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nrw-ak-kommunalfinanzen - Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75

nrw-ak-kommunalfinanzen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingkiste des AK Kommunalfinanzen in NRW

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Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75


Chronologisch Thread 
  • From: Martin Henkel | chateaux <piraten AT martinhenkel.de>
  • To: nrw-ak-kommunalfinanzen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75
  • Date: Mon, 04 Jun 2012 18:30:37 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-kommunalfinanzen>
  • List-id: Mailingkiste des AK Kommunalfinanzen in NRW <nrw-ak-kommunalfinanzen.lists.piratenpartei.de>

Moin, moin,

Am 04.06.2012 15:41, schrieb MKC:

Servus,
ich zitiere mal einen Leckerbissen:
§ 75 (2) GO NRW : "*Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt.*"
......
Meines Erachtens nach und sollte mir nicht jemand etwas anderes dazu erklären können, ist es ein Zahlenspiel, dass den Anschein von seriöser Finanzpolitik erzeugen soll...
Denn wenn der Haushalt dann doch überzogen wird, dann geschieht dies ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Und die "Rücklage" ist in Wahrheit eine nicht vorhandene Geldsumme.

Ich habe auch mal weiter recherchiert und soweit ich das mittlerweile verstehe, darf bzw. durfte dieser "Trick" aber nur einmal angewandt werden, nämlich in der Eröffnungsbilanz bei der Umstellung auf NKF, also von der Kameralistik zur Doppik. Ist die Umstellung einmal vollzogen, kann die Ausgleichsrücklage nur noch aus Überschüssen (Erträge > Aufwendungen) gebildet werden.

D. H. also bei der Umstellung auf NKF wurden bis zu 1/3 der Einnahmen als fiktives Eigenkapital angesetzt, die dann nach und nach, je nach dem wie die Ausgaben anfallen, in der Bilanz vom Eigenkapital ins Fremdkapital wandern.

Also eigentlich war das dann eine (einmalige?) Kreditermächtigung i. H. v. 1/3 der Einnahmen. Im Ergebnis haben wir uns dadurch im besten Fall höchsten Zeit erkauft, denn die Ausgleichsrücklage ist bei den meisten Kommunen wohl fast aufgebraucht und steht in den nächsten Jahren nicht mehr zu Verfügung. Damit sind dann wohl die meisten Kommunen weitgehend pleite, oder?

Und die Bezirksregierungen müssen das Personal für die Genehmigungen der kommunalen Haushalte aufstocken.... :-(

Gruß

Martin








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