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ostwestfalen-lippe - [OWL] Fwd: [Vorstände] Fwd: [Piraten Bremen] Programmabweichungskompetenz von Gliederungen

ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW)

Listenarchiv

[OWL] Fwd: [Vorstände] Fwd: [Piraten Bremen] Programmabweichungskompetenz von Gliederungen


Chronologisch Thread 
  • From: Klaus Löfflad <klaus.loefflad AT me.com>
  • To: OWL Mailingliste <ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [OWL] Fwd: [Vorstände] Fwd: [Piraten Bremen] Programmabweichungskompetenz von Gliederungen
  • Date: Tue, 25 Sep 2012 12:03:24 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ostwestfalen-lippe>
  • List-id: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW) <ostwestfalen-lippe.lists.piratenpartei.de>

Moin. 

Untergliederungen dürfen anderer Meinung als eine übergeordnete Gliederung sein, sofern sie den Grundsätzen der PP Deutschland nicht widerspricht. 

Das Fachwort hierfür lautet "Programmabweichungskompetenz". 

--  
Klaus Löfflad
Work:  http://train4media.de
Privat: http://surfen.der-kapitaen.de
Xing:   http://j.mp/xing-kl

Anfang der weitergeleiteten E‑Mail:

Von: Heinz Boettjer <Heinz.Boettjer AT bremen.piratenpartei.de>
Datum: 24. September 2012 17:08:04 MESZ
An: "Vorstände (intern)" <vorstaende AT lists.piratenpartei.de>, Martina Pöser <martina.poeser AT bremen.piratenpartei.de>
Betreff: [Vorstände] Fwd: [Piraten Bremen] Programmabweichungskompetenz von Gliederungen
Antwort an: Vorstände (intern) <vorstaende AT lists.piratenpartei.de>

Betreff: [Piraten Bremen] Programmabweichungskompetenz von Gliederungen
Datum: Sun, 23 Sep 2012 19:36:51 +0200
Von: Martina Pöser <martina.poeser AT bremen.piratenpartei.de>
Antwort an: Landesverband Bremen <bremen AT lists.piratenpartei.de>
An: Landesverband Bremen <bremen AT lists.piratenpartei.de>, 'AG Recht' <ag-recht AT lists.piratenpartei.de>


Moin,

auf der Vorstände-ML wird gerade eine Diskussion zur 
Programmabweichungskompetenz der Untergliederungen geführt.

Da ich mich als Nicht-Vorstandsmitglied daran nicht beteiligen kann, mag 
vielleicht ein Vorstandsmitglied meinen Beitrag weiterleiten.

Beim letzten LPT in Bremen wurde den Untergliederungen eine 
Programmabweichungskompetenz zugesprochen. Unabhängig davon, ob auf 
einer übergeordneten Ebene (Bund, Land) ein Programmpunkt im Widerspruch 
zu den Forderungen und Aktionen einer Untergliederung (LV, KV, RV oder 
OV) steht, darf diese Untergliederung dies trotzdem nach außen vertreten.

Lediglich hinsichtlich der Satzungsbestimmungen bestände ein 
Konformitätsgebot (siehe § 14 Abs. 1 Bundessatzung), so dass keine 
Satzungsbestimmungen von Untergliederungen im Widerspruch zu denen der 
Bundessatzung stehen dürfen.

Fraglich bleibt aber die Auslegung von § 8 der Bundessatzung, nach dem 
die Landesverbände verpflichtet sind, "alles zu tun, um die Einheit der 
Piratenpartei Deutschland zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was 
sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der 
Piratenpartei Deutschland richtet". Das gilt wohl zudem auch für ihre 
Organe und Untergliederungen.

Verstößt eine Untergliederung gegen die "Grundsätze" der Piratenpartei 
Deutschland, wenn sie eine Aktion unterstützt, die im Widerspruch zum 
Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland steht? Oder wenn sie in 
einem Landesprogramm entgegenstehende politische Forderungen erhebt? 
Wann wird hierdurch das Ansehen der Piratenpartei Deutschland geschmälert?

Diese Fragen erscheinen mir bisher noch ungeklärt (trotz der Diskussion 
um die Nuklearia-Flyer), so dass ich das auch mal an die AG Recht zur 
Diskussion schicke.

Liebe Grüße,

Martina



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