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nrw-kreis-viersen - [NRW-Kreis-Viersen] Fwd: Antwort: Infostände und Plakatierung im Zuge der LTW 2012 Schwalmtal

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Betreff: Nrw-kreis-viersen mailing list

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[NRW-Kreis-Viersen] Fwd: Antwort: Infostände und Plakatierung im Zuge der LTW 2012 Schwalmtal


Chronologisch Thread 
  • From: dieter-staeger <dieter-staeger AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: "nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de" <nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [NRW-Kreis-Viersen] Fwd: Antwort: Infostände und Plakatierung im Zuge der LTW 2012 Schwalmtal
  • Date: Tue, 27 Mar 2012 09:44:29 +0200 (CEST)
  • Importance: Medium
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kreis-viersen>
  • List-id: <nrw-kreis-viersen.lists.piratenpartei.de>

 


---------- Ursprüngliche Nachricht ----------
Von: joachim.stuwe AT gemeinde-schwalmtal.de
An: dieter-staeger <dieter-staeger AT piratenpartei-nrw.de>
Datum: 26. März 2012 um 11:53
Betreff: Antwort: Infost?nde und Plakatierung im Zuge der LTW 2012

Sehr geehrter Herr Stäger,

unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom 22.03.2012 wird Ihnen hiermit
aufgrund der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an
öffentlichen Straßen in der Gemeinde Schwalmtal  in der z.Zt. gültigen
Fassung gestattet,

im Zeitraum vom 01.04.2012 bis 10.05.2012 an wechselnden öffentlichen
Flächen in der Gemeinde Schwalmtal einen Infrmationsstand anlässlich der
Landtagswahl 2012 aufzustellen.

Für die Erlaubnis gelten folgende Bedingungen und Auflagen:

1.      Die Erlaubnis wird unbeschadet sonstiger erforderlicher
Genehmigungen u.ä. sowie privater Rechte Dritter auf jederzeitigen
Widerruf erteilt.

2.      Durch die Aufstellung des Informationsstandes darf der
Gemeingebrauch an der benutzten öffentlichen Straßenfläche nicht über
Gebühr beeinträchtigt werden.

Eine Verwaltungsgebühr für diese Erlaubnis wird nicht erhoben.



Die von Ihnen beantragten Plakatierungserlaubnis ist dieser Mail als
Anlage beigefügt, gleichfalls die Liste der von der Gemeinde
bereitgestellten Wahlplakattafeln.




Bei der von Ihnen angesprochene Straße von der Autobahnabfahrt Hostert bis
zur zur Auffahrt Schwalmtal handelt es sich um die L 371. Die Genehmigung
der Gemeinde Schwalmtal umfasst ausschließlich die Gemeindestraßen. Für
klassifizierte Straßen kann der jeweilige Träger der Straßenbaulast
weitergehende Genehmigungen erteilen. Baulastträger für die L 371 ist der
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Mönchengladbach.

Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Joachim Stuwe
Produktbereichsleiter
Verkehr und Umwelt
Tel. 02163/946173
Fax 02163/946154
eMail: joachim.stuwe AT gemeinde-schwalmtal.de

Dieter Stäger
(Schwalmpirat)
Brunnenstrasse 80
41366 Schwalmtal

Ahoi Piraten !
Wir machen den Kreis Viersen klar zum ändern

Attachment: Genehmigung Wahlplakate Piratenpartei LW 2012.pdf
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Attachment: Standorte Wahlplakattafeln.pdf
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