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nrw-duisburg - Re: [NRW-Duisburg] AG- Kommunalpolitik + Cross Border Leasing + Strafanzeige + Mitläufer

nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Infos für Duisburger Piraten

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Re: [NRW-Duisburg] AG- Kommunalpolitik + Cross Border Leasing + Strafanzeige + Mitläufer


Chronologisch Thread 
  • From: Volker Stadtfeld <vst AT unitybox.de>
  • To: nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NRW-Duisburg] AG- Kommunalpolitik + Cross Border Leasing + Strafanzeige + Mitläufer
  • Date: Sat, 18 Aug 2012 22:53:22 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duisburg>
  • List-id: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg.lists.piratenpartei.de>


Am 18.08.2012 22:08, schrieb ArminW:

Ahoy

Das in Deutschland illegal erworbene Beweise einer Straftat in einem Prozess benutzt werden dürfen, ist richtig.

Das hat aber nichts mit der Strafanzeige zu tun. Der Ankauf gestohlener Ware ist trotzdem strafbar. Ebenso die Veröffentlichung der Absicht, zukünftig weitere CDs anzukaufen.
Das erste nennt man Hehlerei, das zweite Anstiftung...
Guten Abend,

kurze Frage, welche Ware = bewegliche Sache wurde gestohlen? Daten? Sind die nicht mehr bei der Bank? Nichts gestohlen, keine Hehlerei.

Zu welcher konkreten Straftat wurde angestiftet? Das geht nämlich nicht abstrakt.

Das Problem ist ein anderes, nämlich, dass es keine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung gibt, diese Daten anzukaufen. Dies kann man aber ändern.

Schönen Abend!

Volker




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