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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Fortsetzung SGO-Reformdiskussion Termin Mumble 28.2.2012, 20.00 Uhr

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-koordination] Fortsetzung SGO-Reformdiskussion Termin Mumble 28.2.2012, 20.00 Uhr


Chronologisch Thread 
  • From: Privacy <pirat@praes.eu>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Fortsetzung SGO-Reformdiskussion Termin Mumble 28.2.2012, 20.00 Uhr
  • Date: Wed, 22 Feb 2012 18:29:26 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

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schrieb Dr. Thomas Walter:
> Ahoy liebe Piraten der Rechtsabteilung und liebe Schiedsrichter,
>
> ich bitte dringend um Beachtung und Meinungsäußerung!

Ich habe gerade angefangen, den SGO-Entwurf zu lesen:

1. Dabei fiel mir auf, dass die Mitgliedschaft in der entsprechenden
Gliederung ... der PP mE mit der neuen Satzung nicht sichergestellt wird.

Denn weder in §4 Abs 1 noch in Abs (9) gewährleistet / gefordert. Auch
wird auf die "Wählbarkeit" nicht eingegangen (rückständiger Beitrag ....)

ist das gewollt?

2. "Ämterkumulation" - hier sollte von Parteiämtern gesprochen werden
- - mE steht zB die Tätigkeit als Versammlungs-Leiter (zB auch in einer
anderen Hierarchie) dem NICHT entgegen. Außerdem sollte klar gestellt
werden, ob dies über die gesamte Gliederung gilt. Es fehlt eine
Regelung bzgl. der Abgabe des Richteramtes bei Erwerb eines
Parteiamtes NACH der Wahl zum Richter.

3. Tätigkeit in mehreren Instanzen §4(8) - ist eine (gleichzeitige)
Tätigkeit in mehreren Instanzen (zB KSG / BSG) _grundsätzlich_
zulässig? (Frage bezieht sich auch auf 2. .... ?
Wenn nein, dann sollte klargestellt werden, dass ein R. in
Rechtsangelegenheiten befasst werden darf, bei denen er bereit sin
einer anderen Instanz tätig _war_ (denn anders kann dies ja nicht
passieren)

4. Sitz:
Hier muss m.E. bei Piraten als Antragsgegner auf den "angezeigten"
Sitz zum Zeitpunkt der Entstehung des Rechtsgeschäftes (!) Bezug
genommen werden - sonst erhalten wir einen "SG-UmzugsTourismus" - weil
sich Pirat das ihm genehmste Gericht sucht.

4. Ist es wirklich euer Ernst, dass sich Pirat von jedermann vertretn
lassen kann? M.E. sollte dies nur durch andere Piraten (egal welcher
Ordnung) ODER durch Pers. mit besonderer Befähigung (zB zum
Richteramt) möglich sein. Ansonsten befürchte ich eine "Befeuerung"
von SGO-Prozessen

Was mir noch wichtig ist - weil ich es selber erlebt habe - wer ist
bei Anträgen gegen eine MV "beteiligt" - mir wurde damals eine
Anhörung / das Zuhören verweigert, obwohl ich auf der MV anwesend war
und meine Wahl angefochten - allein auf die Bitte nach Gehör wurde mir
die Veröffentlichung aus Beeinflussungsversuch angedroht. Der
Vertrater des Vorstandes erteilte uns keine Auskunft über seine
Stellungnahmen.

§ 10(8) - m.E. sollte eine neue Anhörung bei bei Neuwahl des gerichtes
NUR stattfinden, wenn die Richter in dem Verfahren dem neuen SG NICHT
mehr angehören
(Beispiel1. altes SG ABC, Ersatzrichter EF, befasst im Fall:ABE. Neues
Gericht: ABG, Ersatzrichter EH
Beispiel2: altes SG: Richter ABCDE, Ersatz FG,, aktuell befasstes
Gericht im Fall BCD, neues Gericht ABCDH, Ersatz IJ -
hier sollten keine neuen Verhandlungen stattfinden)


Was ich wirklich traurig finde, dass es zwischen eigenhändiger
Unterschrift und Weglassen nicht gibt - warum nicht Unterschrift des
jeweiligen Berichterstatters sowie elektronische Signatur durch die
Richter - sofern ein von der Partei oder öffentlich beglaubigter
Schlüssel vorliegt.

Evtl. könnten wir hier auf "anerkannte Formen der Kommunikation in der
Partei verweisen - damit dieser Punkt ggf. getrennt den
techn./faktischen Gebrauch angepasst werden kann.


Gruß

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