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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Der kBuVo und Parteiausschlussverfahren

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Der kBuVo und Parteiausschlussverfahren


Chronologisch Thread 
  • From: Simon Gauseweg <simon.gauseweg@junge-piraten.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Der kBuVo und Parteiausschlussverfahren
  • Date: Wed, 16 Jul 2014 21:45:09 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Am 16.07.2014 18:48, schrieb Joachim Bokor:
"Auch wenn politische Parteien in ihren Satzungen eine beschränkte
Vertretungsberechtigung für die für sie handelnden Vorstände festschreiben können,
stellen solche Satzungsregelungen die Ausnahme dar und müssen eng ausgelegt werden
(vgl. Lenski, PartG § 11 Rn. 26f.). Die Satzungsformulierung „zur Weiterführung
der Geschäfe“, § 9a Abs. 10 S. 3 Bundessatzung ist nicht definiert genug, eine
Handlungsbeschränkung fest zu schreiben, da schon nicht ersichtlich ist, nach
welchen Kriterien Entscheidungen, die möglicherweise auf früheren Beschlüssen
beruhen, zu den benannten „Geschäften“ gehören oder nicht.“

Die Satzungsformulierung „zur Weiterführung der Geschäfe“
+t

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Grüße,
Simon




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