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Betreff: Mailingkiste des AK Kommunalfinanzen in NRW
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- From: PolitPiratNRW <PolitPiratNRW AT news.piratenpartei.de>
- To: nrw-ak-kommunalfinanzen AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75
- Date: Tue, 05 Jun 2012 16:39:45 +0000
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-kommunalfinanzen>
- List-id: Mailingkiste des AK Kommunalfinanzen in NRW <nrw-ak-kommunalfinanzen.lists.piratenpartei.de>
- Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver
Ahoi !
Ich habe folgendes gefunden ...
...
Ist die Ausgleichsrücklage erschöpft, kann die Haushaltssatzung auch eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage vorsehen. Nach § 76 GO NRW ist hierbei zu beachten, dass die Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss, wenn in zwei aufeinander
folgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der Allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als 1/20 zu verringern oder wenn innerhalb des Zeitraumes bei mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung die Allgemeine Rücklage aufgebraucht wird. Bei der Allgemeinen Rücklage im NKF handelt es
sich um einen Buchwert und eine Ausweisung auf der Passivseite der Bilanz.
Der Ausgleich im NKF-Haushalt ist dann erreicht, wenn er nach den neuen Rechengrößen „Aufwendungen und Erträge“ in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen ist oder wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt oder in gesetzlich zulässiger Weise durch eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden kann.
...
Demnach ist die Ausgleichsrücklage ein reiner Buchungswert in der Eröffnungsbilanz, und wird entweder durch Gewinne (Reduzierung der allgemeinen Rücklagen) weiter aufgestockt (war wohl kaum so), oder die Ausgleichsrücklage wird aufgezehrt (war wohl eher so). Eine zweite Ausgleichsrücklage ist damit nicht zulässig.
Ist die Ausgleichsrücklage aufgezehrt und vorausichtlich kein Gewinn zu erzielen (ist wohl eh so), ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Die hat gemäss § 76 zum Gesetz Neues Kommunales
Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW - NKFG NRW) zu erfolgen.
Liebe Grüße
PolitPiratNRW
- [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75, chateaux, 03.06.2012
- Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75, MKC, 04.06.2012
- Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75, Martin Henkel | chateaux, 04.06.2012
- Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75, MKC, 04.06.2012
- Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75, chateaux, 10.06.2012
- Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75, MKC, 04.06.2012
- Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75, Martin Henkel | chateaux, 04.06.2012
- Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75, PolitPiratNRW, 05.06.2012
- Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75, MKC, 04.06.2012
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