kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: KoPo-Koordination
Listenarchiv
- From: Markus Wetzler <markusvonkrella AT piratenpartei-nrw.de>
- To: KoPo-Koordination <kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Kommunalpolitik] Bitte um eure Einschätzung
- Date: Fri, 19 Sep 2014 21:20:21 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/kommunalpolitik>
- List-id: KoPo-Koordination <kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>
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Hallo Frank,
das meinte der Bürgermeister auch, aber §27 sagt folgendes:
Teil II. GESCHÄFTSFÜHRUNG DER AUSSCHÜSSE
§ 27 Grundregel
Auf das Verfahren in den Ausschüssen finden grundsätzlich die für den
Stadtrat geltenden
Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit nicht die §§ 28 ff.
dieser Geschäftsordnung
abweichende Regelungen enthalten.
Und weder in 28 noch weiter unten finde ich eine Einschränkung meines
Antragsrechtes und des Abstimmungsverfahrens.
§ 28
Abweichungen für das Verfahren der Ausschüsse
(1) Die/Der Ausschussvorsitzende beruft den Ausschuss ein.
(2) Für die Beschlussfähigkeit von Ausschüssen ist § 49 Abs. 2 GO
entsprechend
anwendbar. Im übrigen gilt § 58 Abs. 3 S. 3 GO. Diese Regelungen
finden auf den
Jugendhilfeausschuss keine Anwendung.
(3) Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister und die Beigeordneten sind
verpflichtet, in
Angelegenheiten ihres Geschäftsbereichs an den Sitzungen teilzunehmen.
(4) Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister ist zu allen
Ausschusssitzungen einzuladen.
(5) Ratsmitglieder können an den nichtöffentlichen Sitzungen auch
solcher Ausschüsse
teilnehmen, denen sie nicht angehören. Sachkundige Bürgerinnen und
Bürger, die zu
stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt worden sind, können an den
nichtöffentlichen Sitzungen dieses Ausschusses als
Zuhörerinnen/Zuhörer teilnehmen.
Im übrigen gilt § 9 Abs. 1 dieser Geschäftsordnung entsprechend.
(6) Die Einladungen zu den Ausschusssitzungen sind auch den
Ratsmitgliedern, die nicht
dem Ausschuss angehören, und stellvertretenden Ausschussmitgliedern
zuzuleiten.
Dies gilt auch für die Sitzungsniederschriften.
(7) Aus Gründen der besonderen Vertraulichkeit werden die Einladungen
mit Erläuterungen
zu den Sitzungen des Grundstücksausschusses nur den ordentlichen
Mitgliedern
zugestellt. Im Vertretungsfall sind diese Unterlagen dem
Ersatzmitglied vom ordentlichen
Mitglied zu übergeben. Die Sitzungsniederschriften des
Grundstücksausschusses
werden aus Gründen der Vertraulichkeit nicht versandt, sondern in
einem Sonderhefter
zur Einsichtnahme durch die Ratsmitglieder bei dem zuständigen Bereich
aufbewahrt.
Damit gilt die Zuleitung der Niederschrift gemäß § 58 Abs. 7 GO als
bewirkt.
(8) Die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses sind nicht öffentlich,
soweit sie
Angelegenheiten der Jugendfürsorge betreffen. Insoweit darf der Inhalt
der Beschlüsse
auch nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Im übrigen gelten die
Vorschriften der
Gemeindeordnung über die Sitzungen der Ausschüsse.
(9) Die Niederschriften der Ausschusssitzungen sind von dem
Schriftführenden, der/dem
Ausschussvorsitzenden sowie der zuständigen Fachbereichsleitung zu
unterzeichnen.
10.100
(10) Bei Anträgen gemäß § 7 der Hauptsatzung kann der fachlich
zuständige Ausschuss
die Antragstellerin/denAntragsteller anhören.
Am 19.09.2014 21:05, schrieb Orangebay:
> Hi zusammen,
>
> die zitierten Paragraphen aus der GO sind schon richtig, aber sie
> beziehen sich auf Anträge in Ratssitzungen, nicht auf Anträge im
> Ausschuss! Im Ausschuss sind nur 'ordentliche Mitglieder'
> antragsberechtigt und nicht die beratenden....
>
> my2c
>
> Frank
>
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- [Kommunalpolitik] Bitte um eure Einschätzung, Markus Wetzler, 19.09.2014
- Re: [Kommunalpolitik] Bitte um eure Einschätzung, Lily | Stadtrat LE, 19.09.2014
- Re: [Kommunalpolitik] Bitte um eure Einschätzung, Orangebay, 19.09.2014
- Re: [Kommunalpolitik] Bitte um eure Einschätzung, Markus Wetzler, 19.09.2014
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