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nrw-ak-kommunalfinanzen - Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75

nrw-ak-kommunalfinanzen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingkiste des AK Kommunalfinanzen in NRW

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Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75


Chronologisch Thread 
  • From: chateaux <chateaux AT news.piratenpartei.de>
  • To: nrw-ak-kommunalfinanzen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75
  • Date: Sun, 10 Jun 2012 13:18:50 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-kommunalfinanzen>
  • List-id: Mailingkiste des AK Kommunalfinanzen in NRW <nrw-ak-kommunalfinanzen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Moin, moin,

MKC schrieb:

ja, bei der Umstellung, aber ich bin mir nicht ganz sicher ob die Ermächtigung doch so restrektiv ist.

Mittlerweile bin ich mir ziemlich sicher, da es sich letztlich doch aus der Gemeindeordnung ergibt.

Da steht in §75, Abs. 3, Satz 2
Sie [die Ausgleichsrücklage] kann in der Eröffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet werden, höchstens jedoch...

In §92, Abs. 1, Satz 1 wird die Eröffnungsbilanz wie folgt definiert

Die Gemeinde hat zu Beginn des Haushaltjahres, in dem sie erstmals ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung erfasst....

Mich hatte zunächst der Begriff Eröffnungsbilnaz verwirrt, da bei Firmen auch bei der zu Beginn eines Wirtschaftsjahers zu erstellenden Bilanz oft von einer Eröffnungsbilanz gesprochen wird....

Damit ist die Bildung der Ausgleichsrücklage aus "fiktiven" Beständen tatsächlich eine einmalige Angelegenheit...

Gruß
chateaux




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