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Re: [NRW-AK-Drogen] E-Zigarette "BfR für E-Zigaretten-Verbot in Nichtraucherzonen"
Chronologisch Thread
- From: "Volker Kunze | Piratenpartei Freising" <volker.kunze AT piratenpartei-bayern.de>
- To: <nrw-ak-drogen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [NRW-AK-Drogen] E-Zigarette "BfR für E-Zigaretten-Verbot in Nichtraucherzonen"
- Date: Thu, 10 May 2012 12:56:49 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-drogen>
- List-id: <nrw-ak-drogen.lists.piratenpartei.de>
Aloha,
nun hat sich auch die IG-ED (Interessengemeinschaft E-Dampfen) zu Wort gemeldet – teils süffisant aber informativ. Damit diese Infoperlen nicht verloren gehen, habe ich sie einmal nachfolgend eingefügt. Diese Information sollte sich jede publizierende Redaktion einmal zu Gemüte führen und dann in einem Artikel zeigen, wie absurd Risiko bewertet wird und die Frage aufwerfen mit welchem Recht die Damen und Herren ihr Geld verdienen – von Nebeneinnahmen will ich gar nicht reden.
Und wer noch nicht solange mit der Materie vertraut ist, dem sei (ist ganz unten verlinkt) die Lektüre der
Faktensammlung: Zur Antipropaganda Wie es zum Propaganda-Feldzug gegen das E-Dampfen kam: Die wahre Geschichte (Interessant die Passage zum Zusammenhang von vornherein mit dem NRSG)
empfohlen.
Cheers, Volker
Stellungnahme der IG-ED zur Meldung des BfR vom 07.05.2012
Zu: BfR empfiehlt, das Rauchen von E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen Obwohl das Bundesamt für Risikobewertung sich selbst als “eine wissenschaftliche Einrichtung” beschreibt und behauptet: “Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen”, kann in der Empfehlung von wissenschaftlicher Belegbarkeit und eigener Forschung nicht die Rede sein. Es drängt sich der Verdacht auf, dass das E-Dampfen trotz der vielfach belegten Nützlichkeit als wesentlich weniger schädliche Alternative zum Rauchen weiterhin von bestimmten behördlichen Stellen bekämpft wird. Nachdem der Versuch, die E-Zigarette offiziell in die Apotheke und zwangsläufig damit für viele Jahre (Arzneimittelprüfung) ganz vom Markt zu verbannen, dank mehrerer Gerichtsurteile als gescheitert eingeschätzt werden darf, hebt nun der Versuch an, sie in die Raucherecke zu stellen, obwohl sie praktisch nichts mit dem Rauchen gemeinsam hat. Die in der Empfehlung aufgeführten Argumente sind dermaßen dürftig, dass wir sie leider nicht ernstnehmen können. Im Gegenteil, bei genauer Betrachtung spricht die als Beleg angeführte Untersuchung sogar sehr deutlich für das E-Dampfen. Wie die IG-ED auf die Inhalte der BfR-Empfehlung eingeht, finden Sie hier:
Meldung vom 07.05.2012: BfR empfiehlt, das Rauchen von E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen Schon die Überschrift könnte uns beruhigen: Hier geht es also um das Rauchen von E-Zigaretten. Da mit Rauchen jedoch, wie allseits bekannt, das Inhalieren von verbrannten Pflanzenteilen gemeint ist, kann es sich im Folgenden nicht um die E-Zigarette handeln, wie wir sie kennen und mittlerweile fast überall kaufen können. Zitat: Natürlich können diese Inhaltsstoffe die Gesundheit beeinträchtigen. Genau wie ungefähr alle Stoffe, die es gibt und die man in irgendeiner Form zu sich nimmt. Sogar Wasser: Zitat: Das ist so nicht richtig: Zitat: Es gibt einen vorgesehenen Gebrauch der Geräte und den Hinweis, für welche Liquids sie geeignet und bestimmt sind. Die Warnung vor missbräuchlicher Änderung dieses Gebrauchs lässt nicht nur außer Acht, dass die empfindlichen Geräte dadurch sehr schnell unbrauchbar werden (was ein teurer Spaß ist), sondern erwähnt eleganterweise auch nicht, dass die Möglichkeiten, Geräte anders als bestimmungsgemäß zu verwenden und „bedenkliche Ergebnisse“ zu erzielen, wohl grenzenlos sind. Man denke an große Küchenmesser, Pillendöschen, Plastikbeutel, Baseballschläger und so weiter. Welche Aussagekraft soll dieser Satz also haben? Zitat: Wie bitte? Weil eine Bewertung nicht möglich ist, wird eine willkürliche Entscheidung zuungunsten des bewerteten Produktes getroffen? Wer E-Zigaretten raucht, benutzt ganz sicher das Gerät, in dem Tabak verglimmt wird: Und in diesem Fall sind wir sehr einverstanden mit den Raucherzonen für dieses spezielle Rauchgerät. Die andere Möglichkeit, nämlich unsere herkömmliche E-Zigarette anzuzünden, um echten Rauch zu erzeugen, ist kein bestimmungsgemäßer Gebrauch und auch nicht üblich in Konsumentenkreisen. E-Zigaretten werden gedampft, nicht geraucht. Und da die E-Dampfer glücklich darüber sind, keinen Rauch mehr inhalieren zu müssen, könnte es sogar als Körperverletzung angesehen werden, wenn sie gezwungen werden, sich in Raucherzonen aufzuhalten, zumal ja angeblich auch das Passivrauchen so unglaublich gefährlich ist. Zitat: Fein, dann hätten wir Steuerzahler als Ihre Arbeitgeber gern einen wissenschaftlich einwandfreien und belastbaren Beleg für diesen mehr als vagen “Ausgangspunkt”. Zitat: Das hört sich freilich sehr gefährlich an. Allerdings haben mittlerweile die allermeisten Händler, nicht zuletzt als Folge der Forderungen aus Konsumentenkreisen, eine saubere Deklaration der Inhaltsstoffe auf ihren Etiketten angebracht. Zitat: Das BfR beruft sich in seinen Äußerungen auf diese Quelle: Für diese Behauptung wurde das folgende Papier* für vage Aussagen zu Schadstoffen und Gefährlichkeit des Dampfs herangezogen: “air was drawn through at a flow rate of 500 mL/min” Das Gerät wurde absolut außerhalb der Spezifikation betrieben. Zwangsläufig wurde dadurch der Verdampfer viel heißer, als es ein menschlicher Anwender je schaffen könnte. Direkter Vergleich in µg/Zigarette ……………………Zigarette ….. e-Zigarette Die e-Zigarette wurde völlig überhitzt bei einem Zugvolumen von 500ml/Minute. Wäre sie innerhalb der Spezifikationen betrieben worden, dann hätte sich vermutlich keiner der Schadstoffe oberhalb der Nachweisgrenze befunden. Zur Relativität der Größenordnungen: 1 µg ist ein Mikrogramm (1/1.000.000 Gramm) Oh doch, das können sie: Zitat: Hier der dritte Fall der Wiederholung eines unbrauchbaren Argumentes: Zitat: Dasselbe Argument wie schon gehabt: Damit sind wir sehr einverstanden, da es sich hier wiederum nur um die Tabak verglimmende, Formaldehyd produzierende E-Zigarette handeln kann, und diese sollte wirklich begründetermaßen der Tabakzigarette gleichgestellt werden. Zitat: Ahja, wissenschaftlich. Seltsam, dass den grundlegenden Anforderungen an wissenschaftlicher Belegbarkeit hier nicht einmal im Ansatz nachgekommen wird. Ja bitte – wir hören? Wir sind erstaunt, dass diese eigenen Forschungen hier nicht angeführt werden, würden jedoch auch, obwohl es dem üblichen Vorgehen entspricht, eine Belegbarkeit zusammen mit der Begründung vorzulegen, nachträgliche Forschungsergebnisse interessiert zur Kenntnis nehmen. Fazit Es darf spekuliert werden, wer diese Empfehlung in Auftrag gegeben hat. Und warum nun nach den schallenden Ohrfeigen durch die Rechtssprechung für die Versuche, das E-Dampfen erst in die Apotheke und auf diese Weise (erforderliche Arzneimittelprüfung, die sich über Jahre zieht) vom Markt zu drängen, nun in aller Eile ein Schieben Richtung Gleichstellung mit Tabakprodukten anhebt. * Wir sagen ein herzliches Danke Schön an Frau K. C. für die Erlaubnis, ihre Auswertung des Papiers hier übernehmen zu dürfen.
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