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muenster - Re: [MS Piraten] Lokalpolitik: Google Street View

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

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Re: [MS Piraten] Lokalpolitik: Google Street View


Chronologisch Thread 
  • From: Jens Seipenbusch <seipenbusch AT web.de>
  • To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] Lokalpolitik: Google Street View
  • Date: Tue, 18 May 2010 10:50:15 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>

Moin,

sei mir nicht böse, aber wenn Du das wirklich so siehst, muss ich etwas
ausholen :-)
Zunächst mal hat die Unverletzlichkeit der Wohnung nichts mit dem
Anbringen von Vorhängen zu tun, die gilt auch ohne.
Das ist übrigens ein ganz ärgerliches Missverständnis. Ein
Wohnungsdiebstahl (Reingehen, Sachen nehmen, wieder rausgehen) ist
zunächst mal genauso ein Diebstahl, wenn die Tür nicht verschlossen war,
außer dass dann womöglich deine Versicherung nicht zahlt.
Übrigens steht die Panoramafreiheit weiter unter den Rechtsgütern der
Privatsphäre, jeder Panoramafotograf muss also dafür sorgen, dass seine
Fotos dahingehend sauber sind!

Zum zweiten: Die drei Dinge:
- in ein Fenster reinschauen und Dinge sehen
- davon ein Foto machen
- dieses Foto weltweit veröffentlichen
sind nicht nur rechtlich sondern auch gesellschaftlich und in jeder
anderen mir bekannten Hinsicht völlig eigenständig zu betrachtenden
Handlungen, die übrigens auch heute schon ganz unterschiedlichen
Regelungen unterworfen sind. Es gibt keinen Automatismus (und auch keine
'Erlaubniskette' von 1 über 2 nach 3, das ist eine bewusste Handlung,
für die man sich (zur Not vor Gericht) in jedem einzelnen Fall
rechtfertigen muss.

Das mit den Personen: auch Umfang und Umstände von Handlungen sind ja
zur Bewertung wichtig. Deshalb ist ein Foto von einer Demo, wo 10
Personen drauf sind erlaubt, aber wenn ich einzelne Porträt-Fotos von
dengleichen 10 Personen in der gleichen Situation mache und die
veröffentliche ist es eben _nicht_ erlaubt.
Das gezielte Herumfahren mit Autos mit dem expliziten Ziel jedes
einzelne Haus zu fotografieren und damit statistisch bei einem kleinen
Bruchteil auch unweigerlich dessen Bewohner beim Herein- oder
Herausgehen ist eben etwas anderes als ein einzelnes Foto einer
Sehenswürdigkeit mit einer Touristenmenge davor.
Die Juristen denken da durchaus viel praktischer als die meisten
Informatiker. Es geht denen nicht ums Prinzip, sondern um die
Auswirkung. Und genau deshalb müssen diese 'zufälligen' aber durch die
Vorgehensweise offenbar einkalkulierten Bewohner-Porträts
_vor_ihrer_Veröffentlichung_ unkenntlich gemacht werden.
Solange das nicht gewährleistet ist, könnte man die beabssichtigen
Widerspruchlisten sogar gutheissen. Wenn das in Zukunft gewährleistet
ist (mit einem noch zu entwickelnden Verfahren, das nicht nur
technischer Natur sein kann), dann sehe ich für diese Widerspruchslisten
keinen Bedarf mehr.

Beste Grüße,
Jens



Am 17.05.2010 22:46, schrieb Bastian Greshake:
> Zu Fotos durch Fenster in Innenräume von Wohnungen: Sollte die Höhe
durch die Panorama-Freiheit gedeckt sein, wo ist dann der Verstoß? Ich
meine, dass es rechtlich korrekt wäre, immerhin wäre die “Lösung” doch
gewesen einfach Vorhänge zu implementieren so wie man das auch tut damit
niemand durch das Fenster durchschaut? Vielleicht bin ich da aber auch
zu digital something weil ich nicht zwischen «Fussgänger schaut rein»
und «Fussgänger knippst Foto und lädt es zu flickr» unterscheide.
>
> Gleiches sehe ich auch bei Personen auf den Fotos. Ein Snapshot der
Öffentlichkeit wo zufällig auch Personen drauf sind, wie eben bei dem
Touri-Foto des Münsteraner Rathauses wo halt auch Personen mit drauf
sind. Vielleicht kannst du oder jemand anders das kurz argumentieren? :)
>
> Liebe Grüße,
> Bastian




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