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nrw-ak-kommunalfinanzen - Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75

nrw-ak-kommunalfinanzen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingkiste des AK Kommunalfinanzen in NRW

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Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75


Chronologisch Thread 
  • From: MKC <MKC AT news.piratenpartei.de>
  • To: nrw-ak-kommunalfinanzen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75
  • Date: Mon, 04 Jun 2012 13:41:26 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-kommunalfinanzen>
  • List-id: Mailingkiste des AK Kommunalfinanzen in NRW <nrw-ak-kommunalfinanzen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Servus,
ich zitiere mal einen Leckerbissen:
§ 75 (2) GO NRW : "*Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt.*"

Rein Gefühlsmäßig fallen mir direkt sehr viele Kommunen ein die gegen das Gesetz verstoßen... :) interessant ist, dass Sie erst dagegen verstoßen, wenn Sie defakto mehr Ausgeben als 133% ihres Einkommens.
Oder anders: du hast 100.000 € im Jahr, dann musst du dich so lange nicht rechtfertigen, wie du nicht mindestens 133.334 € ausgibst.

Habe nach ein bisschen einarbeiten und lesen folgendes gefunden:
Erklärung von HaushaltsSteuerung.de http://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ausgleichsruecklage.html
Beitrag der Freien Wähler http://aktuell.meinestadt.de/bielefeld/2012/04/18/freie-waehler-informieren-was-ist-eigentlich-die-ausgleichsruecklage/ - etwas dramatisiert, aber trotzdem ne gute Erläuterung.
übrigens: das wäre das normal verständliche:
Rücklagenverordnung (1936) siehe §3 http://www.verfassungen.de/de/de33-45/gemeindeordung35-ruecklagen.htm

Meines Erachtens nach und sollte mir nicht jemand etwas anderes dazu erklären können, ist es ein Zahlenspiel, dass den Anschein von seriöser Finanzpolitik erzeugen soll...
Denn wenn der Haushalt dann doch überzogen wird, dann geschieht dies ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Und die "Rücklage" ist in Wahrheit eine nicht vorhandene Geldsumme.




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