.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Einstweiliger Rechtsschutz
  • Date: Wed, 22 Oct 2014 14:06:46 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Ahoi,

wie seht ihr das, wenn der Hauptsacheantrag nach eurer Auffassung unzulässig ist? Ist dann auch der eA-Antrag abzulehnen?

Wir (Hessen) haben gerade einen solchen Fall gehabt, letztlich aber die eA-Anträge aus anderem Grund verworfen. Allerdings dürfte sich Simons Ausgangsfrage in einem solchen Fall mindestens genauso drängend stellen.

Beste Grüße
Emanuel

Am 22.10.2014 um 14:44 schrieb Simon Gauseweg:
Blubb.

Am 22.10.2014 um 14:38 schrieb Melano Gärtner:
Grüße Simon,

es war mit der 2013 beschlossenen SGO genau so gedacht.
Der § 11 I bezieht sich auf §§ 6 - Zuständigkeiten -.
Was war so gedacht? Einstweilige auch ohne Hauptsache?

Du kannst eine Einstweilige Anordnung daher beschließen und sie ggf. und
sofern ein Hauptverfahren eröffnet wird, diese dort bestätigen oder aber
diese im Hauptverfahren aufheben. Den Fall hatten wir seit der neuen SGO
auch bereits zwei mal. Hat beim einen Fall Arbeit erspart beim anderen
Fall nicht :)
Danke,

hast Du dazu Aktenzeichen für mich?

Grüße,
Simon




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