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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] laufende Verfahren

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Subject: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-koordination] laufende Verfahren


Chronological Thread 
  • From: Markus Gerstel <markus.gerstel@piratenpartei-bayern.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] laufende Verfahren
  • Date: Tue, 04 Jan 2011 20:15:12 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern

Lieber Bastian,

du kennst mich ja schon, und vermutlich weißt du auch schon was jetzt kommt...

On 04.01.2011 17:53, Bastian wrote:
Wie viele von Euch mitbekommen haben, gibt es einen erheblichen Unmut
wegen nicht abgearbeitet Verfahren vor den Schiedsgerichten.
Ich vermute du spielst auf "aktuelle" Vorkommnisse an, die eigentlich zwar schon seit Monaten genau so bekannt gemacht wurden, aber nun durch einen aktuellen Blogpost - warum auch immer - wieder ausgegraben werden.

Ich weiss, jedes Schiedsgericht ist unabhängig.
Korrekt. Und sehr wichtig. Insbesondere ist ein Schiedsgericht nicht durch Einzelpersonen unter Druck zu setzen, auch wenn diese Teil eines anderen, eventuell bundesweit wichtigen Gremiums sein mögen. Das geht nicht an. Auch wenn dieser Versuch sich mir sowieso nicht erschließt, denn was ein Vorstand tut oder lässt interessiert mich als Schiedsrichter nur sekundär (ie.: gar nicht).

Dennoch: Mir erschließt es sich nicht, dass SG-Verfahren nicht innerhalb
14 Tagen begonnen und innerhalb 8 Wochen erledigt sein können.

Zum Beginn: Durchaus.
Zum Abschluss: NEIN.

Es gibt zwar ein Recht auf ein zügiges Verfahren, aber das ist nicht unbedingt und unbeschränkt. Bis ein Verfahren regulär eröffnet ist vergeht Zeit. Das Schiedsgericht tagt nicht täglich sondern zu Sitzungen, die eventuell nur im Zweiwochenturnus stattfinden. Wenn du den Parteien erstmal die Möglichkeit zur Stellungnahme einreichen willst sind bereits 4 Wochen weg. Wenn das Schiedsgericht weitere Stellungnahmen haben möchte, Informationen einholen möchte oder einen Verhandlungstermin anberaumt - dann sind die 8 Wochen schon rum bevor das Schiedsgericht sich überhaupt zu einer Urteilsfindung zusammensetzen kann.

Die
SG-Mitglieder müssen sich schon Zeit für Ihr Amt nehmen. Und dass sogar
externe Gutachten oder Transkripte angefordert werden, ist recht
merkwürdig.

Warum? Ein Schiedsgericht kann tun und lassen was es will solange es der Urteilsfindung dient.

Dazu sei dir §1042 IV ZPO empfohlen:
"Soweit eine Vereinbarung der Parteien nicht vorliegt und dieses Buch
keine Regelung enthält, werden die Verfahrensregeln vom
Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt. Das Schiedsgericht ist
berechtigt, über die Zulässigkeit einer Beweiserhebung zu
entscheiden, diese durchzuführen und das Ergebnis frei zu würdigen."

Die Mitglieder und die Organe haben einen Anrecht auf zügige Gewährung
eine ordentlichen Verfahrens - ein Zeitraum von 7 Monaten ist nicht
zügig, ein Zeitraum von über einem Jahr eine Unmöglichkeit, insbesondere
weil die eigene Amtszeit schon gar nicht ausreicht.

Ja, und nein. Ein ordentliches Verfahren heißt /auch deshalb/ ordentlich weil es Schnellgerichte mit kurzem Prozess ausschließt.
Ein Jahr ist eine Unmöglichkeit? Dann schauen wir doch mal wie es bei den anderen so aussieht.

Hohmann - kennst du den? CDU. Der mit dem "Tätervolk". Inhaltlich jetzt nicht so weit weg von Bodo.
Die Äußerung war am 03.10.2003.
Der Landesvorstand Hessen beschließt den Ausschluss am 21.11.2003.
Das LSG Hessen entscheidet am 06.07.2004.
Das BSG CDU entscheidet am 19.10.2004.
Das LG Berlin am 11.11.2005.
Das KG Berlin am 27.10.2006.
Der BGH am 10.12.2007.

Der reguläre Instanzenzug hat jedesmal etwa ein Jahr gedauert. Und das war vor ordentlichen Gerichten. Und die mussten (durften) ja nichtmal die politische Komponente prüfen, sondern lediglich den korrekten Verfahrensablauf.

In anderen Worten: Ein Jahr ist also völlig normal.

Andersherum gibt es bei uns keine Zeitvorgaben. Die Wahl ist jedenfalls keine. Diese müsste ja auch nur alle 4 Jahre stattfinden. (§14 II 1 PartG)
Übrigens: Die Frage, ob eine Wahl die Tätigkeit des in diesem Fall tätigen Schiedsgerichts unterbricht oder beendet, ist meines Erachtens noch nicht, jedenfalls nicht so einfach, geklärt. (Art 101 Abs 1 Satz 2 GG)

Im Übrigen steht
nirgendwo geschrieben, dass sich SGs nicht auch zusätzlicher Hilfe
bedienen dürfen, wenn sie so überlastet sind.

Siehe oben, §1042 IV ZPO. Das Schiedsgericht darf durchaus selbst Zeugen vernehmen und Sachverständige bestellen.

Aber mal eine ernstgemeinte Gegenfrage: Gibt es denn ausser Andi Popp überhaupt jemanden, der weiß WANN die Sache am LSG RLP eingereicht wurde (und darüber reden darf)? Wie lange das dort schon anhängig ist? Ich weiß nur dass der Antrag dem LSG gesichert seit Juni 2010 vorliegt. Das wären aber lediglich 7 Monate.

Hat jemand ein genaues Datum? Nein? Warum wird auf einem Gericht herumgebasht wenn eigentlich keiner weiß worum es geht? Warum hat der BuVo in dieser Sache eine derart geschlossene Informationspolitik? Und warum wird diese Politik auch innerhalb des BuVos gefahren, dass scheinbar nichtmal die dortigen Kollegen wissen was Sache ist?

Und wenn der BuVo der Meinung ist dass ein LSG das Verfahren verschleppen würde - warum wird dann nicht der korrekte Weg des §1038 ZPO gegangen, und der Fall dem Schiedsgericht entzogen? Etwas was gerade ein BuVo-Mitglied innerhalb seines Gremiums jederzeit anstoßen könnte? DAS sind die Fragen die meines Erachtens gestellt gehören.

Nein, den schwarzen Peter kann ich hier nicht den Kollegen aus RLP zuschieben. Wenn euch die Schiedsrichter und die Eigenständigkeit der Schiedsgerichte aufregen, dann schafft die unabhängigen Schiedsgerichte halt einfach per Satzungsänderung ab.

Wie - man braucht Schiedsgerichte für den Parteienstatus? Na sowas aber auch. Tough luck, deal with it.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen,
Markus Gerstel,
auch in der Eigenschaft als Vorsitzender des LSG Bayern.

"Sie sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden." - §14 II 3 PartG




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