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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Fortsetzung SGO-Reformdiskussion Termin Mumble 28.2.2012, 20.00 Uhr

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-koordination] Fortsetzung SGO-Reformdiskussion Termin Mumble 28.2.2012, 20.00 Uhr


Chronologisch Thread 
  • From: Christian Benad <christian.benad@piraten-thueringen.de>
  • To: "Schiedsgericht-Koordination" <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Fortsetzung SGO-Reformdiskussion Termin Mumble 28.2.2012, 20.00 Uhr
  • Date: Thu, 23 Feb 2012 07:19:02 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Am Mittwoch, 22. Februar 2012, 18:29:26 schrieb Privacy:
> 3. Tätigkeit in mehreren Instanzen §4(8) - ist eine (gleichzeitige)
> Tätigkeit in mehreren Instanzen (zB KSG / BSG) grundsätzlich
> zulässig? (Frage bezieht sich auch auf 2. .... ?
> Wenn nein, dann sollte klargestellt werden, dass ein R. in
> Rechtsangelegenheiten befasst werden darf, bei denen er bereit sin
> einer anderen Instanz tätig war (denn anders kann dies ja nicht
> passieren)

Der Sinn des Satzes war: Wenn ein Richter ins BSG wechselt, darf er dort
nicht
eine mögliche Berufung seiner eigenen Urteile Verhandeln. Die Formulierung
ist
wirklich nicht einfach.

Aktueller Vorschlag:
§4(8) Ein Richter darf nur einmal in derselben Rechtsangelegenheit nur in
einer Instanz tätig sein (Verbot der Doppelbefassung in mehreren Instanzen).

Neuvorschlag:
§4(8) Wechselt ein Richter in ein Gericht höherer Instanz, so darf er nicht
an
Berufungsverfahren zu eigenen Urteilen beteiligt werden.

Gruß
Beni

--
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