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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Eigenmächtigkeit des BSG

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Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] Eigenmächtigkeit des BSG


Chronologisch Thread 

Moinsen,

Am 16.05.11 10:38, schrieb Bastian:
[…]
> >
>> >> vom GenSek der PP Sachsen, erhielt ich ( als Vorsitzende Richterin des
>> >> LSG) folgende Info:
>> >>
>> >>
>> >> "das BSG hat entschieden, dass die Ordnungsmaßnahme, die der
>> >> Landesvorstand gegen Mirco da Silva verhängt hat, solange
>> >> ausgesetzt ist, bis das LSG wegen der Klage entschieden hat."
>> >>
Nicht ganz korrekt, wir (Hase und ich) wurden auf dem BPT gefragt,
welche Wirkung die anhängige Klage von MdS ./. PPSN hat. Leider enthält
die SGO weder in der alten [1] noch in der neuen [2] Fassung dazu eine
Rgelung. Persönlich habe ich mich auf den Rechtsgedanken aus § 80 Abs. 1
VwGO [3] zurückgezogen und gesagt, dass die Klage aufschiebende Wirkung
entfaltet, solange darüber nicht entschieden wurde.

>> >> Ich habe erhebliche Bauchschmerzen mit dieser Entscheidung
>> >> und fühle mich als Richter in meiner Unabhängigkeit - die
>> >> auch an der Arbeitsfähigkeit des LSG hängt - beeinträchtigt.
> >
>> >> Mein vager Verdacht, das BSG wolle die Sache an sich ziehen,
>> >> ist wohl doch nicht so unbegründet gewesen.
> >
Das BSG will _nichts_ "an sich ziehen. Wir sind ganz glücklich, wenn man
uns in Ruhe lässt.

> > Nun, da die Sache nicht ganz unproblematisch war, kann ich das
trotzdem nachvollziehen.
> >
>> >> Was mich an diesem Vorgang stört, ist nicht die inhaltliche
>> >> Wertung, wohl aber das Zerlegen der Rechtsordnung unserer Partei.
>> >>
Muss ich das jetzt als Angriff verstehen? Persönlich liegt mir sehr viel
daran die Rechtsordnung in der Partei aufrecht zu erhalten … vielleicht
sollt ich korrekter sagen: Zum stehen zu bringen.

>> >> Wahlanfechtungen werden nach Beschluss erst Monate später
>> >> verkündet (wobei ich den Beschluss auch nicht nachvollziehen
>> >> kann - aber das steht auf einem anderen Blatt)
> >
> > Dazu müsst Ihr Euch verhalten. Andererseits verstehe ich nicht, wer
hier eine Anfechtung erst Monate später verkündet haben soll und dazu
stand ja auch etwas in der alten SGO.
> >
Wie Stephan in seinem Tätigkeitsbericht [4] gesagt hat waren wir gerade
gegen Ende unserer letzten Amtszeit lange/oft handlungsunfähig, dies hat
einige Verfahren, auch das hier angesprochene, über Gebühr verzögert.

>> >> Entscheidungen von Vorstand und Landesschiedsgerichten hängen
>> >> in der Luft ...
> >
> > "Landesschiedsgerichten", wie meinst Du das?
> >
>> >> Was muss ich verfahrenstechnisch beachten um die Kuh vom Eis
>> >> zu bekommen?
> >
> > Ihr müsst eine Sitzung machen und einen Beschluss fällen und wenn es
nur darum geht, ob ihr Euch nun als "im Amt befindlich" betrachtet oder
nicht. Aber eine Entscheidung solltet Ihr schon fällen.
> > Möglicherweise könntet Ihr auch Rat einholen.
> >
+1
Das BSG hat die Sache mehr oder weniger an Euch verwiesen. (Also genau
das Gegenteil von "an sich ziehen") MdS muss das Ding eigentlich erneut
bei Euch anhängen und dann müsst Ihr (LSG SN) entscheiden ob Ihr
handlungsfähig und/oder befangen seid. Wenn ja, dann müssen wir uns wohl
darum kümmern.

> > I.Ü. haben wir eine neu SGO und ein neues BSG. Die neue SGO wird
"evaluiert" und das neue BSG hat den Anspruch an sich selbst, dass hier
nichts mehr liegen bleiben soll.
> >
Leider müssen wir die Altfälle m.E. nach nach der alten SGO abarbeiten.
Erst die Sachen die _nach_ dem 14.05.2011 _anhängig_ wurden/werden
können wir nach der neuen SGO behandeln.

> > Man sollte nach vorne sehen.
> >
+1!

Viele Grüße

Jochen

[1] http://wiki.piratenpartei.de/Satzung#Abschnitt_C:_Schiedsgerichtsordnung
[2]
http://wiki.piratenpartei.de/Antragsportal/Antr%C3%A4ge_BPT2011.1/S%C3%84A073#Antragstext
[3] http://bundesrecht.juris.de/vwgo/__80.html
[4]
https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.1/Protokoll-2011-05-14#A20





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