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nds-wolfenbuettel - [Piraten WF-SZ] Entwurf Fraktion Kreistag

nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen)

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[Piraten WF-SZ] Entwurf Fraktion Kreistag


Chronologisch Thread 
  • From: Big Arne <arne.hattendorf AT web.de>
  • To: nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Piraten WF-SZ] Entwurf Fraktion Kreistag
  • Date: Tue, 11 Oct 2011 06:49:35 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfenbuettel>
  • List-id: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen) <nds-wolfenbuettel.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver

Hi,

es sieht so aus, als könnte es zu einer Fraktionsbildung im Kreistag kommen. Hier ein Vertragsentwurf:


!!! ENTWURF !!!
Vertrag zur Bildung der
Fraktion
DIE LINKE & PIRATEN
im Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel

0. Präambel
Bei den niedersächsischen Kommunalwahlen am 11. September 2011 erreichten die Partei DIE LINKE und die Piratenpartei jeweils einen Sitz im Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel.
Die Kreistagsabgeordneten beider Parteien, Victor Perli (DIE LINKE.) und Michael Leukert (PIRATEN), haben sich zur Bildung einer gemeinsamen Fraktion entschlossen.

Beide Mitglieder setzen sich gemeinsam ein für
eine soziale, ökologische, die Bürgerrechte schützende, transparente und partizipative Politik im Landkreis Wolfenbüttel
soziale, kulturelle und demokratische Teilhabe und das Recht auf Bildung für alle Menschen.
die weitestgehende Demokratisierung der kommunalen Gremien.
Die Einwohnerinnen und Einwohner sollen in den gesamten Prozess der politischen Willensbildung stärker als bisher einbezogen werden. Politisches Handeln muss transparent sein und aktiv und frühzeitig informieren, einbinden, beteiligen, integrieren und befragt.
eine stärkere Nutzung der elektronischen Medien als Beitrag für mehr Transparenz und den vereinfachten Informationszugang für die Einwohnerinnen und Einwohner.
die Sicherstellung kommunaler Daseinsversorgung und für die Garantie der Ausübung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts ein.
eine Gesellschaft, in der Antisemitismus, politisch motivierte Gewalt und Rassismus keinen Platz haben.
die Rückholung der in der Asse eingelagerten radioaktiven Abfälle und mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung während des Prozesses durch die Asse-2-Begleitgruppe.

Mit Blick auf diese Gemeinsamkeiten nutzt eine Fraktion der Steigerung des politischen Einflusses beider Kreistagsmitglieder.

Die Einzelheiten der Zusammenarbeit regelt der folgende Fraktionsvertrag.

1. Fraktionsbildung
Die Kreistagsabgeordneten Victor Perli (DIE LINKE.) und Michael Leukert (PIRATEN) vereinbaren nach § 57 NKomVG die Gründung einer Fraktion im Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel.
Die Fraktion führt den Namen „DIE LINKE & PIRATEN“ (Reihenfolge entsprechend Wahlergebnis).
Die Fraktionsbildung wird zu einem gemeinsam festzulegenden Zeitpunkt dem Landrat und dem Vorsitzenden des Kreistages angezeigt.
Die Fraktion beansprucht die ihr zustehenden sächlichen und finanziellen Mittel, Räume und Aufwandsentschädigungen. Für die Erreichbarkeit von außen kann die Fraktion eine E-Mail-Adresse einrichten, auf deren Posteingang beide Mitglieder gleichberechtigt Zugriff haben.

2. Organisation der Fraktion
Die Fraktion bestimmt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Partei DIE LINKE stellt den Vorsitzenden, die Piratenpartei den stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Besetzung der Kreistagsausschüsse erfolgt vorbehaltlich der Stimmberechtigung mit folgender Prioritätensetzung. Dabei ist auf eine gleiche Verteilung der Ausschussmitgliedschaften zu achten. Dies gilt analog für die Verteilung von Grundmandaten.
Ausschuss
Mitglied
Stellvertreter
Kreisausschuss
-
-
Arbeit, Soziales und Gesundheit
LINKE
Piratenpartei
Schule und Sport
LINKE
Piratenpartei
Umwelt, Landwirtschaft, Bauen, Sicherheit
Piratenpartei
LINKE
Wirtschaft, Finanzen und Personalangelegenheiten
Piratenpartei
LINKE
Jugendhilfeausschuss
-
-
Verwaltungsrat Bildungszentrum und Kultur
-
-
Werksausschuss Wirtschaftsbetriebe
-
-

Bei Bedarf wählt sie die Mitglieder der Aufsichtsräte und deren Stellvertreter nach folgendem Schlüssel:
Aufsichtsrat
Ordentliches Mitglied
Stellvertreter
1. Aufsichtsrat
LINKE
Piratenpartei
2. Aufsichtsrat
Piratenpartei
LINKE
3. Aufsichtsrat
LINKE
Piratenpartei
4. Aufsichtsrat
Piratenpartei
LINKE
etc.



Die Benennung von jeweils einem Bürgermitglied pro Fachausschuss erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen, in der Regel wird das Bürgermitglied von dem Kreistagsabgeordneten vorgeschlagen, der in den jeweiligen Ausschuss die Stellvertreterfunktion ausübt.

Zur Unterstützung der Kreistagsarbeit kann jedes Fraktionsmitglied mindestens einen Mitarbeiter mit Zugangsberechtigung zu nichtöffentlichen Dokumenten des Kreistages benennen. Eine gleichzeitige Mitarbeit im Stadtrat und im Kreistag ist zulässig.

3. Arbeitsweise der Fraktion
Fraktionssitzungen finden regelmäßig zu festgelegten Terminen statt. Telefonische Konferenzen sind zulässig. Die Fraktionssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Die Fraktion kann im Einzelfall Nichtöffentlichkeit beschließen, wenn nach dem Beratungsgegenstand die Nichtöffentlichkeit gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Beschlüsse der Fraktionssitzungen werden protokolliert.

Sollte ein Mitglied einen Fraktions-, Ausschuss- oder Kreistagstermin nicht wahrnehmen können, meldet es sich rechtzeitig beim Fraktionskollegen ab und regelt die Vertretung.

Die freie Mandatsausübung der einzelnen Kreistagsabgeordneten wird betont. Individuelles Abstimmungsverhalten ist zulässig, es herrscht kein Fraktionszwang. Davon unberührt ist das Bemühen der Vertragsschließenden nach Möglichkeit ein einheitliches Abstimmungsverhalten herzustellen. Zeichnen sich unterschiedliche Positionen zwischen Fraktionsmitgliedern ab, sollen diese zunächst in der Fraktion diskutiert werden. Dabei sind alle Mitglieder der Fraktion angehalten, ergebnisoffen die Argumente der anderen Mitglieder anzuhören und die eigene Position anhand dieser Argumente zu überdenken.

Für grundsätzliche politische Stellungnahmen im Namen der Fraktion ist Einvernehmen herzustellen. Die für einen Themenbereich verantwortlichen Mitglieder der Fraktion können sich im Rahmen der Beschlusslage selbständig äußern. Unterschiedliche Positionierungen sollen vor Entscheidungen erörtert werden. In welcher Weise sie dargelegt werden, wird gemeinsam entschieden. Jedem Fraktionsmitglied bleibt es unbenommen, sich im Namen seiner Partei oder als Privatperson zu äußern. Dies ist jedoch deutlich zu machen. Die eigenständige Öffentlichkeitsarbeit der beteiligten Parteien bleibt davon unberührt.

Jedes Mitglied hat das Recht eigenständig Anträge ohne Bezug auf die Fraktion in den Kreistag und die Ausschüsse einzubringen. Insbesondere bei Sachanträgen ist der Fraktionspartner davon vorab zu unterrichten.

4. Räumlichkeiten der Fraktion
Die Fraktion kann von der Verwaltung zu diesem Zweck angebotene Diensträume für die gemeinsame Fraktionsarbeit im Landkreisgebäude annehmen.

5. Finanzielle Mittel
Die einer Kreistagsfraktion zustehenden Sach- und Finanzmittel werden einvernehmlich, sachgerecht und sparsam auf der Grundlage der kommunalrechtlichen Bestimmungen für die Fraktionsarbeit verwendet. Mit der eigenen Partei vereinbarten Mandatsträgerabgaben bleiben von diesen Regelungen unberührt.

6. Konfliktlösung
Sollte es während der gemeinsamen Kreistagsarbeit zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die nicht innerhalb der Fraktion gelöst werden können, so erfolgt eine Schlichtung in einer Kommission aus beiden entsendenden Parteien. Diese Kommission ist paritätisch zu besetzen. Ihr Ziel ist es öffentliche Konflikte sowie einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Rechtsstreit zwischen den Fraktionspartnern zu vermeiden.

7. Transparenz
Dieser Vertrag und die Protokolle mit den öffentlichen Teilen der Fraktionssitzungen werden veröffentlicht.
8. Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, längstens jedoch bis zum Ende der Wahlperiode (voraussichtlich am 31.10.2016). Er kann per Auflösungsbeschluss vorzeitig aufgehoben werden. Auch nach der Auflösung der Fraktion haften beide Mitglieder gemeinsam für etwaige Abrechnungen und Rückzahlungen von Fraktionsmitteln gegenüber der Verwaltung.
Änderungen bedürfen der Einvernehmlichkeit zwischen beiden Fraktionspartnern. Dabei ist eine etwaige Zustimmungspflicht der jeweiligen Kreispartei zu berücksichtigen.
Im Fall einer Mandatsrückgabe durch ein Fraktionsmitglied kann der Nachrücker/die Nachrückerin in die Vereinbarung eintreten. Andere Kreistagsmitglieder können der Fraktion und dieser Vereinbarung beitreten.

Wolfenbüttel, den xy.xy.2011

Unterschriften der beiden Mandatsträger




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